06.02.2021, 21:34
(06.02.2021, 16:04)Auch Bln schrieb: Ich nehme an, der TE ist als Beisitzer in einer Strafkammer eingesetzt? Dann würde ich Folgends empfehlen:
1. Urteil(sentwurf) ausdrucken und erst im Abstand von 1 bis 2 Tagen auf Rechtschreibung etc. prüfen.
2. Schwerpunktsetzung reflektieren - vollständige aber dabei straffe Darstellungen sind idR bei den Beurteilenden beliebter und erfreuen sich auch höherer Beliebtheit beim BGH (wird zumindest so von dortigen Richter*innen auf Fortbildungen etc. so kommuniziert).
3. Insbesondere bei der Beweiswürdigung in Standardfällen auf die tragenden Erwägungungen fokussieren und unnötige Wiederholungen vermeiden. So können z.B. Zeugenaussagen häufig gebündelt gewürdigt werden und es genügt, dann z.B. nur einzelne Detailangaben zu einzelnen Zeugen zuzuordnen.
Anders Aussage gegen Aussage - dort ggf. Musterurteile von Kolleg*innen erbitten und sich diese laut durchlesen. Dies hilft den eigenen Stil zu prägen und zu verbessern.
4. Unnötige Ausführungen zur rechtlichen Würdigung vermeiden.
5. Nicht verrückt machen: die Qualität der schriftlichen Ausarbeitungen von Assessor*innen im ersten Jahr erreicht natürlich nicht die Güte erfahrenerer VRi*nnen. Sich stetig zu verbessern bzw. fortbildungsbereit zu sein, macht mit Übung dann doch noch Meister*innen.
dieses zwanghafte Gendern ist so geil :D
06.02.2021, 23:17
(06.02.2021, 21:34)Gast schrieb:(06.02.2021, 16:04)Auch Bln schrieb: Ich nehme an, der TE ist als Beisitzer in einer Strafkammer eingesetzt? Dann würde ich Folgends empfehlen:
1. Urteil(sentwurf) ausdrucken und erst im Abstand von 1 bis 2 Tagen auf Rechtschreibung etc. prüfen.
2. Schwerpunktsetzung reflektieren - vollständige aber dabei straffe Darstellungen sind idR bei den Beurteilenden beliebter und erfreuen sich auch höherer Beliebtheit beim BGH (wird zumindest so von dortigen Richter*innen auf Fortbildungen etc. so kommuniziert).
3. Insbesondere bei der Beweiswürdigung in Standardfällen auf die tragenden Erwägungungen fokussieren und unnötige Wiederholungen vermeiden. So können z.B. Zeugenaussagen häufig gebündelt gewürdigt werden und es genügt, dann z.B. nur einzelne Detailangaben zu einzelnen Zeugen zuzuordnen.
Anders Aussage gegen Aussage - dort ggf. Musterurteile von Kolleg*innen erbitten und sich diese laut durchlesen. Dies hilft den eigenen Stil zu prägen und zu verbessern.
4. Unnötige Ausführungen zur rechtlichen Würdigung vermeiden.
5. Nicht verrückt machen: die Qualität der schriftlichen Ausarbeitungen von Assessor*innen im ersten Jahr erreicht natürlich nicht die Güte erfahrenerer VRi*nnen. Sich stetig zu verbessern bzw. fortbildungsbereit zu sein, macht mit Übung dann doch noch Meister*innen.
dieses zwanghafte Gendern ist so geil :D
Geil ist, dass du es nicht aufhalten kannst, es einfach peu a peu normal werden wird und dein winzig kleines armes Herz (m/w/d) sich vielleicht den Rest seines winzig kleinen armen Lebens immer darüber aufregen wird. Sorry dude:in
06.02.2021, 23:35
(06.02.2021, 16:04)Auch Bln schrieb: Ich nehme an, der TE ist als Beisitzer in einer Strafkammer eingesetzt? Dann würde ich Folgends empfehlen:
1. Urteil(sentwurf) ausdrucken und erst im Abstand von 1 bis 2 Tagen auf Rechtschreibung etc. prüfen.
2. Schwerpunktsetzung reflektieren - vollständige aber dabei straffe Darstellungen sind idR bei den Beurteilenden beliebter und erfreuen sich auch höherer Beliebtheit beim BGH (wird zumindest so von dortigen Richter*innen auf Fortbildungen etc. so kommuniziert).
