09.02.2021, 22:03
V.
Du v. Bl. 12ff. An Kl-V z.K. und StN, Frist 4 Wo
= Verfügung
Durchschrift von Blatt 12 fortfolgende an den Klägervertreter zur Kenntnis und Stellungnahme, Frist 4 Wochen.
Du v. Bl. 12ff. An Kl-V z.K. und StN, Frist 4 Wo
= Verfügung
Durchschrift von Blatt 12 fortfolgende an den Klägervertreter zur Kenntnis und Stellungnahme, Frist 4 Wochen.
09.02.2021, 22:44
Ich bitte um antragsgemäße Entscheidung
09.02.2021, 22:54
V.
Mitt. -höfl.- an <s.o.> zu <<s.o.>>, d. d. Ermittl. fortd.
Mitt. -höfl.- an <s.o.> zu <<s.o.>>, d. d. Ermittl. fortd.
10.02.2021, 07:39
Also ich bin Richter und kann dazu nur sagen, dass es mir komischerweise einen kleinen Stich ins Herz versetzt wenn ich eine Fristverlängerung gewähren und sich anschließend im Schriftsatz nicht hierfür bedankt wird
10.02.2021, 09:02
(10.02.2021, 07:39)Gast schrieb: Also ich bin Richter und kann dazu nur sagen, dass es mir komischerweise einen kleinen Stich ins Herz versetzt wenn ich eine Fristverlängerung gewähren und sich anschließend im Schriftsatz nicht hierfür bedankt wird
Das ist aber doch auch üblich („bedanken wir uns für die gewährte Fristverlängerung und erwidern wie folgt ...“). Wobei man hier natürlich auch spitzfindig sein könnte und differenzieren könnte: Die erste FV ist ein Antrag, den der Richter bei Darlegung erheblicher Gründe gewähren muss, das ist also keine „Großzügigkeit, für die man sich bedanken muss. Gleiches gilt für eine FV mit dem Einverständnis der Gegenseite. Nicht zwingend zu gewähren (und daher potentiell dankenswert) ist zB eine zweite (oder längere) FV.
10.02.2021, 10:25
10.02.2021, 10:59
(10.02.2021, 10:25)Folgende schrieb:(09.02.2021, 22:03)Gast schrieb: V.
Du v. Bl. 12ff. An Kl-V z.K. und StN, Frist 4 Wo
= Verfügung
Durchschrift von Blatt 12 fortfolgende an den Klägervertreter zur Kenntnis und Stellungnahme, Frist 4 Wochen.
Leider nicht korrekt. „ff.“ heißt folgende;
Dich mag ich.
Gibt nichts was mich im Studium/Ref mehr aufgeregt hat als Leute, die ständig "fortfolgende" sagen.
10.02.2021, 11:14
(10.02.2021, 10:59)Gast schrieb:(10.02.2021, 10:25)Folgende schrieb:(09.02.2021, 22:03)Gast schrieb: V.
Du v. Bl. 12ff. An Kl-V z.K. und StN, Frist 4 Wo
= Verfügung
Durchschrift von Blatt 12 fortfolgende an den Klägervertreter zur Kenntnis und Stellungnahme, Frist 4 Wochen.
Leider nicht korrekt. „ff.“ heißt folgende;
Dich mag ich.
Gibt nichts was mich im Studium/Ref mehr aufgeregt hat als Leute, die ständig "fortfolgende" sagen.
Und wer noch klugscheissen will (oder schlicht eine Begründung mag): Mit der Doppelung des "f" soll der Plural angezeigt werden, also mehr als eins. Eine entsprechende Verwendung findet man bei LL.M., dort heißt es auch Legum Magister bzw. Master of Laws (Plural), man sagt aber nicht Master of Law-Law oder ähnliches, da die Doppelung des L auch hier keine tatsächliche Abkürzung ist.
10.02.2021, 11:16
es müsste auch Artt. heißen aber keiner nutzt das
10.02.2021, 11:23
(10.02.2021, 11:14)Gast Gast schrieb:(10.02.2021, 10:59)Gast schrieb:(10.02.2021, 10:25)Folgende schrieb:(09.02.2021, 22:03)Gast schrieb: V.
Du v. Bl. 12ff. An Kl-V z.K. und StN, Frist 4 Wo
= Verfügung
Durchschrift von Blatt 12 fortfolgende an den Klägervertreter zur Kenntnis und Stellungnahme, Frist 4 Wochen.
Leider nicht korrekt. „ff.“ heißt folgende;
Dich mag ich.
Gibt nichts was mich im Studium/Ref mehr aufgeregt hat als Leute, die ständig "fortfolgende" sagen.
Und wer noch klugscheissen will (oder schlicht eine Begründung mag): Mit der Doppelung des "f" soll der Plural angezeigt werden, also mehr als eins. Eine entsprechende Verwendung findet man bei LL.M., dort heißt es auch Legum Magister bzw. Master of Laws (Plural), man sagt aber nicht Master of Law-Law oder ähnliches, da die Doppelung des L auch hier keine tatsächliche Abkürzung ist.
Dich mag ich auch.
Das hab ich meinen Freunden auch schon erzählt. Kam irgendwie nicht so gut an.
Aber irgendwer meinte mal LLM steht für den Lex Legum Magister das konnte ich so nicht stehen lassen