05.02.2021, 14:13
(05.02.2021, 13:55)Gast schrieb: Abtreibung ist moralisch verwerflich und sollte rigeros verboten werden (Härtefälle ausgenommen). Das Recht auf Leben des ungeborenen Kindes wiegt deutlich schwerer, als das Interesse der werdenden Eltern, noch ein paar Jahre hemmungslos saufen und feiern zu können.
Und wo fängt der Härtefall an? Bei der psyschichen Belastung der Frau? Bei Behinderungen? Und wenn ja, bei welcher? Reicht es, wenn potentiell ein Zeh fehlt? Oder muss es schon ne Vergewaltigung sein wie in Polen? Aber dann natürlich nur, wenn die Frau das nachweisen kann, sonst könnte sie sich das ja nur ausgedacht haben. Aber warum ist nun das Kind aus der Vergewaltigung weniger wert als das einvernehmlich gezeugte Kind?
05.02.2021, 14:14
(05.02.2021, 14:12)Gast schrieb: Ich will kein Kind, vor allem nicht mit der Frau.
Dann hättest du sie nicht besamen sollen. Steht nun dazu, rauft euch zusammen, werdet eine glückliche Familie und bietet dem Kind ein schönes Leben. Stell dir vor, deine Eltern hätten die Entscheidung gefällt, die du hier gerade in Erwägung ziehst.
05.02.2021, 14:15
(05.02.2021, 14:13)GastHE schrieb:(05.02.2021, 13:55)Gast schrieb: Abtreibung ist moralisch verwerflich und sollte rigeros verboten werden (Härtefälle ausgenommen). Das Recht auf Leben des ungeborenen Kindes wiegt deutlich schwerer, als das Interesse der werdenden Eltern, noch ein paar Jahre hemmungslos saufen und feiern zu können.
Und wo fängt der Härtefall an? Bei der psyschichen Belastung der Frau? Bei Behinderungen? Und wenn ja, bei welcher? Reicht es, wenn potentiell ein Zeh fehlt? Oder muss es schon ne Vergewaltigung sein wie in Polen? Aber dann natürlich nur, wenn die Frau das nachweisen kann, sonst könnte sie sich das ja nur ausgedacht haben. Aber warum ist nun das Kind aus der Vergewaltigung weniger wert als das einvernehmlich gezeugte Kind?
Eben, mit so einer Argumentation wie im Quote begibt man sich auf Glatteis. Vernünftig ist es, so wie es jetzt auch geregelt ist. Man bestimmt möglichst objektiv auf medizinischer Grundlage einen "Anfangspunkt" der Menschwerden irgendwo zwischen Verbindung der Zelle und Geburt (kA das sollen wie gesagt die Mediziner machen) und bis dahin ist es eben ein "Tumor" im Sinne von Zellhaufen, aber eben kein Mensch und jede Frau kann abtreiben, wie sie lustig ist. Sobald es sich medizinisch um einen Menschen handelt, hört die Verfügungsgewalt der Mutter/der Eltern aber auf, denn jeder Mensch steht unter dem Schutz der Rechtsordnung. Insofern ist unser Abtreibungsrecht schon ziemlich perfekt und man braucht da nicht weiter dran rumdoktorn.
05.02.2021, 14:17
(05.02.2021, 14:12)Gast schrieb:(05.02.2021, 14:04)Gast schrieb:(05.02.2021, 13:54)Gast schrieb:(05.02.2021, 13:47)Gast schrieb: schon gemerkt, dass wir in einer Demokratie leben? wenn eine Mehrheit Abtreibung bis 9 Monate will, dann kommt das irgendwann.
Schon gemerkt, dass Demokratie nicht Ochlokratie bedeutet und entsprechend nicht Pöbelsherrschaft. Die Verfassung setzt dem Willen der Mehrheit grenzen, Art. 1 GG steht einer Abtreibung bis zum 9. Monat im Wege, ebenso postnatalen Abtreibungen. Dass Juristen teilweise echt so ein AfD Pöbelverständnis von Demokratie haben und denken Demokratie wäre Diktatur der Mehrheit, ist erschreckend.
Art.1 steht Abtreiburg bis zur Schwangerschaft nicht entgegen. Verfassung kann man ändern. GG kann man ersetzen. Ist schwer aber nicht unmöglich.