3. Insbesondere bei der Beweiswürdigung in Standardfällen auf die tragenden Erwägungungen fokussieren und unnötige Wiederholungen vermeiden. So können z.B. Zeugenaussagen häufig gebündelt gewürdigt werden und es genügt, dann z.B. nur einzelne Detailangaben zu einzelnen Zeugen zuzuordnen.
Anders Aussage gegen Aussage - dort ggf. Musterurteile von Kolleg*innen erbitten und sich diese laut durchlesen. Dies hilft den eigenen Stil zu prägen und zu verbessern.
4. Unnötige Ausführungen zur rechtlichen Würdigung vermeiden.
5. Nicht verrückt machen: die Qualität der schriftlichen Ausarbeitungen von Assessor*innen im ersten Jahr erreicht natürlich nicht die Güte erfahrenerer VRi*nnen. Sich stetig zu verbessern bzw. fortbildungsbereit zu sein, macht mit Übung dann doch noch Meister*innen.
Danke
07.02.2021, 00:03
(06.02.2021, 21:34)Gast schrieb:(06.02.2021, 16:04)Auch Bln schrieb: Ich nehme an, der TE ist als Beisitzer in einer Strafkammer eingesetzt? Dann würde ich Folgends empfehlen:
1. Urteil(sentwurf) ausdrucken und erst im Abstand von 1 bis 2 Tagen auf Rechtschreibung etc. prüfen.
2. Schwerpunktsetzung reflektieren - vollständige aber dabei straffe Darstellungen sind idR bei den Beurteilenden beliebter und erfreuen sich auch höherer Beliebtheit beim BGH (wird zumindest so von dortigen Richter*innen auf Fortbildungen etc. so kommuniziert).
3. Insbesondere bei der Beweiswürdigung in Standardfällen auf die tragenden Erwägungungen fokussieren und unnötige Wiederholungen vermeiden. So können z.B. Zeugenaussagen häufig gebündelt gewürdigt werden und es genügt, dann z.B. nur einzelne Detailangaben zu einzelnen Zeugen zuzuordnen.
Anders Aussage gegen Aussage - dort ggf. Musterurteile von Kolleg*innen erbitten und sich diese laut durchlesen. Dies hilft den eigenen Stil zu prägen und zu verbessern.
4. Unnötige Ausführungen zur rechtlichen Würdigung vermeiden.
5. Nicht verrückt machen: die Qualität der schriftlichen Ausarbeitungen von Assessor*innen im ersten Jahr erreicht natürlich nicht die Güte erfahrenerer VRi*nnen. Sich stetig zu verbessern bzw. fortbildungsbereit zu sein, macht mit Übung dann doch noch Meister*innen.
dieses zwanghafte Gendern ist so geil :D
Das wird in Berlin, sofern man in der Justiz was erreichen will, erwartet.
Das hat der Auch Bln Kollegix scheinbar schon inhaliert. Ich frage mich nur, ob man in Berlin entweder so viel Freizeit hat, dass man zu jedem Thema in diesem Forum seinen Senf dazugeben kann oder man kein Privatleben hat?!
07.02.2021, 00:16
(06.02.2021, 23:17)Gast schrieb:(06.02.2021, 21:34)Gast schrieb:(06.02.2021, 16:04)Auch Bln schrieb: Ich nehme an, der TE ist als Beisitzer in einer Strafkammer eingesetzt? Dann würde ich Folgends empfehlen:
1. Urteil(sentwurf) ausdrucken und erst im Abstand von 1 bis 2 Tagen auf Rechtschreibung etc. prüfen.
2. Schwerpunktsetzung reflektieren - vollständige aber dabei straffe Darstellungen sind idR bei den Beurteilenden beliebter und erfreuen sich auch höherer Beliebtheit beim BGH (wird zumindest so von dortigen Richter*innen auf Fortbildungen etc. so kommuniziert).
