02.02.2021, 21:34
(02.02.2021, 21:19)Gast schrieb:Eine überdurchschnittliche Qualifikation kann ein überdurchschnittliches Gehalt rechtfertigen, muss es aber nicht automatisch bedeuten. Insofern, um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen - Nein, du hast dich nicht unter Wert verkauft!(02.02.2021, 21:09)Industriemechaniker schrieb:(02.02.2021, 20:59)Gast schrieb:(02.02.2021, 19:57)NRW11 schrieb:(02.02.2021, 16:26)Gast schrieb: Dann fang doch einfach ohne Bezahlung an und wenn du dich nach einem Jahr für die Kanzlei lohnst, kannst du ja mal demütig um einen kleinen obolus bitten.
Oh man, manche leute haben den schuss echt noch nicht gehört. Jeder neue arbeitnehmer ist auch eine investition des arbeitgebers in die zukunft. Dazu gehört auch das risiko, dass der arbeitnehmer das seiner stellung und qualifikation nach angemessene gehalt nicht erwirtschaftet. Warum sollte dieses Risiko nur vom Arbeitnehmer getragen werden.
Ich schließe mich auch meinen Vorrednern an und empfinde das Gehalt zwar im unteren Bereich aber keinesfalls unverhältnismäßig. Die Noten sind soweit akzeptabel und auch der LLM als Zusatzqualifikation kann sich sehen lassen. Dies gibt aber keinen Anspruch auf ein höheres Gehalt. 40.000 Euro sind immer noch viel Geld, auch wenn man 50 Stunden die Woche dafür arbeiten muss.
Ja genau. Das hat mein Kumpel mit 19 als Industriemechaniker ohne Schichtzulage auch verdient und dabei nicht in einer Großstadt davon leben müssen. 40k ist nicht akzeptabel bei 50h und guter Qualifikation. Corona hin oder her. Da geht mit Wirtschaftsrechtbachelor in jedem Unternehmen mehr.
Das Unbehagen liegt aber auch daran, dass man immer noch meint mit Jura Unmengen an Geld verdienen zu können. Wenn man sich als Klempner selbstständig macht, verdient man im Zweifel auch mehr als in einer Großkanzlei verdienen!
An denjenigen der 40.000€ mit zwei mal fast VB und LLM verdient: Klar geht da mehr aber damit lässt es sich auch leben. Ich hoffe die Arbeit macht dir wenigstens Spaß!
Natürlich ist ein abgeschlossenes Jurastudium nicht automatisch eine Lizenz zum Gelddrucken. Aber wer einen angesehen und anspruchsvollen Studiengang (mag sein, dass manche das Jurastudium und Ref als einfach empfinden, nichtsdestotrotz genießen die beiden Staatsexamina in der Gesellschaft und der Wirtschaft ein höheres Ansehen als die meisten Masterabschlüsse) überdurchschnittlich abgeschlossen hat und dazu noch Zusatzqualis wie einen LLM mitbringt, darf wohl auch ein zumindest leicht überdurchschnittliches Gehalt verlangen. Das gilt insbesondere bei mittelständischen Kanzleien, die eben nicht nur den Gewährleistungsfall von Max Mustermann bzgl. des 9,99 EUR Wasserkochers gegen Aldi übernehmen.
Wenn man die Sichtweise vertritt, das eine überdurchschnittliche Qualifikation kein überdurchschnittliches Gehalt rechtfertigt, können wir doch auch alle AN gleich vergüten....
02.02.2021, 21:57
Ich verdiene mit zwei mal ausreichend 65000 in einer Boutique mit 5 Berufsträgern und habe zwei Jahre BE (davon nur 1 Jahr als Jurist). Wechsel erfolgte zu Coronazeiten. Wer mit zwei Mal 8 Punkten für 40.000 als RA arbeitet, dem ist nicht zu helfen. Wir leben nicht mehr in den 2000er Jahren.
02.02.2021, 22:00
(02.02.2021, 21:57)Gast schrieb: Ich verdiene mit zwei mal ausreichend 65000 in einer Boutique mit 5 Berufsträgern und habe zwei Jahre BE (davon nur 1 Jahr als Jurist). Wechsel erfolgte zu Coronazeiten. Wer mit zwei Mal 8 Punkten für 40.000 als RA arbeitet, dem ist nicht zu helfen. Wir leben nicht mehr in den 2000er Jahren.
Das ist ja wunderbar. Du machst mir Hoffnung, dass ich mit meinen 8,2 P und 8,0 P auch was anständiges trotz meiner Noten finden kann. Hier im Forum fühle ich mich bei den ganzen vblern sehr schlecht
02.02.2021, 22:20
(02.02.2021, 21:57)Gast schrieb: Ich verdiene mit zwei mal ausreichend 65000 in einer Boutique mit 5 Berufsträgern und habe zwei Jahre BE (davon nur 1 Jahr als Jurist). Wechsel erfolgte zu Coronazeiten. Wer mit zwei Mal 8 Punkten für 40.000 als RA arbeitet, dem ist nicht zu helfen. Wir leben nicht mehr in den 2000er Jahren.Durch die ganzen Kommentare fühle ich mich jetzt noch verunsicherter als vorher...
