07.02.2021, 15:12
(07.02.2021, 13:28)Gast schrieb:(07.02.2021, 10:31)Gast schrieb:(07.02.2021, 03:09)Gast schrieb:(07.02.2021, 02:19)Gast schrieb:(06.02.2021, 18:00)Gast schrieb: Abgesehen davon werden ja im Examen Noch vor 10 Jahren - erst recht vor 20 oder 30 Jahren - wurden nicht ansatzweise solche Leistungen erwartet.
Das denkt man vielleicht, gerade wenn man vermeintlich in einem schwierigen Termin als Kandidat ist, aber das ist nicht so. Allein Kautelarklausuren gab es so früher nicht, darüber kann man sich streiten, allerdings fallen die in der Regel gar nicht so schlecht aus. Einige Themenkreise, die früher Gang und Gebe waren, insbesondere aus dem Immobiliarsachenrecht oder dem Erbrecht würden heute glaube ich für viele Tränen sorgen...
Doch, das ist so. Dazu muss man nur mal den Umfang der Klausuren von heute und den Umfang von Klausuren von vor ungefähr zehn Jahren vergleichen: Der Unterschied ist in aller Regel eklatant. Anschauungsmaterial erhält man in den meisten AGs, weil die Kandidaten oft anhand veralteter Klausuren vorbereitet werden. Vereinzelt werden dort sogar Klausuren aus den 90ern besprochen. Dann wird der Unterschied noch augenfälliger. Die Aktenstücke waren viel kürzer, es waren viel weniger Probleme enthalten, und häufig, wenn auch nicht immer, waren sie - jedenfalls anhand der heutigen Maßstäbe beurteilt - auch weniger anspruchsvoll.
Darüber hinaus würde ich auch behaupten, dass eine Tendenz erkennbar ist, immer ausgefallenere Konstellationen abzuprüfen. Dass mitunter materiell-rechtlich Themenkreise aus der Mode kommen und man sich manches davon nicht zurückwünscht, mag sein, steht dem aber nicht entgegen.
War so klar, dass das Argument mit dem Umfang kommt und der Vergleich mit alten AG Klausuren. Schön. Zum Einen: Vielleicht ist beim Vergleich schon aufgefallen, dass die Länge bei den heutigen Klausuren jedenfalls im ZR regelmäßig darauf zurückzuführen ist, dass freundlicherweise in den wechselseitigen Schriftsätzen in den Rechtsansichten die Argumente für die Kandidaten als Hilfestellung drinstehen, das ist zwar mehr zu lesen, aber trotzdem für die Lösung sehr dankbar. Der Vergleich mit alten Klausuren hinkt aber auch deshalb, da es in der AG und auch in Übungsklausuren didaktisch oft mehr Sinn macht, eher gängigere Sachen und nicht die entlegenen Fälle zu nehmen. Dass auch mal abgelegene Sachen dran kommen, auf die man sich nicht vorbereitet hat oder auch nur vorbereitet haben kann, war einfach schon immer so. Da muss man also durch, egal ob man es fair findet oder nicht.
Nein, der heutige Umfang ist fast durchweg darauf zurückzuführen, dass die Klausuren deutlich mehr Probleme enthalten. Wer das bestreitet, hat einfach keine Ahnung. Und neben den AG-Klausuren kursieren ja jede Menge andere Klausuren, die das ebenfalls bestätigen.
Ich bestreite es und danke, dass du meinst, ich hätte dann keine Ahnung, ich glaube schon, dass ich es aufgrund meines Erfahrungshorizonts beurteilen kann. Ich bin aber auch kein Referendar, der gerade im Examenstermin sitzt und - vielleicht zu Recht - gefrustet ist über die Aufgabenstellungen im aktuellen Termin. Der Frust und das was du zu wissen glaubst und wovon ich keine Ahnung habe, hilft doch aber auch nicht weiter, oder tröstet es dich, wenn du dir sagen kannst, dass man früher die guten Examen geschenkt bekommt und heute die Anforderungen "utopisch" sind? Letzteres trifft übrigens nicht zu. Denn die Guten zeigen es immer wieder, dass auch mit den heutigen Anforderungen gut zu Recht zu kommen ist und erzielen erfreuliche Examensergebnisse, mit denen einem in der Berufswelt alles offen steht.
