07.08.2017, 15:26
Im Saarland lief die auch. Habe es auch so gelöst wie NRWler, nur, dass bei mir alles begründet war, dank meiner unglaublichen Argumentationstechnik ;)
:D:D:D:D
:D:D:D:D
07.08.2017, 15:29
fehlten aber die namen der richter???:s
07.08.2017, 15:34
War in dem klageentwurf ein Antrag auf titelgegenklage gestellt? Ich dachte nur auf 767 direkt.
Die Namen der Richter standen nirgends.
Die Namen der Richter standen nirgends.
07.08.2017, 15:36
(07.08.2017, 15:29)Gast schrieb: fehlten aber die namen der richter???:s
Im Zweifel sollte "(Unterschriften der Richter)" in der Klausur das Fehlen der Richter im Rubrum ersetzen, vgl. auch MüKo-ZPO § 313 Rn. 16. So habe ich mir jedenfalls geholfen.
Klausur war m.E. ganz wesentlich BGH, NJW-RR 2017, 241 nachgebildet.
07.08.2017, 15:44
(07.08.2017, 15:34)NRWexamen schrieb: War in dem klageentwurf ein Antrag auf titelgegenklage gestellt? Ich dachte nur auf 767 direkt.
Nicht direkt, aber ja Antrag auf Unzulässigkeit der ZVS aus der notariellen Urkunde. Aus den Einzelheiten Klagebegründung (insbes. die AGB-Einwände gegen die UWE) konnte man dann auch meines Erachtens die Einlegung von Vollstreckungsabwehrklage und Titelgegenklage zusammen im Wege der Auslegung erkennen (Rechtsschutzintensität usw.); vgl. auch Kaiser ZVR Rn. 9 a.E.
07.08.2017, 15:47
Die Namen der Richter standen tatsächlich nirgendwo.
Hinzuweisen ist aber darauf, dass der Einzelrichter entscheidet (T/P § 127 Rn. 1).
Hinzuweisen ist aber darauf, dass der Einzelrichter entscheidet (T/P § 127 Rn. 1).
07.08.2017, 15:51
Ich hatte dann übrigens einfach im Rubrum geschrieben:
"hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf
am ...
durch den Richter am Landgericht (...Name...)"
Aber echt mies, dass die dann sowas auch noch weglassen und einen verwirren.
"hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf
am ...
durch den Richter am Landgericht (...Name...)"
Aber echt mies, dass die dann sowas auch noch weglassen und einen verwirren.
07.08.2017, 15:54
(07.08.2017, 15:44)DonLongo schrieb:(07.08.2017, 15:34)NRWexamen schrieb: War in dem klageentwurf ein Antrag auf titelgegenklage gestellt? Ich dachte nur auf 767 direkt.
Nicht direkt, aber ja Antrag auf Unzulässigkeit der ZVS aus der notariellen Urkunde. Aus den Einzelheiten Klagebegründung (insbes. die AGB-Einwände gegen die UWE) konnte man dann auch meines Erachtens die Einlegung von Vollstreckungsabwehrklage und Titelgegenklage zusammen im Wege der Auslegung erkennen (Rechtsschutzintensität usw.); vgl. auch Kaiser ZVR Rn. 9 a.E.
Naja ich hab das vorbringen leider aussortiert
07.08.2017, 15:57
Die standen bei uns im Bearbeitervermerk.
und auch "nach Lage der Akten" und nicht "durch mündliche Verhandlung", nicht wahr?
und auch "nach Lage der Akten" und nicht "durch mündliche Verhandlung", nicht wahr?
07.08.2017, 15:58