Ich empfand die 40.000€ insbesondere bei einer 50h Woche auch als sehr wenig, aber es gab halt einfach keine besseren Angebote. Auf Nachfrage wurde mir gesagt, dass es halt keine VB‘s sind und der britische LLM zwar nett sei, aber kein Grund für ein höheres Gehalt.
Ich werde mich einfach mal im Sommer weiter umschauen und hoffen, dass es eine bessere Stelle gibt. Ich meine 50-60.000 würden mir ja schon genügen..
02.02.2021, 22:21
Britischer LLM ist doch voll gut. Was erzählen die dir für einen Schmarn?
02.02.2021, 22:30
(02.02.2021, 21:34)Industriemechaniker schrieb:(02.02.2021, 21:19)Gast schrieb:Eine überdurchschnittliche Qualifikation kann ein überdurchschnittliches Gehalt rechtfertigen, muss es aber nicht automatisch bedeuten. Insofern, um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen - Nein, du hast dich nicht unter Wert verkauft!(02.02.2021, 21:09)Industriemechaniker schrieb:(02.02.2021, 20:59)Gast schrieb:(02.02.2021, 19:57)NRW11 schrieb: Ich schließe mich auch meinen Vorrednern an und empfinde das Gehalt zwar im unteren Bereich aber keinesfalls unverhältnismäßig. Die Noten sind soweit akzeptabel und auch der LLM als Zusatzqualifikation kann sich sehen lassen. Dies gibt aber keinen Anspruch auf ein höheres Gehalt. 40.000 Euro sind immer noch viel Geld, auch wenn man 50 Stunden die Woche dafür arbeiten muss.
Ja genau. Das hat mein Kumpel mit 19 als Industriemechaniker ohne Schichtzulage auch verdient und dabei nicht in einer Großstadt davon leben müssen. 40k ist nicht akzeptabel bei 50h und guter Qualifikation. Corona hin oder her. Da geht mit Wirtschaftsrechtbachelor in jedem Unternehmen mehr.
Das Unbehagen liegt aber auch daran, dass man immer noch meint mit Jura Unmengen an Geld verdienen zu können. Wenn man sich als Klempner selbstständig macht, verdient man im Zweifel auch mehr als in einer Großkanzlei verdienen!
An denjenigen der 40.000€ mit zwei mal fast VB und LLM verdient: Klar geht da mehr aber damit lässt es sich auch leben. Ich hoffe die Arbeit macht dir wenigstens Spaß!
Natürlich ist ein abgeschlossenes Jurastudium nicht automatisch eine Lizenz zum Gelddrucken. Aber wer einen angesehen und anspruchsvollen Studiengang (mag sein, dass manche das Jurastudium und Ref als einfach empfinden, nichtsdestotrotz genießen die beiden Staatsexamina in der Gesellschaft und der Wirtschaft ein höheres Ansehen als die meisten Masterabschlüsse) überdurchschnittlich abgeschlossen hat und dazu noch Zusatzqualis wie einen LLM mitbringt, darf wohl auch ein zumindest leicht überdurchschnittliches Gehalt verlangen. Das gilt insbesondere bei mittelständischen Kanzleien, die eben nicht nur den Gewährleistungsfall von Max Mustermann bzgl. des 9,99 EUR Wasserkochers gegen Aldi übernehmen.
Wenn man die Sichtweise vertritt, das eine überdurchschnittliche Qualifikation kein überdurchschnittliches Gehalt rechtfertigt, können wir doch auch alle AN gleich vergüten....
Was rechtfertigt zum Berufseinstieg denn sonst ein überdurchschnittliches Gehalt? Der erwirtschaftete Umsatz kann es ja denknotwendigerweise beim Berufseinstieg gerade nicht sein
02.02.2021, 22:31
02.02.2021, 22:33
02.02.2021, 22:36
(02.02.2021, 22:33)Gast schrieb:(02.02.2021, 22:31)Gast222 schrieb:(02.02.2021, 22:21)Gast schrieb: Britischer LLM ist doch voll gut. Was erzählen die dir für einen Schmarn?Scheiss egal woher der LLM ist, wer sich nicht richtig verkaufen kann, hat es nicht anders verdient!
Gehts noch destruktiver...?!
Richtig ist es trotzdem!
02.02.2021, 23:03
Also 40T für 40h ist nicht gut, aber wohl noch normal. Für 50h geht das aber gar nicht.