07.02.2021, 15:22
(07.02.2021, 15:12)Gast schrieb:Blödsinn. Ich habe mein zweites Examen schon in der Tasche und bin seit 1/2 Jahr Richter. Hinter vorgehaltener Hand sagen auch die älteren Kollegen (durch die Bank weg), dass das Examen heute deutlich umfangreicher ist.(07.02.2021, 13:28)Gast schrieb:(07.02.2021, 10:31)Gast schrieb:(07.02.2021, 03:09)Gast schrieb:(07.02.2021, 02:19)Gast schrieb: Das denkt man vielleicht, gerade wenn man vermeintlich in einem schwierigen Termin als Kandidat ist, aber das ist nicht so. Allein Kautelarklausuren gab es so früher nicht, darüber kann man sich streiten, allerdings fallen die in der Regel gar nicht so schlecht aus. Einige Themenkreise, die früher Gang und Gebe waren, insbesondere aus dem Immobiliarsachenrecht oder dem Erbrecht würden heute glaube ich für viele Tränen sorgen...
Doch, das ist so. Dazu muss man nur mal den Umfang der Klausuren von heute und den Umfang von Klausuren von vor ungefähr zehn Jahren vergleichen: Der Unterschied ist in aller Regel eklatant. Anschauungsmaterial erhält man in den meisten AGs, weil die Kandidaten oft anhand veralteter Klausuren vorbereitet werden. Vereinzelt werden dort sogar Klausuren aus den 90ern besprochen. Dann wird der Unterschied noch augenfälliger. Die Aktenstücke waren viel kürzer, es waren viel weniger Probleme enthalten, und häufig, wenn auch nicht immer, waren sie - jedenfalls anhand der heutigen Maßstäbe beurteilt - auch weniger anspruchsvoll.
Darüber hinaus würde ich auch behaupten, dass eine Tendenz erkennbar ist, immer ausgefallenere Konstellationen abzuprüfen. Dass mitunter materiell-rechtlich Themenkreise aus der Mode kommen und man sich manches davon nicht zurückwünscht, mag sein, steht dem aber nicht entgegen.
War so klar, dass das Argument mit dem Umfang kommt und der Vergleich mit alten AG Klausuren. Schön. Zum Einen: Vielleicht ist beim Vergleich schon aufgefallen, dass die Länge bei den heutigen Klausuren jedenfalls im ZR regelmäßig darauf zurückzuführen ist, dass freundlicherweise in den wechselseitigen Schriftsätzen in den Rechtsansichten die Argumente für die Kandidaten als Hilfestellung drinstehen, das ist zwar mehr zu lesen, aber trotzdem für die Lösung sehr dankbar. Der Vergleich mit alten Klausuren hinkt aber auch deshalb, da es in der AG und auch in Übungsklausuren didaktisch oft mehr Sinn macht, eher gängigere Sachen und nicht die entlegenen Fälle zu nehmen. Dass auch mal abgelegene Sachen dran kommen, auf die man sich nicht vorbereitet hat oder auch nur vorbereitet haben kann, war einfach schon immer so. Da muss man also durch, egal ob man es fair findet oder nicht.
Nein, der heutige Umfang ist fast durchweg darauf zurückzuführen, dass die Klausuren deutlich mehr Probleme enthalten. Wer das bestreitet, hat einfach keine Ahnung. Und neben den AG-Klausuren kursieren ja jede Menge andere Klausuren, die das ebenfalls bestätigen.
Ich bestreite es und danke, dass du meinst, ich hätte dann keine Ahnung, ich glaube schon, dass ich es aufgrund meines Erfahrungshorizonts beurteilen kann. Ich bin aber auch kein Referendar, der gerade im Examenstermin sitzt und - vielleicht zu Recht - gefrustet ist über die Aufgabenstellungen im aktuellen Termin. Der Frust und das was du zu wissen glaubst und wovon ich keine Ahnung habe, hilft doch aber auch nicht weiter, oder tröstet es dich, wenn du dir sagen kannst, dass man früher die guten Examen geschenkt bekommt und heute die Anforderungen "utopisch" sind? Letzteres trifft übrigens nicht zu. Denn die Guten zeigen es immer wieder, dass auch mit den heutigen Anforderungen gut zu Recht zu kommen ist und erzielen erfreuliche Examensergebnisse, mit denen einem in der Berufswelt alles offen steht.
