11.02.2021, 22:47
Was seht ihr als Vor- und Nachteile bei einem Stuhlurteil bzw. anberaumten Verkündungstermin an?
11.02.2021, 22:57
immer VT machen, das Problem bei einem Stuhlurteil ist, dass Du nicht mehr über den Tenor in Ruhe nachdenken kannst...
11.02.2021, 23:02
Meines, welches in Betracht kommt,hat einen einfachen Tenor. Abweisung halt
11.02.2021, 23:11
Niemand macht Stuhlurteile. Warum auch? Ist niemanden mit geholfen
11.02.2021, 23:12
Wozu ein Stuhlurteil? Ich lass mich nicht unter Druck setzen. Und wenn man das Ding weg haben will, dann kann man auch Entscheidung am Ende der Sitzung machen.
11.02.2021, 23:24
Im Strafrecht am AG doch absolut üblich
12.02.2021, 00:27
Nennt man so jetzt schon die Musterung nach dem Klogang?
12.02.2021, 00:29
(11.02.2021, 23:12)Txydghfthjjggjjgg schrieb: Wozu ein Stuhlurteil? Ich lass mich nicht unter Druck setzen. Und wenn man das Ding weg haben will, dann kann man auch Entscheidung am Ende der Sitzung machen.
Auch eine Entscheidung am Schluss der Sitzung ist ein Stuhlurteil. Solange es noch innerhalb der Sitzung (die ja aus mehreren Terminen zur mündlichen Verhandlung bestehen kann) verkündet wird und nicht in einem VT.
Ein VT ist nämlich ein separat anberaumter Termin.
12.02.2021, 00:31
(12.02.2021, 00:29)Gast schrieb:(11.02.2021, 23:12)Txydghfthjjggjjgg schrieb: Wozu ein Stuhlurteil? Ich lass mich nicht unter Druck setzen. Und wenn man das Ding weg haben will, dann kann man auch Entscheidung am Ende der Sitzung machen.
Auch eine Entscheidung am Schluss der Sitzung ist ein Stuhlurteil. Solange es noch innerhalb der Sitzung (die ja aus mehreren Terminen zur mündlichen Verhandlung bestehen kann) verkündet wird und nicht in einem VT.
Ein VT ist nämlich ein separat anberaumter Termin.
Stimmt, aber der TE meinte vermutlich das „richtige“ Stuhlurteil in der Sitzung
12.02.2021, 08:20