04.02.2021, 17:59
Hallo zusammen,
Ich habe eine etwas ungewöhnliche Frage für dieses Forum, aber möchte es zumindest mal versuchen. Vielleicht kann mir hier jemand helfen:
Ich habe vor Kurzem in einer GK angefangen und einen Vertrag mit einer indemnity-clause, also Freihalteklausel, vorgesetzt bekommen und versuche zu verstehen, was genau das eigentlich ist. Was ich bisher nicht selbst herausfinden konnte ist, was in diesem Zusammenhang alles mit First Party Claims gemeint ist. Bedeutet dies, dass auch eine Freihaltung für Ansprüche erfolgt, die der Freihaltende gegen den Freigehaltenen hat, oder worauf soll sich das beziehen? Das wäre dann ja quasi ein Haftungsausschluss im Innenverhältnis.
Leider gibt es auf der Arbeit niemanden, den ich dazu fragen kann, ohne schief angeschaut zu werden.
Kennst sich jemand von euch damit aus?
Ich habe eine etwas ungewöhnliche Frage für dieses Forum, aber möchte es zumindest mal versuchen. Vielleicht kann mir hier jemand helfen:
Ich habe vor Kurzem in einer GK angefangen und einen Vertrag mit einer indemnity-clause, also Freihalteklausel, vorgesetzt bekommen und versuche zu verstehen, was genau das eigentlich ist. Was ich bisher nicht selbst herausfinden konnte ist, was in diesem Zusammenhang alles mit First Party Claims gemeint ist. Bedeutet dies, dass auch eine Freihaltung für Ansprüche erfolgt, die der Freihaltende gegen den Freigehaltenen hat, oder worauf soll sich das beziehen? Das wäre dann ja quasi ein Haftungsausschluss im Innenverhältnis.
Leider gibt es auf der Arbeit niemanden, den ich dazu fragen kann, ohne schief angeschaut zu werden.
Kennst sich jemand von euch damit aus?
04.02.2021, 19:14
Vielleicht hilft dir das Definitionsverzeichnis..
04.02.2021, 19:28
Was ist denn das für eine Kanzlei, in der man als Anfänger nicht mal jemanden fragen kann?
04.02.2021, 20:04
04.02.2021, 20:05
04.02.2021, 22:54
Wenn es in Kapitalbuchstaben auftaucht, muss es an irgendeiner Stelle definiert sein.
05.02.2021, 08:33
Also, ohne den Einzelfall genau zu kennen, sind Freistellungen üblicherweise auf Freistellung von Ansprüchen Dritter gegen den Freigestellten gerichtet. Damit erwirbst du einen schuldrechtlichen Anspruch auf Zahlung an den Dritten bzw. Ersatz der Zahlungen, die du an Dritte geleistet hast. Was überhaupt keinen Sinn macht ist eine "Freistellung von Ansprüchen des Freistellenden gegenüber dem Freigestellten" wie du es vermutest. Das würde ja bedeutet dass der Freistellende einen Anspruch gegen den Freigestellten hat, und sich verpflichtet, den Freigestellten von seinen eigenen Ansprüchen freizustellen. D.h. der Freigestellte erwirbt einen Anspruch gegen den Freisteller, dass der Freisteller an den Freisteller zahlt. Sinnlos oder? Das wäre ein Fall für einen Waiver
Wie der Kollege schon meinte hilft nur die suche nach der definition von First Party Claims (steckt vielleicht in einem anderen Vertrag, auf den Bezug genommen wird). Sonst zum chef gehen und sagen, dass keine entsprechende Definition im Vertrag ist. Wenn er dich dafür rund macht, kannst du dir gleich wieder eine neue Kanzlei suchen
Wie der Kollege schon meinte hilft nur die suche nach der definition von First Party Claims (steckt vielleicht in einem anderen Vertrag, auf den Bezug genommen wird). Sonst zum chef gehen und sagen, dass keine entsprechende Definition im Vertrag ist. Wenn er dich dafür rund macht, kannst du dir gleich wieder eine neue Kanzlei suchen