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Verbesserungsversuch NRW
Gast23
Unregistered
 
#1
17.02.2021, 16:15
Hallo zusammen,

ich stehe vor der Entscheidung den Verbesserungsversuch zu machen und wollte mich noch einmal rückversichern.

Sehe ich es richtig, dass selbst wenn man im Verbesserungsversuch durchfallen würde, das bestandene Examen nicht aberkannt werden kann?

In § 56a iVm 26 Abs. 2 JAG NRW heißt es dazu ja nur "Erreicht der Prüfling in der Wiederholungsprüfung eine höhere Punktzahl in der Gesamtnote, so erteilt die oder der Vorsitzende des Justizprüfungsamtes hierüber ein Zeugnis."

Das bedeutet dann dementsprechend, dass bei einem schlechteren Punktzahl oder einem Durchfallen kein neues Zeugnis ausgestellt wird und weiter nichts "passiert"?

Vielen Dank schon mal Smile
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Gast
Unregistered
 
#2
17.02.2021, 18:15
Genau, du kannst dich nicht verschlechtern! Smile
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Gast
Unregistered
 
#3
17.02.2021, 19:00
Das wäre ja auch ein Hammer, wenn man noch 750 Euro zahlt fürs Aberkennen   Happywide
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Gast
Unregistered
 
#4
17.02.2021, 19:36
(17.02.2021, 19:00)Gast schrieb:  Das wäre ja auch ein Hammer, wenn man noch 750 Euro zahlt fürs Aberkennen   Happywide


Deal or no deal, bissl zocken Cheese
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Gast
Unregistered
 
#5
18.02.2021, 09:08
Nein, die Norm sagt nur, dass du wenn du durchfällst, kein Zeugnis bekommst, weil was soll das denn bezeugen (dass du durchgefallen bist?). Verschlechtern kann man sich natürlich. Legt die Norm doch mal vernünftig aus. In den Statistiken des LPA NRW steht für zB 2018, dass sich von denjenigen, die freiwillig zum 2. mal schreiben rund 40% verschlechtern.
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Gast
Unregistered
 
#6
18.02.2021, 10:55
(18.02.2021, 09:08)Gast schrieb:  Nein, die Norm sagt nur, dass du wenn du durchfällst, kein Zeugnis bekommst, weil was soll das denn bezeugen (dass du durchgefallen bist?). Verschlechtern kann man sich natürlich. Legt die Norm doch mal vernünftig aus. In den Statistiken des LPA NRW steht für zB 2018, dass sich von denjenigen, die freiwillig zum 2. mal schreiben rund 40% verschlechtern.

Leider falsch ausgelegt. Der bessere von beiden Versuchen zählt.
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Gast
Unregistered
 
#7
18.02.2021, 11:13
(18.02.2021, 10:55)Gast schrieb:  
(18.02.2021, 09:08)Gast schrieb:  Nein, die Norm sagt nur, dass du wenn du durchfällst, kein Zeugnis bekommst, weil was soll das denn bezeugen (dass du durchgefallen bist?). Verschlechtern kann man sich natürlich. Legt die Norm doch mal vernünftig aus. In den Statistiken des LPA NRW steht für zB 2018, dass sich von denjenigen, die freiwillig zum 2. mal schreiben rund 40% verschlechtern.

Leider falsch ausgelegt. Der bessere von beiden Versuchen zählt.
Das stimmt, von meinem Freund für Euch getestet. Regulärer Versuch 7,5, dann nochmal fürs Prädikat. Da dann die Klausuren nicht bestanden (hatte aber auch nicht mehr so die Motivation). Hat jetzt natürlich trotzdem sein zweites Examen mit 7,5 Punkten. Alles andere wäre ja auch völlig sinnlos.
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Gast
Unregistered
 
#8
18.02.2021, 11:32
(18.02.2021, 09:08)Gast schrieb:  Nein, die Norm sagt nur, dass du wenn du durchfällst, kein Zeugnis bekommst, weil was soll das denn bezeugen (dass du durchgefallen bist?). Verschlechtern kann man sich natürlich. Legt die Norm doch mal vernünftig aus. In den Statistiken des LPA NRW steht für zB 2018, dass sich von denjenigen, die freiwillig zum 2. mal schreiben rund 40% verschlechtern.

Troll
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Gast
Unregistered
 
#9
27.02.2021, 21:30
"legt die Norm doch mal vernünftig aus" :D:D:D
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