3. Insbesondere bei der Beweiswürdigung in Standardfällen auf die tragenden Erwägungungen fokussieren und unnötige Wiederholungen vermeiden. So können z.B. Zeugenaussagen häufig gebündelt gewürdigt werden und es genügt, dann z.B. nur einzelne Detailangaben zu einzelnen Zeugen zuzuordnen.
Anders Aussage gegen Aussage - dort ggf. Musterurteile von Kolleg*innen erbitten und sich diese laut durchlesen. Dies hilft den eigenen Stil zu prägen und zu verbessern.
4. Unnötige Ausführungen zur rechtlichen Würdigung vermeiden.
5. Nicht verrückt machen: die Qualität der schriftlichen Ausarbeitungen von Assessor*innen im ersten Jahr erreicht natürlich nicht die Güte erfahrenerer VRi*nnen. Sich stetig zu verbessern bzw. fortbildungsbereit zu sein, macht mit Übung dann doch noch Meister*innen.
dieses zwanghafte Gendern ist so geil :D
Geil ist, dass du es nicht aufhalten kannst, es einfach peu a peu normal werden wird und dein winzig kleines armes Herz (m/w/d) sich vielleicht den Rest seines winzig kleinen armen Lebens immer darüber aufregen wird. Sorry dude:in
wenn Sexismusbekämpfer*innen sexistisch werden...
07.02.2021, 00:21
(06.02.2021, 23:17)Gast schrieb:Ich habe die Genugtuung, dass Du dafür im Hinterzimmer belächelt wirst und dich keiner Ernst nimmt aber mach ruhig weiter damit, Du wirst damit sicher die Welt retten, vom bösen alten weißen Mann.(06.02.2021, 21:34)Gast schrieb:(06.02.2021, 16:04)Auch Bln schrieb: Ich nehme an, der TE ist als Beisitzer in einer Strafkammer eingesetzt? Dann würde ich Folgends empfehlen:
1. Urteil(sentwurf) ausdrucken und erst im Abstand von 1 bis 2 Tagen auf Rechtschreibung etc. prüfen.
2. Schwerpunktsetzung reflektieren - vollständige aber dabei straffe Darstellungen sind idR bei den Beurteilenden beliebter und erfreuen sich auch höherer Beliebtheit beim BGH (wird zumindest so von dortigen Richter*innen auf Fortbildungen etc. so kommuniziert).
3. Insbesondere bei der Beweiswürdigung in Standardfällen auf die tragenden Erwägungungen fokussieren und unnötige Wiederholungen vermeiden. So können z.B. Zeugenaussagen häufig gebündelt gewürdigt werden und es genügt, dann z.B. nur einzelne Detailangaben zu einzelnen Zeugen zuzuordnen.
Anders Aussage gegen Aussage - dort ggf. Musterurteile von Kolleg*innen erbitten und sich diese laut durchlesen. Dies hilft den eigenen Stil zu prägen und zu verbessern.
4. Unnötige Ausführungen zur rechtlichen Würdigung vermeiden.
5. Nicht verrückt machen: die Qualität der schriftlichen Ausarbeitungen von Assessor*innen im ersten Jahr erreicht natürlich nicht die Güte erfahrenerer VRi*nnen. Sich stetig zu verbessern bzw. fortbildungsbereit zu sein, macht mit Übung dann doch noch Meister*innen.
