06.02.2021, 09:31
(05.02.2021, 23:49)Gast schrieb:(05.02.2021, 23:31)Gast schrieb:(05.02.2021, 21:18)Gast schrieb: Wie findet man denn mit Mitte 30 noch eine Bettgespielin die Anfang 20 ist?
Tinder. Die weibsen suchen extra nach älteren. Ist wirklich so. Hat die Dame sogar zugegeben.
Das gibt es umgekehrt aber auch und nennt sich glaube ich M.I.L.F. Ich meine gelesen zu haben, dass das sogar mal zu den meist gesuchten Begriffen im Internet gezählt hat.
Und der meist gesuchte ist 'teen'.
07.02.2021, 11:06
Montag ist pro Familie Gespräch...
Hoffe die Junge Lady kommt zur Einsicht.
Hoffe die Junge Lady kommt zur Einsicht.
07.02.2021, 11:59
denke das hier ist was, für die hall of fame.
Im März fängt mein Job an. Ich werde euch so vermissen.
Im März fängt mein Job an. Ich werde euch so vermissen.
07.02.2021, 13:10
(07.02.2021, 11:06)Gast schrieb: Montag ist pro Familie Gespräch...
Hoffe die Junge Lady kommt zur Einsicht.
Das sie das Kind bekommt und sie dich ausnimmt (Kindesunterhalt) wie ne Weihnachtsgans bzw. wie es ihr von Gesetzes Wegen zusteht. Das hoffe ich für dich auch...Wer nicht verhüten will muss es über das Geld spüren. Anders lernen es die Leute einfach nicht
07.02.2021, 14:13
(07.02.2021, 13:10)Gast schrieb:(07.02.2021, 11:06)Gast schrieb: Montag ist pro Familie Gespräch...
Hoffe die Junge Lady kommt zur Einsicht.
Das sie das Kind bekommt und sie dich ausnimmt (Kindesunterhalt) wie ne Weihnachtsgans bzw. wie es ihr von Gesetzes Wegen zusteht. Das hoffe ich für dich auch...Wer nicht verhüten will muss es über das Geld spüren. Anders lernen es die Leute einfach nicht
Gegen die Düsseldorfer Tabelle kommt die Frau nicht an
Ich bin ihr j nur zum Unterhalt für das Kind verpflichtet.
07.02.2021, 14:13
(07.02.2021, 14:13)Gast schrieb:(07.02.2021, 13:10)Gast schrieb:(07.02.2021, 11:06)Gast schrieb: Montag ist pro Familie Gespräch...
Hoffe die Junge Lady kommt zur Einsicht.
Das sie das Kind bekommt und sie dich ausnimmt (Kindesunterhalt) wie ne Weihnachtsgans bzw. wie es ihr von Gesetzes Wegen zusteht. Das hoffe ich für dich auch...Wer nicht verhüten will muss es über das Geld spüren. Anders lernen es die Leute einfach nicht
Gegen die Düsseldorfer Tabelle kommt die Frau nicht an
Ich bin ihr j nur zum Unterhalt für das Kind verpflichtet.
Da gibts ja Tricks das ganze zu reduzieren.
Doppelte Haushaltsführung. Usw. Usw.
07.02.2021, 14:16
(07.02.2021, 14:13)Gast schrieb:(07.02.2021, 13:10)Gast schrieb:(07.02.2021, 11:06)Gast schrieb: Montag ist pro Familie Gespräch...
Hoffe die Junge Lady kommt zur Einsicht.
Das sie das Kind bekommt und sie dich ausnimmt (Kindesunterhalt) wie ne Weihnachtsgans bzw. wie es ihr von Gesetzes Wegen zusteht. Das hoffe ich für dich auch...Wer nicht verhüten will muss es über das Geld spüren. Anders lernen es die Leute einfach nicht
Gegen die Düsseldorfer Tabelle kommt die Frau nicht an
Ich bin ihr j nur zum Unterhalt für das Kind verpflichtet.
Nö, auch ihr gegenüber, § 1615 Abs. 2 BGB.
07.02.2021, 14:18
(07.02.2021, 14:16)Gast schrieb:(07.02.2021, 14:13)Gast schrieb:(07.02.2021, 13:10)Gast schrieb:(07.02.2021, 11:06)Gast schrieb: Montag ist pro Familie Gespräch...
Hoffe die Junge Lady kommt zur Einsicht.
Das sie das Kind bekommt und sie dich ausnimmt (Kindesunterhalt) wie ne Weihnachtsgans bzw. wie es ihr von Gesetzes Wegen zusteht. Das hoffe ich für dich auch...Wer nicht verhüten will muss es über das Geld spüren. Anders lernen es die Leute einfach nicht
Gegen die Düsseldorfer Tabelle kommt die Frau nicht an
Ich bin ihr j nur zum Unterhalt für das Kind verpflichtet.
Nö, auch ihr gegenüber, § 1615 Abs. 2 BGB.
1615l natürlich.
07.02.2021, 14:22
(07.02.2021, 14:18)Gast schrieb:(07.02.2021, 14:16)Gast schrieb:(07.02.2021, 14:13)Gast schrieb:(07.02.2021, 13:10)Gast schrieb:(07.02.2021, 11:06)Gast schrieb: Montag ist pro Familie Gespräch...
Hoffe die Junge Lady kommt zur Einsicht.
Das sie das Kind bekommt und sie dich ausnimmt (Kindesunterhalt) wie ne Weihnachtsgans bzw. wie es ihr von Gesetzes Wegen zusteht. Das hoffe ich für dich auch...Wer nicht verhüten will muss es über das Geld spüren. Anders lernen es die Leute einfach nicht
Gegen die Düsseldorfer Tabelle kommt die Frau nicht an
Ich bin ihr j nur zum Unterhalt für das Kind verpflichtet.
Nö, auch ihr gegenüber, § 1615 Abs. 2 BGB.
1615l natürlich.
Naja für die paar Wochen.
07.02.2021, 14:29
(07.02.2021, 14:22)Gast schrieb:(07.02.2021, 14:18)Gast schrieb:(07.02.2021, 14:16)Gast schrieb:(07.02.2021, 14:13)Gast schrieb:(07.02.2021, 13:10)Gast schrieb: Das sie das Kind bekommt und sie dich ausnimmt (Kindesunterhalt) wie ne Weihnachtsgans bzw. wie es ihr von Gesetzes Wegen zusteht. Das hoffe ich für dich auch...Wer nicht verhüten will muss es über das Geld spüren. Anders lernen es die Leute einfach nicht
Gegen die Düsseldorfer Tabelle kommt die Frau nicht an
Ich bin ihr j nur zum Unterhalt für das Kind verpflichtet.
Nö, auch ihr gegenüber, § 1615 Abs. 2 BGB.
1615l natürlich.
Naja für die paar Wochen.
Zitat:Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht.