16.02.2021, 17:28
Ich denke nicht, dass Karneval deshalb freigehalten wird, um Karneval zu feiern, sondern schlicht, um den Leuten eine vernünftige Anreise und eine "ruhige Situation" während der Klausur zu ermöglichen. Und sich nicht entsprechend angreifbar zu machen...
16.02.2021, 17:29
Wer das nicht als glasklaren Vorteil sieht, belügt sich selbst. In 10 Tagen kriegt man die für's zweite Examen häufig abgeprüften Rechtsgebiete (Polizeirecht, Baurecht, Verwaltungsrecht AT, VwGO) nochmal komplett wiederholt, wenn man sich für's 1. Examen halbwegs vernünftige Karteikarten, Skripte oder ähnliches geschrieben hat
16.02.2021, 20:08
(16.02.2021, 17:29)Gast schrieb: Wer das nicht als glasklaren Vorteil sieht, belügt sich selbst. In 10 Tagen kriegt man die für's zweite Examen häufig abgeprüften Rechtsgebiete (Polizeirecht, Baurecht, Verwaltungsrecht AT, VwGO) nochmal komplett wiederholt, wenn man sich für's 1. Examen halbwegs vernünftige Karteikarten, Skripte oder ähnliches geschrieben hat
Ich kann dazu nur sagen, dass in einer Klausur bei mir ein Gebiet drankam, in dem ich promoviert habe. Meine Lösung war dementsprechend auch komplett richtig, da ich die höchstrichterliche Rspr kannte. War meine schlechteste Klausur. Die Bewertung im Examen ist zu 80 Prozent Willkür.
16.02.2021, 20:19
(16.02.2021, 20:08)Gast schrieb:(16.02.2021, 17:29)Gast schrieb: Wer das nicht als glasklaren Vorteil sieht, belügt sich selbst. In 10 Tagen kriegt man die für's zweite Examen häufig abgeprüften Rechtsgebiete (Polizeirecht, Baurecht, Verwaltungsrecht AT, VwGO) nochmal komplett wiederholt, wenn man sich für's 1. Examen halbwegs vernünftige Karteikarten, Skripte oder ähnliches geschrieben hat
Ich kann dazu nur sagen, dass in einer Klausur bei mir ein Gebiet drankam, in dem ich promoviert habe. Meine Lösung war dementsprechend auch komplett richtig, da ich die höchstrichterliche Rspr kannte. War meine schlechteste Klausur. Die Bewertung im Examen ist zu 80 Prozent Willkür.
Man sollte nie mehr wissen haben, als der Prüfer


16.02.2021, 21:04
(16.02.2021, 20:08)Gast schrieb:(16.02.2021, 17:29)Gast schrieb: Wer das nicht als glasklaren Vorteil sieht, belügt sich selbst. In 10 Tagen kriegt man die für's zweite Examen häufig abgeprüften Rechtsgebiete (Polizeirecht, Baurecht, Verwaltungsrecht AT, VwGO) nochmal komplett wiederholt, wenn man sich für's 1. Examen halbwegs vernünftige Karteikarten, Skripte oder ähnliches geschrieben hat
Ich kann dazu nur sagen, dass in einer Klausur bei mir ein Gebiet drankam, in dem ich promoviert habe. Meine Lösung war dementsprechend auch komplett richtig, da ich die höchstrichterliche Rspr kannte. War meine schlechteste Klausur. Die Bewertung im Examen ist zu 80 Prozent Willkür.
Das ist mies. Hast du das Ergebnis angefochten?
