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Fachanwaltslehrgang
Fragender
Unregistered
 
#1
02.02.2021, 12:58
Hallo alle zusammen,

ist es sinnvoll, einen Fachanwalt zu machen, wenn man das 2. Examen noch nicht endgültig und rechtskräftig wiederholt nicht bestanden hat, da Widerspruchsverfahren noch läuft? 

Laut Arbeitsamt gilt es als Weiterbildung. Aber wenn man kein Volljurist ist und keine Anwaltszulassung hat und haben wird, was bringt der Titel einem? 

LG
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Gast
Unregistered
 
#2
02.02.2021, 13:11
Nein
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Planlos
Unregistered
 
#3
02.02.2021, 13:49
(02.02.2021, 12:58)Fragender schrieb:  Hallo alle zusammen,

ist es sinnvoll, einen Fachanwalt zu machen, wenn man das 2. Examen noch nicht endgültig und rechtskräftig wiederholt nicht bestanden hat, da Widerspruchsverfahren noch läuft? 

Laut Arbeitsamt gilt es als Weiterbildung. Aber wenn man kein Volljurist ist und keine Anwaltszulassung hat und haben wird, was bringt der Titel einem? 

LG



Ich hätte jetzt gesagt: Ohne Zulassung kein Fachanwaltstitel...
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Gast
Unregistered
 
#4
02.02.2021, 22:46
unglaublich die Frage  Wütend
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Gast
Unregistered
 
#5
02.02.2021, 22:51
(02.02.2021, 22:46)Gast schrieb:  unglaublich die Frage  Wütend

Was ist daran unglaublich? Selbstverständlich kann man den FA jetzt schon machen!
Bei einigen Arbeitgebern ist das auch gerne gesehen, weil man 1. etwas dabei lernt und 2. zeigt, in welche Richtung man will.
Man muss halt nur wissen, dass man den Titel nicht nur durch die theoretische Prüfung bekommt und nach der Prüfung an Fortbildungen teilnehmen muss.
Fertig.
Das machen übrigens sehr viele so ;)
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Gast
Unregistered
 
#6
03.02.2021, 01:21
Es geht hier aber darum, ob es sinnvoll sei den Kurs zu machen, wenn noch in den Sternen steht, ob man überhaupt jemals als Anwalt arbeiten kann. Anderer Sachverhalt also; dass ein früher FA-Kurs ansonsten gerne gesehen wird, ist klar.
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Gast
Unregistered
 
#7
03.02.2021, 08:23
Ich glaube, es gibt schlimmere Entscheidungen, als einfach so einen Kurs zu machen ?
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Gast
Unregistered
 
#8
03.02.2021, 10:02
lasst den Scheiß. Kostet nur Geld. Die Fortbildungspflicht nervt und kostet Geld. FA Titel kriegt man frühestens drei Jahre nach Zulassung. Total sinnloses Vorhaben.
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BB123
Unregistered
 
#9
03.02.2021, 12:02
Wenn das Widerspruchverfahren erfolgreich wird, dann bringt das auf jeden Fall was. Wenn nicht, dann eher wenig, da kein FA-Titel verliehen werden kann. Vielleicht lieber "Fachausbildung Mediation"? Haben einige Anwälte aber auch "Nicht-Anwälte", die juristisch tätig sind.
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Gast
Unregistered
 
#10
01.04.2021, 13:16
Den Titel bekommt man doch auch erst, wenn man eine Vielzahl praktischer Fälle nachweisen kann? Das dauert ja unter Umständen längere Zeit. Verfällt dann das Zertifikat über das theoretisch erworbene Wissen oder bleibt das einfach bestehen bis man irgendwann auch die praktischen Voraussetzungen erfüllt?
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