09.02.2021, 19:33
(09.02.2021, 19:26)Gast schrieb:(09.02.2021, 17:49)Gast schrieb:(09.02.2021, 17:43)Gast schrieb:(09.02.2021, 14:46)Gast schrieb:(09.02.2021, 14:19)Gast schrieb: Nicht vergessen die darauf gezahlten Steuern in der Erklärung anzugeben :D
Nur damit ich das richtig verstehe: Wenn der Modus so ist, dass man selbst beA, Kammerbeitrag etc. zahlt und anschließend vom AG erstattet bekommt, kann man diese Kosten als Werbungskosten abziehen, oder? (Läuft dann ja im Ergebnis auf 0/0 raus).
Alter du bist Jurist...
Ernsthaft?
Kannst Du die Frage beantworten, dann beantworte sie doch, dürfte Dir ja nicht schwer fallen.
Du willst etwas dass du wirtschaftlich nicht gezahlt hast von der steuer absetzen
lol
Ich glaube, Du verstehst die Konstellation nicht:
Der AN (angestellter RA) zahlt seine Werbungskosten selbst (z.B. Kammerbeitrag).
Anschließend reicht er die Rechnung bei seinem AG ein, der sie ihm dann erstattet und darauf Lohnsteuer zahlt.
Der AN hat dann in dem Monat z.B. statt 10.000 € Bruttogehalt 10.100 € Bruttogehalt erhalten (und entsprechende Abgaben gezahlt).
Gibt der AN jetzt die 100 € Kammerbeitrag i.R.d. Steuererklärung an, reduziert sich sein zu versteuerendes Einkommen wieder auf die 10.000 € (alles grob vereinfacht, WK-Pauschale etc. außer acht gelassen).
Der AN steht jetzt - steuerrechtlich - so da, als hätte er den Kammerbeitrag nicht bezahlt.
Könnte der AN die WK dagegen nicht absetzen, wäre er benachteiligt, denn dann hat er sie selbst gezahlt und zusätzlich (über die Lohnsteuer) Steuern darauf bezahlt.
Wird z.B. hier (https://www.dashoefer.de/newsletter/arti...ntrichten.) auch so erklärt.
Nach dem großspurigen Kommentar dachte ich wirklich, da kommt mehr als der Satz + ein "lol" ...
09.02.2021, 19:43
Seid lieb zueinander...
09.02.2021, 19:44
Wobei man auf den Sozialversicherungsbeiträgen Sitten bleibt.
09.02.2021, 22:12
Steuerliches Absetzen von Werbungskosten stellt Dich wirtschaftlich nicht der Situation gleich, in der Du die Kosten gar nicht erst tragen musstet und lediglich der wirtschaftliche Vorteil dann zu versteuern ist.
Bin bei Norton Rose. Hat alles der Arbeitgeber getragen
Bin bei Norton Rose. Hat alles der Arbeitgeber getragen
09.02.2021, 22:42
(09.02.2021, 22:12)Gast schrieb: Steuerliches Absetzen von Werbungskosten stellt Dich wirtschaftlich nicht der Situation gleich, in der Du die Kosten gar nicht erst tragen musstet und lediglich der wirtschaftliche Vorteil dann zu versteuern ist.
Bin bei Norton Rose. Hat alles der Arbeitgeber getragen
Das ist richtig (deswegen ja auch stark vereinfacht). Richtig bleibt aber die Aussage, dass man Werbungskosten, die vom AG erstattet werden, in der Steuererklärung geltend machen kann.
10.02.2021, 00:16
Deutsche GK: alles übernommen worden und mit Lohn ausgezahlt; für die Zulassungsgebühr iHv 300,00 wurden mir vom AG um die 550€ oder so gezahlt, damit man netto die 300€ erstattet erhält. Genauso mit den anderen Kosten, die so anfallen.
10.02.2021, 12:01
US amerikanische Kanzlei: wird alles vom Arbeitgeber übernommen. Zulassungsgebühr hatte ich selbst gezahlt und dann bei meiner Sekretärin zur Erstattung eingereicht und zurückerhalten.
10.02.2021, 12:56
(10.02.2021, 00:16)Gast schrieb: Deutsche GK: alles übernommen worden und mit Lohn ausgezahlt; für die Zulassungsgebühr iHv 300,00 wurden mir vom AG um die 550€ oder so gezahlt, damit man netto die 300€ erstattet erhält. Genauso mit den anderen Kosten, die so anfallen.
Das versteh ich nicht. So hast Du doch 150€ Plus gemacht
10.02.2021, 13:00
(10.02.2021, 12:56)Gast schrieb:(10.02.2021, 00:16)Gast schrieb: Deutsche GK: alles übernommen worden und mit Lohn ausgezahlt; für die Zulassungsgebühr iHv 300,00 wurden mir vom AG um die 550€ oder so gezahlt, damit man netto die 300€ erstattet erhält. Genauso mit den anderen Kosten, die so anfallen.
Das versteh ich nicht. So hast Du doch 150€ Plus gemacht
Er hat 300 gezahlt. Er bekommt von der Kanzlei 550, die er aber versteuern mus, sodass am Ende circa 300 bleiben.
10.02.2021, 13:02
Judex non calculat