Wenn du, lieber Unbekannter, an einem Sonntag mit deinem Leben nichts besseres anzufangen weißt, als hier den aktuellen Examenskandidaten so einen Blödsinn vorzugaukeln, dann geh lieber mal eine Runde an die frische Luft. Natürlich ist Examen subjektiv, natürlich sind die Durchgänge subjektiv nicht vergleichbar.
Aber wenn sich aktuelle Kandidaten hier auskotzen wollen, dann lass sie doch einfach, das ist ihr gutes Recht. Also wünsch Ihnen lieber weiterhin viel Erfolg und Durchhaltevermögen statt hier rumzutrollen und die Leute zu nerven.
07.02.2021, 15:33
(07.02.2021, 15:22)Rlp schrieb:(07.02.2021, 15:12)Gast schrieb:Blödsinn. Ich habe mein zweites Examen schon in der Tasche und bin seit 1/2 Jahr Richter. Hinter vorgehaltener Hand sagen auch die älteren Kollegen (durch die Bank weg), dass das Examen heute deutlich umfangreicher ist.(07.02.2021, 13:28)Gast schrieb:(07.02.2021, 10:31)Gast schrieb:(07.02.2021, 03:09)Gast schrieb: Doch, das ist so. Dazu muss man nur mal den Umfang der Klausuren von heute und den Umfang von Klausuren von vor ungefähr zehn Jahren vergleichen: Der Unterschied ist in aller Regel eklatant. Anschauungsmaterial erhält man in den meisten AGs, weil die Kandidaten oft anhand veralteter Klausuren vorbereitet werden. Vereinzelt werden dort sogar Klausuren aus den 90ern besprochen. Dann wird der Unterschied noch augenfälliger. Die Aktenstücke waren viel kürzer, es waren viel weniger Probleme enthalten, und häufig, wenn auch nicht immer, waren sie - jedenfalls anhand der heutigen Maßstäbe beurteilt - auch weniger anspruchsvoll.
Darüber hinaus würde ich auch behaupten, dass eine Tendenz erkennbar ist, immer ausgefallenere Konstellationen abzuprüfen. Dass mitunter materiell-rechtlich Themenkreise aus der Mode kommen und man sich manches davon nicht zurückwünscht, mag sein, steht dem aber nicht entgegen.
War so klar, dass das Argument mit dem Umfang kommt und der Vergleich mit alten AG Klausuren. Schön. Zum Einen: Vielleicht ist beim Vergleich schon aufgefallen, dass die Länge bei den heutigen Klausuren jedenfalls im ZR regelmäßig darauf zurückzuführen ist, dass freundlicherweise in den wechselseitigen Schriftsätzen in den Rechtsansichten die Argumente für die Kandidaten als Hilfestellung drinstehen, das ist zwar mehr zu lesen, aber trotzdem für die Lösung sehr dankbar. Der Vergleich mit alten Klausuren hinkt aber auch deshalb, da es in der AG und auch in Übungsklausuren didaktisch oft mehr Sinn macht, eher gängigere Sachen und nicht die entlegenen Fälle zu nehmen. Dass auch mal abgelegene Sachen dran kommen, auf die man sich nicht vorbereitet hat oder auch nur vorbereitet haben kann, war einfach schon immer so. Da muss man also durch, egal ob man es fair findet oder nicht.
Nein, der heutige Umfang ist fast durchweg darauf zurückzuführen, dass die Klausuren deutlich mehr Probleme enthalten. Wer das bestreitet, hat einfach keine Ahnung. Und neben den AG-Klausuren kursieren ja jede Menge andere Klausuren, die das ebenfalls bestätigen.
Ich bestreite es und danke, dass du meinst, ich hätte dann keine Ahnung, ich glaube schon, dass ich es aufgrund meines Erfahrungshorizonts beurteilen kann. Ich bin aber auch kein Referendar, der gerade im Examenstermin sitzt und - vielleicht zu Recht - gefrustet ist über die Aufgabenstellungen im aktuellen Termin. Der Frust und das was du zu wissen glaubst und wovon ich keine Ahnung habe, hilft doch aber auch nicht weiter, oder tröstet es dich, wenn du dir sagen kannst, dass man früher die guten Examen geschenkt bekommt und heute die Anforderungen "utopisch" sind? Letzteres trifft übrigens nicht zu. Denn die Guten zeigen es immer wieder, dass auch mit den heutigen Anforderungen gut zu Recht zu kommen ist und erzielen erfreuliche Examensergebnisse, mit denen einem in der Berufswelt alles offen steht.
