14.02.2021, 12:31
Da mein ALG 1 sehr niedrig war & ich es nicht mit Hartz4 aufstocken lassen habe, bekomme ich jetzt mit Hartz4 eine ordentliche Leistungserhöhung. Die Motivation zu arbeiten steigt dadurch nicht unbedingt. Steuergeld geschenkt zu bekommen, fühlt sich nicht geil an, aber ist für mich ein geringeres Übel als zu arbeiten.
Hartz4 ist übrigens bereits quasi ein bedingungloses Grundeinkommen. Gestrichen werden maximal 30% bei komplettem Nichtstun und evtl. noch 10 %, wenn man zu einem der seltenen Termine beim Jobcenter nicht erscheint. Nur wenn man unangemeldet woanders Urlaub macht, wird die Leistung für die Zeit der Abwesenheit komplett gestrichen.
Ich weiß, dass viele Menschen was gegen freiwillig Arbeitslose haben. Ich weiß auch, wie ich früher über Arno Dübel gedacht habe. Heute verstehe ich ihn.
Hartz4 ist übrigens bereits quasi ein bedingungloses Grundeinkommen. Gestrichen werden maximal 30% bei komplettem Nichtstun und evtl. noch 10 %, wenn man zu einem der seltenen Termine beim Jobcenter nicht erscheint. Nur wenn man unangemeldet woanders Urlaub macht, wird die Leistung für die Zeit der Abwesenheit komplett gestrichen.
Ich weiß, dass viele Menschen was gegen freiwillig Arbeitslose haben. Ich weiß auch, wie ich früher über Arno Dübel gedacht habe. Heute verstehe ich ihn.
14.02.2021, 12:42
ich wäre gerne bereit statt 60k Steuern 80k Steuern zu zahlen, wenn damit ein BGE Modell finanziert wird, dass den sozialen Frieden sichert. Ich habe keine Lust, dass hier irgendwann die Hütte brennt, wenn erstmal die unteren 20-30% keine Arbeit mehr haben.
14.02.2021, 12:44
(14.02.2021, 12:42)Gast schrieb: ich wäre gerne bereit statt 60k Steuern 80k Steuern zu zahlen, wenn damit ein BGE Modell finanziert wird, dass den sozialen Frieden sichert. Ich habe keine Lust, dass hier irgendwann die Hütte brennt, wenn erstmal die unteren 20-30% keine Arbeit mehr haben.
Ich nicht, die 20k Differenz zahl ich dann lieber einem privaten Sicherheitsdienst als dem Staat, der das für Verwaltungsbeamte und Faxgeräte verjubelt.
14.02.2021, 12:47
(14.02.2021, 12:44)Gast schrieb:(14.02.2021, 12:42)Gast schrieb: ich wäre gerne bereit statt 60k Steuern 80k Steuern zu zahlen, wenn damit ein BGE Modell finanziert wird, dass den sozialen Frieden sichert. Ich habe keine Lust, dass hier irgendwann die Hütte brennt, wenn erstmal die unteren 20-30% keine Arbeit mehr haben.
Ich nicht, die 20k Differenz zahl ich dann lieber einem privaten Sicherheitsdienst als dem Staat, der das für Verwaltungsbeamte und Faxgeräte verjubelt.
Same here. Die 20k zahle ich auch lieber in private Sicherheitsdienste. Meinetwegen auch in staatliche, hauptsache sie sorgen dafür, dass ein Mob, der ironischerweise die Energie zu Gewalt und Straftaten, nicht aber zum Arbeiten, aufbringen kann, nicht frei agieren kann.
14.02.2021, 12:47
Wenn die die das BGE durchsetzen wollen es durchgesetzt haben, dann setzen sie zeitgleich auch die offenen Grenzen durch, also wächst zwangsläufig die Unterschicht immer weiter an. Ein sozialer Frieden ist damit völlig utopisch.
14.02.2021, 12:55
Wer nicht arbeiten will, sollte auch kein durch die Allgemeinheit finanziertes Einkommen erhalten.
14.02.2021, 12:58
in diesem Beitrag zahlen wohl maximal 2-3 Leute über 50k Steuern ;)
witzigerweise kenne ich eine Menge GK Leute, die gerade deshalb mehr Sozialstaat wollen.
witzigerweise kenne ich eine Menge GK Leute, die gerade deshalb mehr Sozialstaat wollen.
14.02.2021, 13:03
(14.02.2021, 12:55)Gast schrieb: Wer nicht arbeiten will, sollte auch kein durch die Allgemeinheit finanziertes Einkommen erhalten.
Aha und du bist natürlich schlauer als unser Bundesverfassungsgericht. Das Existenzminimum rechtfertig sich aus Art. 1 GG. Die Entscheidung sollte dir als Jurist hinlänglich bekannt sein. Bilde dich mal fort
14.02.2021, 13:11
(14.02.2021, 13:03)Gast schrieb:(14.02.2021, 12:55)Gast schrieb: Wer nicht arbeiten will, sollte auch kein durch die Allgemeinheit finanziertes Einkommen erhalten.
Aha und du bist natürlich schlauer als unser Bundesverfassungsgericht. Das Existenzminimum rechtfertig sich aus Art. 1 GG. Die Entscheidung sollte dir als Jurist hinlänglich bekannt sein. Bilde dich mal fort
Wer die Entscheidung nicht nur gelesen, sondern auch verstanden hat, dem ist vollkommen klar, dass das BVerfG dem BGE damit überhaupt keinen Gefallen getan hat.
Die gegenwärtigen Sanktionsregelungen in ihrer konkreten Ausgestaltung hielt das BVerfG nicht für verfassungskonform. Da kann und wird man nachbessern.
Mitnichten jedoch hat das BVerfG die Ansicht vertreten, dass sich aus dem GG irgendein Anspruch auf irgendeine unbedingte Zahlung ableiten lassen würde.
14.02.2021, 13:14
Besser ein BGE einführen, als eine Vielzahl sehr frustrierter Arbeitsloser, die dann die NSDA.. ich meine AFD wählen.