23.08.2024, 18:34
Hallo, ich sitze gerade an den Bewerbungsunterlagen für die Justiz (RLP) und bin ziemlich ratlos was den Umfang und die Gestaltung des handgeschriebenen Lebenslaufs angeht. Ich habe gelesen, dass man darin eben die einzelnen Stationen des Lebens im Hinblick auf den Wunsch, bei der Justiz zu arbeiten, erklären soll, sodass eine möglichst plausible Story entsteht. Wenn ich das mache, fühlt es sich teilweise eher wie ein Motivationsschreiben in chronologischer Form an und wird außerdem ziemlich lang (bin gerade bei 4 Seiten am PC). Es gibt seitens der Justiz (zumindest in RLP) überhaupt keine Angaben zum geforderten Umfang.
Kann mir hier jemand aus Erfahrung berichten, wie lang der Lebenslauf bei ihm/ihr war?
Und ob ihr nur den tabellarischen Lebenslauf quasi in einen Fließtext gepackt habt (was ich halt eigentlich nicht als die Aufgabe verstehe, wenn dort "aussagefähig" und "Aufsatzform" gefordert wird) oder auch mit etwas mehr "Background" untermauert habt?
Ich wäre wirklich sehr dankbar für ein paar Tipps!
Kann mir hier jemand aus Erfahrung berichten, wie lang der Lebenslauf bei ihm/ihr war?
Und ob ihr nur den tabellarischen Lebenslauf quasi in einen Fließtext gepackt habt (was ich halt eigentlich nicht als die Aufgabe verstehe, wenn dort "aussagefähig" und "Aufsatzform" gefordert wird) oder auch mit etwas mehr "Background" untermauert habt?
Ich wäre wirklich sehr dankbar für ein paar Tipps!
24.08.2024, 09:35
(23.08.2024, 18:34)LuiseRLP schrieb: Hallo, ich sitze gerade an den Bewerbungsunterlagen für die Justiz (RLP) und bin ziemlich ratlos was den Umfang und die Gestaltung des handgeschriebenen Lebenslaufs angeht. Ich habe gelesen, dass man darin eben die einzelnen Stationen des Lebens im Hinblick auf den Wunsch, bei der Justiz zu arbeiten, erklären soll, sodass eine möglichst plausible Story entsteht. Wenn ich das mache, fühlt es sich teilweise eher wie ein Motivationsschreiben in chronologischer Form an und wird außerdem ziemlich lang (bin gerade bei 4 Seiten am PC). Es gibt seitens der Justiz (zumindest in RLP) überhaupt keine Angaben zum geforderten Umfang.
Kann mir hier jemand aus Erfahrung berichten, wie lang der Lebenslauf bei ihm/ihr war?
Und ob ihr nur den tabellarischen Lebenslauf quasi in einen Fließtext gepackt habt (was ich halt eigentlich nicht als die Aufgabe verstehe, wenn dort "aussagefähig" und "Aufsatzform" gefordert wird) oder auch mit etwas mehr "Background" untermauert habt?
Ich wäre wirklich sehr dankbar für ein paar Tipps!
Hi Luise,
das ist doch die beste Aufgabe innerhalb der Justiz^^
Also ich habe damals, da genauso ahnungslos wie du gerade, einfach beim OLG (OLG Hamm) angerufen und mal den SB gefragt. Auf dessen Rat hin habe ich dann mehr oder weniger nur meinen CV ausformiliert und maximal einen Satz ergänzt, wenn etwas besondere Relevanz für die Justiz hatte. Habe mich auf den Rat hin bemüht es auf zwei Seiten zu schaffen.
Lt. Aussage des Sb war es allerdings nahezu völlig irrelevant, da das ohnehin nur zu den Akten genommen wird.
Habe bislang keine Idee was die Justiz damit erreichen möchte, ggf wollen die einfach vermeiden, dass man sich die Bewerbung zu einfach macht...
24.08.2024, 10:43
Ja, einfach nur ausformuliert, was man sonst tabellarisch machen würde.
24.08.2024, 15:18
Verstehe ich das richtig, es wird ein handgeschriebener Lebenslauf gefordert? Möchte man damit die Handschrift mit der aus den Klausuren des Bewerbers abgleichen können?
24.08.2024, 17:57
Offizielle Begründung: Haben wir schon immer so gemacht
25.08.2024, 10:44
(24.08.2024, 09:35)Homer S. schrieb:(23.08.2024, 18:34)LuiseRLP schrieb: Hallo, ich sitze gerade an den Bewerbungsunterlagen für die Justiz (RLP) und bin ziemlich ratlos was den Umfang und die Gestaltung des handgeschriebenen Lebenslaufs angeht. Ich habe gelesen, dass man darin eben die einzelnen Stationen des Lebens im Hinblick auf den Wunsch, bei der Justiz zu arbeiten, erklären soll, sodass eine möglichst plausible Story entsteht. Wenn ich das mache, fühlt es sich teilweise eher wie ein Motivationsschreiben in chronologischer Form an und wird außerdem ziemlich lang (bin gerade bei 4 Seiten am PC). Es gibt seitens der Justiz (zumindest in RLP) überhaupt keine Angaben zum geforderten Umfang.
Kann mir hier jemand aus Erfahrung berichten, wie lang der Lebenslauf bei ihm/ihr war?
Und ob ihr nur den tabellarischen Lebenslauf quasi in einen Fließtext gepackt habt (was ich halt eigentlich nicht als die Aufgabe verstehe, wenn dort "aussagefähig" und "Aufsatzform" gefordert wird) oder auch mit etwas mehr "Background" untermauert habt?
Ich wäre wirklich sehr dankbar für ein paar Tipps!
Hi Luise,
das ist doch die beste Aufgabe innerhalb der Justiz^^
Also ich habe damals, da genauso ahnungslos wie du gerade, einfach beim OLG (OLG Hamm) angerufen und mal den SB gefragt. Auf dessen Rat hin habe ich dann mehr oder weniger nur meinen CV ausformiliert und maximal einen Satz ergänzt, wenn etwas besondere Relevanz für die Justiz hatte. Habe mich auf den Rat hin bemüht es auf zwei Seiten zu schaffen.
Lt. Aussage des Sb war es allerdings nahezu völlig irrelevant, da das ohnehin nur zu den Akten genommen wird.
Habe bislang keine Idee was die Justiz damit erreichen möchte, ggf wollen die einfach vermeiden, dass man sich die Bewerbung zu einfach macht...
Vielen Dank!! Das hat mir sehr weitergeholfen. Ich bin jetzt bei knapp 2,5 Seiten, vielleicht finde ich noch etwas, das ich rauskürzen kann. Aber wenn ich dich richtig verstehe, scheint es auf die halbe Seite mehr wohl auch nicht anzukommen, wenn dieser Lebenslauf sowieso keine allzu bedeutende Rolle für die Bewerbung spielt. Ich weiß auch beim besten Willen nicht, weshalb das nach wie vor von uns verlangt wird, aber ein "das war schon immer so" halte ich für eine durchaus wahrscheinliche Antwort :D
25.08.2024, 10:46