Wenn du, lieber Unbekannter, an einem Sonntag mit deinem Leben nichts besseres anzufangen weißt, als hier den aktuellen Examenskandidaten so einen Blödsinn vorzugaukeln, dann geh lieber mal eine Runde an die frische Luft. Natürlich ist Examen subjektiv, natürlich sind die Durchgänge subjektiv nicht vergleichbar.
Aber wenn sich aktuelle Kandidaten hier auskotzen wollen, dann lass sie doch einfach, das ist ihr gutes Recht. Also wünsch Ihnen lieber weiterhin viel Erfolg und Durchhaltevermögen statt hier rumzutrollen und die Leute zu nerven.

07.02.2021, 15:35
(07.02.2021, 15:12)Gast schrieb:(07.02.2021, 13:28)Gast schrieb:(07.02.2021, 10:31)Gast schrieb:(07.02.2021, 03:09)Gast schrieb:(07.02.2021, 02:19)Gast schrieb: Das denkt man vielleicht, gerade wenn man vermeintlich in einem schwierigen Termin als Kandidat ist, aber das ist nicht so. Allein Kautelarklausuren gab es so früher nicht, darüber kann man sich streiten, allerdings fallen die in der Regel gar nicht so schlecht aus. Einige Themenkreise, die früher Gang und Gebe waren, insbesondere aus dem Immobiliarsachenrecht oder dem Erbrecht würden heute glaube ich für viele Tränen sorgen...
Doch, das ist so. Dazu muss man nur mal den Umfang der Klausuren von heute und den Umfang von Klausuren von vor ungefähr zehn Jahren vergleichen: Der Unterschied ist in aller Regel eklatant. Anschauungsmaterial erhält man in den meisten AGs, weil die Kandidaten oft anhand veralteter Klausuren vorbereitet werden. Vereinzelt werden dort sogar Klausuren aus den 90ern besprochen. Dann wird der Unterschied noch augenfälliger. Die Aktenstücke waren viel kürzer, es waren viel weniger Probleme enthalten, und häufig, wenn auch nicht immer, waren sie - jedenfalls anhand der heutigen Maßstäbe beurteilt - auch weniger anspruchsvoll.
Darüber hinaus würde ich auch behaupten, dass eine Tendenz erkennbar ist, immer ausgefallenere Konstellationen abzuprüfen. Dass mitunter materiell-rechtlich Themenkreise aus der Mode kommen und man sich manches davon nicht zurückwünscht, mag sein, steht dem aber nicht entgegen.
War so klar, dass das Argument mit dem Umfang kommt und der Vergleich mit alten AG Klausuren. Schön. Zum Einen: Vielleicht ist beim Vergleich schon aufgefallen, dass die Länge bei den heutigen Klausuren jedenfalls im ZR regelmäßig darauf zurückzuführen ist, dass freundlicherweise in den wechselseitigen Schriftsätzen in den Rechtsansichten die Argumente für die Kandidaten als Hilfestellung drinstehen, das ist zwar mehr zu lesen, aber trotzdem für die Lösung sehr dankbar. Der Vergleich mit alten Klausuren hinkt aber auch deshalb, da es in der AG und auch in Übungsklausuren didaktisch oft mehr Sinn macht, eher gängigere Sachen und nicht die entlegenen Fälle zu nehmen. Dass auch mal abgelegene Sachen dran kommen, auf die man sich nicht vorbereitet hat oder auch nur vorbereitet haben kann, war einfach schon immer so. Da muss man also durch, egal ob man es fair findet oder nicht.
Nein, der heutige Umfang ist fast durchweg darauf zurückzuführen, dass die Klausuren deutlich mehr Probleme enthalten. Wer das bestreitet, hat einfach keine Ahnung. Und neben den AG-Klausuren kursieren ja jede Menge andere Klausuren, die das ebenfalls bestätigen.