dieses zwanghafte Gendern ist so geil :D
Geil ist, dass du es nicht aufhalten kannst, es einfach peu a peu normal werden wird und dein winzig kleines armes Herz (m/w/d) sich vielleicht den Rest seines winzig kleinen armen Lebens immer darüber aufregen wird. Sorry dude:in
07.02.2021, 00:39
(07.02.2021, 00:21)Gast schrieb:(06.02.2021, 23:17)Gast schrieb:Ich habe die Genugtuung, dass Du dafür im Hinterzimmer belächelt wirst und dich keiner Ernst nimmt aber mach ruhig weiter damit, Du wirst damit sicher die Welt retten, vom bösen alten weißen Mann.(06.02.2021, 21:34)Gast schrieb:(06.02.2021, 16:04)Auch Bln schrieb: Ich nehme an, der TE ist als Beisitzer in einer Strafkammer eingesetzt? Dann würde ich Folgends empfehlen:
1. Urteil(sentwurf) ausdrucken und erst im Abstand von 1 bis 2 Tagen auf Rechtschreibung etc. prüfen.
2. Schwerpunktsetzung reflektieren - vollständige aber dabei straffe Darstellungen sind idR bei den Beurteilenden beliebter und erfreuen sich auch höherer Beliebtheit beim BGH (wird zumindest so von dortigen Richter*innen auf Fortbildungen etc. so kommuniziert).
3. Insbesondere bei der Beweiswürdigung in Standardfällen auf die tragenden Erwägungungen fokussieren und unnötige Wiederholungen vermeiden. So können z.B. Zeugenaussagen häufig gebündelt gewürdigt werden und es genügt, dann z.B. nur einzelne Detailangaben zu einzelnen Zeugen zuzuordnen.
Anders Aussage gegen Aussage - dort ggf. Musterurteile von Kolleg*innen erbitten und sich diese laut durchlesen. Dies hilft den eigenen Stil zu prägen und zu verbessern.
4. Unnötige Ausführungen zur rechtlichen Würdigung vermeiden.
5. Nicht verrückt machen: die Qualität der schriftlichen Ausarbeitungen von Assessor*innen im ersten Jahr erreicht natürlich nicht die Güte erfahrenerer VRi*nnen. Sich stetig zu verbessern bzw. fortbildungsbereit zu sein, macht mit Übung dann doch noch Meister*innen.
dieses zwanghafte Gendern ist so geil :D
Geil ist, dass du es nicht aufhalten kannst, es einfach peu a peu normal werden wird und dein winzig kleines armes Herz (m/w/d) sich vielleicht den Rest seines winzig kleinen armen Lebens immer darüber aufregen wird. Sorry dude:in
Lächle gerne in deinem Hinterzimmer mit Ernst, dem bösen alten weißen Mann, Kleingeist:in!
07.02.2021, 00:44
(07.02.2021, 00:16)mwd*innen schrieb:Wenn keiner versteht, was man sagen will, weil man sich nicht nachvollziehbar äußert(06.02.2021, 23:17)Gast schrieb:(06.02.2021, 21:34)Gast schrieb:(06.02.2021, 16:04)Auch Bln schrieb: Ich nehme an, der TE ist als Beisitzer in einer Strafkammer eingesetzt? Dann würde ich Folgends empfehlen:
1. Urteil(sentwurf) ausdrucken und erst im Abstand von 1 bis 2 Tagen auf Rechtschreibung etc. prüfen.
2. Schwerpunktsetzung reflektieren - vollständige aber dabei straffe Darstellungen sind idR bei den Beurteilenden beliebter und erfreuen sich auch höherer Beliebtheit beim BGH (wird zumindest so von dortigen Richter*innen auf Fortbildungen etc. so kommuniziert).
3. Insbesondere bei der Beweiswürdigung in Standardfällen auf die tragenden Erwägungungen fokussieren und unnötige Wiederholungen vermeiden. So können z.B. Zeugenaussagen häufig gebündelt gewürdigt werden und es genügt, dann z.B. nur einzelne Detailangaben zu einzelnen Zeugen zuzuordnen.
Anders Aussage gegen Aussage - dort ggf. Musterurteile von Kolleg*innen erbitten und sich diese laut durchlesen. Dies hilft den eigenen Stil zu prägen und zu verbessern.
