03.02.2021, 23:22
Guten Abend,
weiß jemand wie die Kanzleien es üblicherweise gehaltstechnisch handhaben, wenn man nach einem Jahr von einer T2 zu einer anderen T2-Kanzlei wechselt. Steigt man dann nach dem Wechsel automatisch in die Gehaltsstufe ein, in der die 2-years einsortiert sind, die in ihrer Einstiegskanzlei geblieben sind? Besteht ggf. sogar keine übliche Handhabung, sonder Verhandlungsbedarf?
Standort ist Düsseldorf.
weiß jemand wie die Kanzleien es üblicherweise gehaltstechnisch handhaben, wenn man nach einem Jahr von einer T2 zu einer anderen T2-Kanzlei wechselt. Steigt man dann nach dem Wechsel automatisch in die Gehaltsstufe ein, in der die 2-years einsortiert sind, die in ihrer Einstiegskanzlei geblieben sind? Besteht ggf. sogar keine übliche Handhabung, sonder Verhandlungsbedarf?
Standort ist Düsseldorf.
04.02.2021, 11:01
(03.02.2021, 23:22)UnzufriedenerAssociate schrieb: Guten Abend,
weiß jemand wie die Kanzleien es üblicherweise gehaltstechnisch handhaben, wenn man nach einem Jahr von einer T2 zu einer anderen T2-Kanzlei wechselt. Steigt man dann nach dem Wechsel automatisch in die Gehaltsstufe ein, in der die 2-years einsortiert sind, die in ihrer Einstiegskanzlei geblieben sind? Besteht ggf. sogar keine übliche Handhabung, sonder Verhandlungsbedarf?
Standort ist Düsseldorf.
Musste verhandeln. Kommt auf dein Paket an und wie dringend die anderen suchen. Ich würde sagen, in 70% der Fällen wirst du passend zur Seniorität eingruppiert, in 10% der Fällen darunter und in 20% der Fällen kannst du eine Stufe extra aufsteigen. Quelle: Eigener Wechsel vor ein paar Jahren mit ein paar Verhandlungen.
04.02.2021, 11:27
vorrausgesetzt du wechselst im selben Rechtsgebiet aber.