Ich bestreite es und danke, dass du meinst, ich hätte dann keine Ahnung, ich glaube schon, dass ich es aufgrund meines Erfahrungshorizonts beurteilen kann. Ich bin aber auch kein Referendar, der gerade im Examenstermin sitzt und - vielleicht zu Recht - gefrustet ist über die Aufgabenstellungen im aktuellen Termin. Der Frust und das was du zu wissen glaubst und wovon ich keine Ahnung habe, hilft doch aber auch nicht weiter, oder tröstet es dich, wenn du dir sagen kannst, dass man früher die guten Examen geschenkt bekommt und heute die Anforderungen "utopisch" sind? Letzteres trifft übrigens nicht zu. Denn die Guten zeigen es immer wieder, dass auch mit den heutigen Anforderungen gut zu Recht zu kommen ist und erzielen erfreuliche Examensergebnisse, mit denen einem in der Berufswelt alles offen steht.
Weniger Probleme in der Klausur als mehr können auch einen entscheidenden Nachteil haben. Kennst du die 1-2 Probleme nicht oder kannst sie nicht vernünftig bearbeiten, dann kann sich die Bewertung natürlich auch nur daran orientieren. Mehr Probleme geben dem Kandidaten mehr Gelegenheit, rechtliche Kenntnisse zu zeigen, es sollte dann nicht so gravierend ins Gewicht fallen, wenn man bei dem ein oder anderen Problem daneben liegt. Kann man keines der mehreren Probleme vernünftig lösen oder passt es wegen des Umfangs nicht mit der Zeiteinteilung, dann kann es natürlich wieder anders aussehen. Fakt ist, das zweite Examen ist eine herausfordernde Prüfung. Macht das Beste draus!
07.02.2021, 15:35
Und ich möchte noch anmerken, dass das gerade die sehr erfahrenen Richterinnen und Richter, die schon lange korrigieren, ganz offen kommunizieren.
07.02.2021, 16:31
(07.02.2021, 15:22)Rlp schrieb:(07.02.2021, 15:12)Gast schrieb:Blödsinn. Ich habe mein zweites Examen schon in der Tasche und bin seit 1/2 Jahr Richter. Hinter vorgehaltener Hand sagen auch die älteren Kollegen (durch die Bank weg), dass das Examen heute deutlich umfangreicher ist.(07.02.2021, 13:28)Gast schrieb:(07.02.2021, 10:31)Gast schrieb:(07.02.2021, 03:09)Gast schrieb: Doch, das ist so. Dazu muss man nur mal den Umfang der Klausuren von heute und den Umfang von Klausuren von vor ungefähr zehn Jahren vergleichen: Der Unterschied ist in aller Regel eklatant. Anschauungsmaterial erhält man in den meisten AGs, weil die Kandidaten oft anhand veralteter Klausuren vorbereitet werden. Vereinzelt werden dort sogar Klausuren aus den 90ern besprochen. Dann wird der Unterschied noch augenfälliger. Die Aktenstücke waren viel kürzer, es waren viel weniger Probleme enthalten, und häufig, wenn auch nicht immer, waren sie - jedenfalls anhand der heutigen Maßstäbe beurteilt - auch weniger anspruchsvoll.
Darüber hinaus würde ich auch behaupten, dass eine Tendenz erkennbar ist, immer ausgefallenere Konstellationen abzuprüfen. Dass mitunter materiell-rechtlich Themenkreise aus der Mode kommen und man sich manches davon nicht zurückwünscht, mag sein, steht dem aber nicht entgegen.
War so klar, dass das Argument mit dem Umfang kommt und der Vergleich mit alten AG Klausuren. Schön. Zum Einen: Vielleicht ist beim Vergleich schon aufgefallen, dass die Länge bei den heutigen Klausuren jedenfalls im ZR regelmäßig darauf zurückzuführen ist, dass freundlicherweise in den wechselseitigen Schriftsätzen in den Rechtsansichten die Argumente für die Kandidaten als Hilfestellung drinstehen, das ist zwar mehr zu lesen, aber trotzdem für die Lösung sehr dankbar. Der Vergleich mit alten Klausuren hinkt aber auch deshalb, da es in der AG und auch in Übungsklausuren didaktisch oft mehr Sinn macht, eher gängigere Sachen und nicht die entlegenen Fälle zu nehmen. Dass auch mal abgelegene Sachen dran kommen, auf die man sich nicht vorbereitet hat oder auch nur vorbereitet haben kann, war einfach schon immer so. Da muss man also durch, egal ob man es fair findet oder nicht.
