29.01.2021, 11:31
Habt ihr Erfahrung mit dem Schreiben von Zeugnissen als RA bzw. Syndikus?
Was sollte unbedingt drin stehen und was am besten nicht?
Es soll ja immer helfen ein Zeugnis vorab zu formulieren und dem ARbeitgeber vorzulegen?
Was sollte unbedingt drin stehen und was am besten nicht?
Es soll ja immer helfen ein Zeugnis vorab zu formulieren und dem ARbeitgeber vorzulegen?
29.01.2021, 12:12
(29.01.2021, 11:31)Gast schrieb: Habt ihr Erfahrung mit dem Schreiben von Zeugnissen als RA bzw. Syndikus?
Was sollte unbedingt drin stehen und was am besten nicht?
Es soll ja immer helfen ein Zeugnis vorab zu formulieren und dem ARbeitgeber vorzulegen?
würde ich jetzt nicht als Aufgabe des Referendars bezeichnen, außer dein RA bittet dich darum.
30.01.2021, 01:21
(29.01.2021, 12:12)Gast schrieb:(29.01.2021, 11:31)Gast schrieb: Habt ihr Erfahrung mit dem Schreiben von Zeugnissen als RA bzw. Syndikus?
Was sollte unbedingt drin stehen und was am besten nicht?
Es soll ja immer helfen ein Zeugnis vorab zu formulieren und dem ARbeitgeber vorzulegen?
würde ich jetzt nicht als Aufgabe des Referendars bezeichnen, außer dein RA bittet dich darum.
Er schreibt doch gar nichts von Referendar?
30.01.2021, 02:04
Gibt im Internet Tipps und Bücher zu den Codes.
30.01.2021, 12:21
Stets bemüht
30.01.2021, 12:26
hat den Anforderungen gerade noch entsprochen
30.01.2021, 22:12
"Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" / hat unsere Kanzlei auf eigenen Wunsch verlassen / genaue Tätigkeitsfelder und Aufgaben angeben / irgendwas zur sozialen Kompetenz ggü Kollegen und ggf ggü Mandanten. Genaueres findet man im Internet, zB arbeits-abc oder Karrierebibel. Vielleicht kannst du auch fragen, ob sie ein Muster verwenden. Bei größeren Einheiten wird zwecks Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit/Gleichbehandlung meist standardisiert aufgebaut und formuliert. Formulierte ruhig offen lobend, da heute ein gut/sehr gut idR standardmäßig ausformuliert wird. Es fällt eher auf, wenn zu selten "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" auftaucht, als wenn es zu häufig vorkommt.
30.01.2021, 22:29
Hat sich sehr gut mit den weiblichen Mitarbeitern verstanden und war sehr gesellig.
31.01.2021, 07:49
31.01.2021, 10:19
(30.01.2021, 22:12)Gast schrieb: "Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" / hat unsere Kanzlei auf eigenen Wunsch verlassen / genaue Tätigkeitsfelder und Aufgaben angeben / irgendwas zur sozialen Kompetenz ggü Kollegen und ggf ggü Mandanten. Genaueres findet man im Internet, zB arbeits-abc oder Karrierebibel. Vielleicht kannst du auch fragen, ob sie ein Muster verwenden. Bei größeren Einheiten wird zwecks Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit/Gleichbehandlung meist standardisiert aufgebaut und formuliert. Formulierte ruhig offen lobend, da heute ein gut/sehr gut idR standardmäßig ausformuliert wird. Es fällt eher auf, wenn zu selten "stets zu unserer vollsten Zufriedenheit" auftaucht, als wenn es zu häufig vorkommt.
"Hat die Kanzlei auf eigenen Wunsch verlassen" ? Diese Floskel dürfte bei Referendaren absolut unüblich sein.