Wat laberst du da, natürlich steht Art. 1 GG einem Schwangerschaftsabbruch ohne Indikation im neunten Monat entgegen. Wer bist du das BVerfG zu überstimmen? Aber gut, bei so einem Demokratieverständnis "GG kann man ersetzen, Menschenwürde braucht man nicht", braucht man sich nicht wundern.
ich bin mir ziemlich sicher, dass der Nasciturus gerade nicht Träger der Menschenwürde ist. Wohl aber von Art. 2 II, sodass es eben zu deiner Abwägung mit Stichtagsregelung und § 218 StGB kommt ( Schutzauftrag).
=> Art. 1 steht also der Abtreibung bis zum letzten Tag der Schwangerschaft nicht entgegen. Aber Art 2 II
05.02.2021, 14:17
(05.02.2021, 13:55)Gast schrieb: Abtreibung ist moralisch verwerflich und sollte rigeros verboten werden (Härtefälle ausgenommen). Das Recht auf Leben des ungeborenen Kindes wiegt deutlich schwerer, als das Interesse der werdenden Eltern, noch ein paar Jahre hemmungslos saufen und feiern zu können.
Zum Glück ist Deine persönliche Ansicht völlig irrelevant. Geh zu den polnischen Pissern, die der katholischen Kirche gehorchen und Frauen gerne primär als Gebärmaschine sehen. Wir sind nach dem Nationalsozialismus zum Glück über das Stadium hinaus, aber ein paar Zurückgebliebene haben wir hier ja leider auch.
Es ist übrigens kein Kind, sondern erstmal ein Zellhaufen
05.02.2021, 14:19
(05.02.2021, 14:15)Gast schrieb:(05.02.2021, 14:13)GastHE schrieb:(05.02.2021, 13:55)Gast schrieb: Abtreibung ist moralisch verwerflich und sollte rigeros verboten werden (Härtefälle ausgenommen). Das Recht auf Leben des ungeborenen Kindes wiegt deutlich schwerer, als das Interesse der werdenden Eltern, noch ein paar Jahre hemmungslos saufen und feiern zu können.
Und wo fängt der Härtefall an? Bei der psyschichen Belastung der Frau? Bei Behinderungen? Und wenn ja, bei welcher? Reicht es, wenn potentiell ein Zeh fehlt? Oder muss es schon ne Vergewaltigung sein wie in Polen? Aber dann natürlich nur, wenn die Frau das nachweisen kann, sonst könnte sie sich das ja nur ausgedacht haben. Aber warum ist nun das Kind aus der Vergewaltigung weniger wert als das einvernehmlich gezeugte Kind?
Eben, mit so einer Argumentation wie im Quote begibt man sich auf Glatteis. Vernünftig ist es, so wie es jetzt auch geregelt ist. Man bestimmt möglichst objektiv auf medizinischer Grundlage einen "Anfangspunkt" der Menschwerden irgendwo zwischen Verbindung der Zelle und Geburt (kA das sollen wie gesagt die Mediziner machen) und bis dahin ist es eben ein "Tumor" im Sinne von Zellhaufen, aber eben kein Mensch und jede Frau kann abtreiben, wie sie lustig ist. Sobald es sich medizinisch um einen Menschen handelt, hört die Verfügungsgewalt der Mutter/der Eltern aber auf, denn jeder Mensch steht unter dem Schutz der Rechtsordnung. Insofern ist unser Abtreibungsrecht schon ziemlich perfekt und man braucht da nicht weiter dran rumdoktorn.
Ausgleichende und zustimmungswürdige Ansicht. In der Gesamtschau eine über dem Durchschnitt liegende Leistung und daher 14 Punkte.
05.02.2021, 14:20
(05.02.2021, 13:27)Gast schrieb:Zitat:Wenn Du Dir als 30ig Jähriger sich aber offenbar noch nicht die Hörner abgestoßen hast und Dir für Spaß zwischendurch eine so viel jüngere Frau suchst, die noch nicht mal ganz erwachsen, sondern eher heranwachsend ist, kann das natürlich auch Schlüsse auf sie als Person zu lassen.