Nein, der heutige Umfang ist fast durchweg darauf zurückzuführen, dass die Klausuren deutlich mehr Probleme enthalten. Wer das bestreitet, hat einfach keine Ahnung. Und neben den AG-Klausuren kursieren ja jede Menge andere Klausuren, die das ebenfalls bestätigen.
Ich bestreite es und danke, dass du meinst, ich hätte dann keine Ahnung, ich glaube schon, dass ich es aufgrund meines Erfahrungshorizonts beurteilen kann. Ich bin aber auch kein Referendar, der gerade im Examenstermin sitzt und - vielleicht zu Recht - gefrustet ist über die Aufgabenstellungen im aktuellen Termin. Der Frust und das was du zu wissen glaubst und wovon ich keine Ahnung habe, hilft doch aber auch nicht weiter, oder tröstet es dich, wenn du dir sagen kannst, dass man früher die guten Examen geschenkt bekommt und heute die Anforderungen "utopisch" sind? Letzteres trifft übrigens nicht zu. Denn die Guten zeigen es immer wieder, dass auch mit den heutigen Anforderungen gut zu Recht zu kommen ist und erzielen erfreuliche Examensergebnisse, mit denen einem in der Berufswelt alles offen steht.
Wenn du, lieber Unbekannter, an einem Sonntag mit deinem Leben nichts besseres anzufangen weißt, als hier den aktuellen Examenskandidaten so einen Blödsinn vorzugaukeln, dann geh lieber mal eine Runde an die frische Luft. Natürlich ist Examen subjektiv, natürlich sind die Durchgänge subjektiv nicht vergleichbar.
Aber wenn sich aktuelle Kandidaten hier auskotzen wollen, dann lass sie doch einfach, das ist ihr gutes Recht. Also wünsch Ihnen lieber weiterhin viel Erfolg und Durchhaltevermögen statt hier rumzutrollen und die Leute zu nerven.
Für einen Richter befremdlich unsachlich. Vielleicht ist es ja so, dass ich gerade eine Examensklausur für einen der nächsten Termine aufsetze und es mich deswegen interessiert, was im aktuellen Termin läuft. Vielleicht nehme ich ja die hiesigen Beschwerden denn nun auch zum Anlass, eine kurze und knackige Aufgabenstellung zu nehmen ohne Hinweise im Sachverhalt darauf, welche Probleme zu beachten sind. Meinen Kommentar - insoweit nehme ich den Kern der Kritik gerne an - hätte ich vielleicht bleiben lassen sollen, aber dieses pauschale Bashing auf die Aufgabensteller und die Prüfungsämter störte mich, ob nun zu Recht oder zu Unrecht, kann dahinstehen. Viel Erfolg

07.02.2021, 17:15
Die Meckerei über den Umfang mit Hinweis auf die Ach so kurzen Sachverhalte vor 10 oder 20 Jahren bringt doch nichts.
1. Du schreibst jetzt Dein Examen, also finde Dich damit ab, wie die Länge der Sachverhalte ist.
2. Alle anderen Referendare schreiben dieselbe Klausur und stehen vor derselben Herausforderung.
3. Die Korrektur ist immer relativ. Sind in einer Klausur viele Probleme und man kann wg Zeitnot nicht auf alle eingehen, führt das nicht zwingend zu einer schlechten Bewertung.
4. Glaubst du ernsthaft, dass Referendare vor 20 Jahren die Klausuren easy und ohne Zeitnot in 4 Std schreiben konnten, weil der Sachverhalt kürzer war?! Wie bereits angemerkt wurde, waren dann zb weniger Rechtsansichten oder sonstige Hinweise drin, auf die man kommen müsste.
5. Auch vor 10 oder 20 Jahren gab es in den Klausurterminen abgedrehte Sachverhalte und Aufgabenstellungen. Dass Dir diese als Übungsklausuren bei Gericht nicht vorgesetzt werden, liegt daran, dass der AG-Leiter diese Klausur nicht stellt, weil sie für die Ausbildung ungeeignet sind.
6. Wenn hier schon immer Vergleiche zu früher gezogen werden: ist Dir schon mal aufgefallen, dass die Durchfallquote im Bundesschnitt seit Jahren sinkt und die Prädikatsquote seit Jahren steigt? Mag ja sein, dass die Klausuren früher kürzer waren, besser ausgefallen sind sie aber nicht. Im Gegenteil. Insofern kannst du dich freuen, dass Du jetzt schreibst, denn das Examensergebnis zählt.