16.02.2021, 22:11
(16.02.2021, 20:19)Gast schrieb:Zu viel Wissensprostitution widert die Korrektoren an.(16.02.2021, 20:08)Gast schrieb:(16.02.2021, 17:29)Gast schrieb: Wer das nicht als glasklaren Vorteil sieht, belügt sich selbst. In 10 Tagen kriegt man die für's zweite Examen häufig abgeprüften Rechtsgebiete (Polizeirecht, Baurecht, Verwaltungsrecht AT, VwGO) nochmal komplett wiederholt, wenn man sich für's 1. Examen halbwegs vernünftige Karteikarten, Skripte oder ähnliches geschrieben hat
Ich kann dazu nur sagen, dass in einer Klausur bei mir ein Gebiet drankam, in dem ich promoviert habe. Meine Lösung war dementsprechend auch komplett richtig, da ich die höchstrichterliche Rspr kannte. War meine schlechteste Klausur. Die Bewertung im Examen ist zu 80 Prozent Willkür.
Man sollte nie mehr wissen haben, als der Prüfer![]()

17.02.2021, 11:26
Mir sind noch zwei Frage aufgekommen, vielleicht kann jemand helfen: Gibt es Erfahrungswerte, ob die erste Klausur eine Gerichtsklausur und die zweite eine Anwalt/Behördenklausur ist oder gibt es da keine klassische Reihenfolge? Und in wie weit spielt das Widerspruchsverfahren in Examensklausuren noch eine Rolle (lt. Kaiser wegen Abschaffung in vielen Ländern weniger relevant)?
17.02.2021, 12:35
(17.02.2021, 11:26)Gast1803 schrieb: Mir sind noch zwei Frage aufgekommen, vielleicht kann jemand helfen: Gibt es Erfahrungswerte, ob die erste Klausur eine Gerichtsklausur und die zweite eine Anwalt/Behördenklausur ist oder gibt es da keine klassische Reihenfolge? Und in wie weit spielt das Widerspruchsverfahren in Examensklausuren noch eine Rolle (lt. Kaiser wegen Abschaffung in vielen Ländern weniger relevant)?
Für den GPA Bereich gesprochen: alles so, wie du es gesagt hast. ergänzend: Freitag kommt zu 80% Anwalt, zu 20% Behörde
17.02.2021, 13:34
(17.02.2021, 12:35)Gast GPA schrieb:(17.02.2021, 11:26)Gast1803 schrieb: Mir sind noch zwei Frage aufgekommen, vielleicht kann jemand helfen: Gibt es Erfahrungswerte, ob die erste Klausur eine Gerichtsklausur und die zweite eine Anwalt/Behördenklausur ist oder gibt es da keine klassische Reihenfolge? Und in wie weit spielt das Widerspruchsverfahren in Examensklausuren noch eine Rolle (lt. Kaiser wegen Abschaffung in vielen Ländern weniger relevant)?
Für den GPA Bereich gesprochen: alles so, wie du es gesagt hast. ergänzend: Freitag kommt zu 80% Anwalt, zu 20% Behörde
Echt? Hatte gedacht, dass Gerichts- und Behördenklausur sich einen Pool teilen und in ÖR II immer Anwalt kommt?
17.02.2021, 14:04
(17.02.2021, 13:34)Gast schrieb:(17.02.2021, 12:35)Gast GPA schrieb:(17.02.2021, 11:26)Gast1803 schrieb: Mir sind noch zwei Frage aufgekommen, vielleicht kann jemand helfen: Gibt es Erfahrungswerte, ob die erste Klausur eine Gerichtsklausur und die zweite eine Anwalt/Behördenklausur ist oder gibt es da keine klassische Reihenfolge? Und in wie weit spielt das Widerspruchsverfahren in Examensklausuren noch eine Rolle (lt. Kaiser wegen Abschaffung in vielen Ländern weniger relevant)?
Für den GPA Bereich gesprochen: alles so, wie du es gesagt hast. ergänzend: Freitag kommt zu 80% Anwalt, zu 20% Behörde
Echt? Hatte gedacht, dass Gerichts- und Behördenklausur sich einen Pool teilen und in ÖR II immer Anwalt kommt?
Jup. die 80 zu 20 Prozent Aussage stammt aus dem Kaiser Webinar