LoL, klingt wie ne bittere alte Frau :D Ich bin auch über 30 und hab noch nie was mit einer Frau unter 25 gehabt. Tut mir ja sehr leid, dass die körperliche Attraktivität bei Frauen zwischen 20 und 25 am höchsten ist und ab 30 nur wirkliche Ausnahmetalente noch hot sind.
Zum Thema: kannste nicht viel machen gell. Wird teuer. Aber finde nichts verwerfliches daran über Abtreibung nachzudenken. Jede Frau kann jawohl mit ihrem Körper machen was sie will und das keinen was an. Wir leben zum Glück im 21. Jh und nicht in Polen.
Ich finde es witzig, dass die mit Abstand dümmsten Argumente in diesen Debatten am häufigsten wiederholt wird. Als ob sich aus der Feststellung "wir leben im Jahr 2021" oder "zum Glück leben wir in Deutschland und nicht in XY" irgendeine ethische Ableitung entwickeln ließe.
05.02.2021, 14:21
(05.02.2021, 14:17)Gast schrieb:(05.02.2021, 14:12)Gast schrieb:(05.02.2021, 14:04)Gast schrieb:(05.02.2021, 13:54)Gast schrieb:(05.02.2021, 13:47)Gast schrieb: schon gemerkt, dass wir in einer Demokratie leben? wenn eine Mehrheit Abtreibung bis 9 Monate will, dann kommt das irgendwann.
Schon gemerkt, dass Demokratie nicht Ochlokratie bedeutet und entsprechend nicht Pöbelsherrschaft. Die Verfassung setzt dem Willen der Mehrheit grenzen, Art. 1 GG steht einer Abtreibung bis zum 9. Monat im Wege, ebenso postnatalen Abtreibungen. Dass Juristen teilweise echt so ein AfD Pöbelverständnis von Demokratie haben und denken Demokratie wäre Diktatur der Mehrheit, ist erschreckend.
Art.1 steht Abtreiburg bis zur Schwangerschaft nicht entgegen. Verfassung kann man ändern. GG kann man ersetzen. Ist schwer aber nicht unmöglich.
Wat laberst du da, natürlich steht Art. 1 GG einem Schwangerschaftsabbruch ohne Indikation im neunten Monat entgegen. Wer bist du das BVerfG zu überstimmen? Aber gut, bei so einem Demokratieverständnis "GG kann man ersetzen, Menschenwürde braucht man nicht", braucht man sich nicht wundern.
ich bin mir ziemlich sicher, dass der Nasciturus gerade nicht Träger der Menschenwürde ist. Wohl aber von Art. 2 II, sodass es eben zu deiner Abwägung mit Stichtagsregelung und § 218 StGB kommt ( Schutzauftrag).
=> Art. 1 steht also der Abtreibung bis zum letzten Tag der Schwangerschaft nicht entgegen. Aber Art 2 II
Dann ist deine ziemliche Sicherheit ziemlich sicher falsch. Sowohl BVerfG als auch h.L. bejahen die Menschenwürde des Nasciturus.
05.02.2021, 14:21
(05.02.2021, 14:17)Gast schrieb:(05.02.2021, 13:55)Gast schrieb: Abtreibung ist moralisch verwerflich und sollte rigeros verboten werden (Härtefälle ausgenommen). Das Recht auf Leben des ungeborenen Kindes wiegt deutlich schwerer, als das Interesse der werdenden Eltern, noch ein paar Jahre hemmungslos saufen und feiern zu können.
Es ist übrigens kein Kind, sondern erstmal ein Zellhaufen
Jede Art organisches Leben ist ein Zellhaufen. Ab welcher Zellhaufengröße ist es nicht mehr vertretbar, aktive lebensbeendende Handlungen vorzunehmen?
05.02.2021, 14:22
(05.02.2021, 14:14)Gast schrieb:(05.02.2021, 14:12)Gast schrieb: Ich will kein Kind, vor allem nicht mit der Frau.
Dann hättest du sie nicht besamen sollen. Steht nun dazu, rauft euch zusammen, werdet eine glückliche Familie und bietet dem Kind ein schönes Leben. Stell dir vor, deine Eltern hätten die Entscheidung gefällt, die du hier gerade in Erwägung ziehst.
Nein. Düsseldorfer Tabelle und gut ist.