4. Unnötige Ausführungen zur rechtlichen Würdigung vermeiden.
5. Nicht verrückt machen: die Qualität der schriftlichen Ausarbeitungen von Assessor*innen im ersten Jahr erreicht natürlich nicht die Güte erfahrenerer VRi*nnen. Sich stetig zu verbessern bzw. fortbildungsbereit zu sein, macht mit Übung dann doch noch Meister*innen.
dieses zwanghafte Gendern ist so geil :D
Geil ist, dass du es nicht aufhalten kannst, es einfach peu a peu normal werden wird und dein winzig kleines armes Herz (m/w/d) sich vielleicht den Rest seines winzig kleinen armen Lebens immer darüber aufregen wird. Sorry dude:in
wenn Sexismusbekämpfer*innen sexistisch werden...
07.02.2021, 01:13
(07.02.2021, 00:44)Gast schrieb:(07.02.2021, 00:16)mwd*innen schrieb:Wenn keiner versteht, was man sagen will, weil man sich nicht nachvollziehbar äußert(06.02.2021, 23:17)Gast schrieb:(06.02.2021, 21:34)Gast schrieb:(06.02.2021, 16:04)Auch Bln schrieb: Ich nehme an, der TE ist als Beisitzer in einer Strafkammer eingesetzt? Dann würde ich Folgends empfehlen:
1. Urteil(sentwurf) ausdrucken und erst im Abstand von 1 bis 2 Tagen auf Rechtschreibung etc. prüfen.
2. Schwerpunktsetzung reflektieren - vollständige aber dabei straffe Darstellungen sind idR bei den Beurteilenden beliebter und erfreuen sich auch höherer Beliebtheit beim BGH (wird zumindest so von dortigen Richter*innen auf Fortbildungen etc. so kommuniziert).
3. Insbesondere bei der Beweiswürdigung in Standardfällen auf die tragenden Erwägungungen fokussieren und unnötige Wiederholungen vermeiden. So können z.B. Zeugenaussagen häufig gebündelt gewürdigt werden und es genügt, dann z.B. nur einzelne Detailangaben zu einzelnen Zeugen zuzuordnen.
Anders Aussage gegen Aussage - dort ggf. Musterurteile von Kolleg*innen erbitten und sich diese laut durchlesen. Dies hilft den eigenen Stil zu prägen und zu verbessern.
4. Unnötige Ausführungen zur rechtlichen Würdigung vermeiden.
5. Nicht verrückt machen: die Qualität der schriftlichen Ausarbeitungen von Assessor*innen im ersten Jahr erreicht natürlich nicht die Güte erfahrenerer VRi*nnen. Sich stetig zu verbessern bzw. fortbildungsbereit zu sein, macht mit Übung dann doch noch Meister*innen.
dieses zwanghafte Gendern ist so geil :D
Geil ist, dass du es nicht aufhalten kannst, es einfach peu a peu normal werden wird und dein winzig kleines armes Herz (m/w/d) sich vielleicht den Rest seines winzig kleinen armen Lebens immer darüber aufregen wird. Sorry dude:in
wenn Sexismusbekämpfer*innen sexistisch werden...
die Aktivistinnen beschwören den bösen (alten weißen) Mann herauf, reduzieren also u.a. auf das Geschlecht, wollen aber zugleich selbst nicht auf ihr Geschlecht reduziert werden
07.02.2021, 01:29
(07.02.2021, 01:13)Gast schrieb:(07.02.2021, 00:44)Gast schrieb:(07.02.2021, 00:16)mwd*innen schrieb:Wenn keiner versteht, was man sagen will, weil man sich nicht nachvollziehbar äußert(06.02.2021, 23:17)Gast schrieb:(06.02.2021, 21:34)Gast schrieb: dieses zwanghafte Gendern ist so geil :D
Geil ist, dass du es nicht aufhalten kannst, es einfach peu a peu normal werden wird und dein winzig kleines armes Herz (m/w/d) sich vielleicht den Rest seines winzig kleinen armen Lebens immer darüber aufregen wird. Sorry dude:in
wenn Sexismusbekämpfer*innen sexistisch werden...
die Aktivistinnen beschwören den bösen (alten weißen) Mann herauf, reduzieren also u.a. auf das Geschlecht, wollen aber zugleich selbst nicht auf ihr Geschlecht reduziert werden
Es wird wirrer und wirrer.