So, Mund abputzen und morgen mit Elan und Optimismus ran. Viel Erfolg an alle, die gerade die Klausuren schreiben!
1. Du schreibst jetzt Dein Examen, also finde Dich damit ab, wie die Länge der Sachverhalte ist.
2. Alle anderen Referendare schreiben dieselbe Klausur und stehen vor derselben Herausforderung.
3. Die Korrektur ist immer relativ. Sind in einer Klausur viele Probleme und man kann wg Zeitnot nicht auf alle eingehen, führt das nicht zwingend zu einer schlechten Bewertung.
4. Glaubst du ernsthaft, dass Referendare vor 20 Jahren die Klausuren easy und ohne Zeitnot in 4 Std schreiben konnten, weil der Sachverhalt kürzer war?! Wie bereits angemerkt wurde, waren dann zb weniger Rechtsansichten oder sonstige Hinweise drin, auf die man kommen müsste.
5. Auch vor 10 oder 20 Jahren gab es in den Klausurterminen abgedrehte Sachverhalte und Aufgabenstellungen. Dass Dir diese als Übungsklausuren bei Gericht nicht vorgesetzt werden, liegt daran, dass der AG-Leiter diese Klausur nicht stellt, weil sie für die Ausbildung ungeeignet sind.
6. Wenn hier schon immer Vergleiche zu früher gezogen werden: ist Dir schon mal aufgefallen, dass die Durchfallquote im Bundesschnitt seit Jahren sinkt und die Prädikatsquote seit Jahren steigt? Mag ja sein, dass die Klausuren früher kürzer waren, besser ausgefallen sind sie aber nicht. Im Gegenteil. Insofern kannst du dich freuen, dass Du jetzt schreibst, denn das Examensergebnis zählt.
So, Mund abputzen und morgen mit Elan und Optimismus ran. Viel Erfolg an alle, die gerade die Klausuren schreiben!
07.02.2021, 17:28
Natürlich waren die Klausuren vor 10 Jahren leichter. Deutlich sogar. Aber die Qualität der Ausbildung war eine ganz andere. Wenn man sich alleine anschaut, wie sich die Lehrmittellandschaft gewandelt hat. Vor 10 Jahren gab es deutlich weniger und didaktisch deutlich schwächere Lehrbücher. Neue Medien waren (wirklich) noch deutlich neulandiger als sie es heute sind.
Es hat alles vor und Nachteile. Aber egal, wie man es dreht, muss man eben heute durch das Examen.
Und was klar sein sollte: Der Stellenmarkt für Juristen ist heutzutage (trotz Corona) deutlich besser, als er es noch vor 10 Jahren war. In diesem Sinne viel Erfolg für die weiteren Klausuren. =)
Es hat alles vor und Nachteile. Aber egal, wie man es dreht, muss man eben heute durch das Examen.
Und was klar sein sollte: Der Stellenmarkt für Juristen ist heutzutage (trotz Corona) deutlich besser, als er es noch vor 10 Jahren war. In diesem Sinne viel Erfolg für die weiteren Klausuren. =)
07.02.2021, 17:37
Mal was ganz anderes, da münster gerade im Schneechaos versinkt und selbst die Räumfahrzeuge ständig stecken bleiben, gibt’s irgendeine notfallnummer vom ljpa?
Ich richte mich gerade darauf ein, um viertel vor 7 zu Fuß loszulaufen... und dann noch bei minusgraden ständig lüften ist echt ziemlich furchtbar hier...
Ich richte mich gerade darauf ein, um viertel vor 7 zu Fuß loszulaufen... und dann noch bei minusgraden ständig lüften ist echt ziemlich furchtbar hier...
07.02.2021, 17:50
(07.02.2021, 17:37)Loewenherzchen schrieb: Mal was ganz anderes, da münster gerade im Schneechaos versinkt und selbst die Räumfahrzeuge ständig stecken bleiben, gibt’s irgendeine notfallnummer vom ljpa?
Ich richte mich gerade darauf ein, um viertel vor 7 zu Fuß loszulaufen... und dann noch bei minusgraden ständig lüften ist echt ziemlich furchtbar hier...
Wo schreibt ihr denn? Ist das Landgericht in Münster jetzt wieder hergerichtet?