26.05.2024, 19:38
Hey ich habe in wenigen Wochen meine Mündliche und bereite mich gerade darauf vor.
Eine Sache die mich aber nicht in Ruhe lässt ist die Frage nach den Kommentaren.
Eigentlich braucht man diese ja, wenn überhaupt nur für den Aktenvortrag. Im Prüfungsgespräch kann man die ja eh nicht nutzen bzw. ist es ja verboten. Die meisten Mietkoffer Angebote sind mittlerweile auch schon weggebucht. Ich habe zuhause noch Altauflagen, welche ich mitnehmen könnte.
Aber so ganz lässt mich der Gedanke alte Kommentare mit in die Prüfung zu nehmen nicht in Ruhe. Meint ihr das ist nur eine Art FOMO meinerseits und ich mache mit umsonst Panik deswegen?
Also brauch ich wirklich (aktuelle) Kommentare in der Mündlichen?
P.S. Mein AV Thema ist StrafR, soweit mir das bewusst ist gibt es da nicht wirklich viele Neuerungen die relevant wären oder?
Eine Sache die mich aber nicht in Ruhe lässt ist die Frage nach den Kommentaren.
Eigentlich braucht man diese ja, wenn überhaupt nur für den Aktenvortrag. Im Prüfungsgespräch kann man die ja eh nicht nutzen bzw. ist es ja verboten. Die meisten Mietkoffer Angebote sind mittlerweile auch schon weggebucht. Ich habe zuhause noch Altauflagen, welche ich mitnehmen könnte.
Aber so ganz lässt mich der Gedanke alte Kommentare mit in die Prüfung zu nehmen nicht in Ruhe. Meint ihr das ist nur eine Art FOMO meinerseits und ich mache mit umsonst Panik deswegen?
Also brauch ich wirklich (aktuelle) Kommentare in der Mündlichen?
P.S. Mein AV Thema ist StrafR, soweit mir das bewusst ist gibt es da nicht wirklich viele Neuerungen die relevant wären oder?
Kennst Du schon das größte Portal zur mündlichen Prüfung im 2. Examen? Auf Protokolle-Assessorexamen gibt es die meisten kostenlosen Protokolle zum Assessorexamen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Außerdem gibt es auf der Seite viele Infos zB zu Aktenvorträgen und aktueller Rechtsprechung. Zudem besteht die Möglichkeit, über die Seite die für die mündliche Prüfung benötigten Kommentare zu mieten:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/kommentare-mieten.php
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26.05.2024, 20:16
(26.05.2024, 19:38)TontonUchiha schrieb: Hey ich habe in wenigen Wochen meine Mündliche und bereite mich gerade darauf vor.
Eine Sache die mich aber nicht in Ruhe lässt ist die Frage nach den Kommentaren.
Eigentlich braucht man diese ja, wenn überhaupt nur für den Aktenvortrag. Im Prüfungsgespräch kann man die ja eh nicht nutzen bzw. ist es ja verboten. Die meisten Mietkoffer Angebote sind mittlerweile auch schon weggebucht. Ich habe zuhause noch Altauflagen, welche ich mitnehmen könnte.
Aber so ganz lässt mich der Gedanke alte Kommentare mit in die Prüfung zu nehmen nicht in Ruhe. Meint ihr das ist nur eine Art FOMO meinerseits und ich mache mit umsonst Panik deswegen?
Also brauch ich wirklich (aktuelle) Kommentare in der Mündlichen?
P.S. Mein AV Thema ist StrafR, soweit mir das bewusst ist gibt es da nicht wirklich viele Neuerungen die relevant wären oder?
Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass man Kommentare nicht wirklich braucht bzw. wenn überhaupt, die Altauflage reicht. Im Aktenvortrag kriegt man seltenst einen Fall, bei dem man im Kommentar nachschauen bräuchte. Und abgesehen davon hat man im Aktenvortrag ja wirklich keine Zeit, auch nur 5 Minuten im Kommentar zu blättern.
Ich habe mir alle Kommentare besorgt, einfach weil ich sicher gehen wollte, aber im Nachhinein fand ich es total unnötig. Heute würde ich mit Altauflagen reingehen und nur im Rechtsgebiet des Aktenvortrags.
26.05.2024, 21:51
(26.05.2024, 20:16)E-135 schrieb:(26.05.2024, 19:38)TontonUchiha schrieb: Hey ich habe in wenigen Wochen meine Mündliche und bereite mich gerade darauf vor.
Eine Sache die mich aber nicht in Ruhe lässt ist die Frage nach den Kommentaren.
Eigentlich braucht man diese ja, wenn überhaupt nur für den Aktenvortrag. Im Prüfungsgespräch kann man die ja eh nicht nutzen bzw. ist es ja verboten. Die meisten Mietkoffer Angebote sind mittlerweile auch schon weggebucht. Ich habe zuhause noch Altauflagen, welche ich mitnehmen könnte.
Aber so ganz lässt mich der Gedanke alte Kommentare mit in die Prüfung zu nehmen nicht in Ruhe. Meint ihr das ist nur eine Art FOMO meinerseits und ich mache mit umsonst Panik deswegen?
Also brauch ich wirklich (aktuelle) Kommentare in der Mündlichen?
P.S. Mein AV Thema ist StrafR, soweit mir das bewusst ist gibt es da nicht wirklich viele Neuerungen die relevant wären oder?
Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass man Kommentare nicht wirklich braucht bzw. wenn überhaupt, die Altauflage reicht. Im Aktenvortrag kriegt man seltenst einen Fall, bei dem man im Kommentar nachschauen bräuchte. Und abgesehen davon hat man im Aktenvortrag ja wirklich keine Zeit, auch nur 5 Minuten im Kommentar zu blättern.
Ich habe mir alle Kommentare besorgt, einfach weil ich sicher gehen wollte, aber im Nachhinein fand ich es total unnötig. Heute würde ich mit Altauflagen reingehen und nur im Rechtsgebiet des Aktenvortrags.
Hey supi, vielen lieben dank für die Antwort
Ich glaube so eine Nachricht habe ich wirklich gebraucht um das Gewissen etwas zu beruhigen. Habe in den Probe-AV auch nicht wirklich in den Kommentaren geblätter.
LG
27.05.2024, 08:06
Mir fehlte damals auch die Zeit, um überhaupt etwas nachzulesen. Ich hatte allerdings meine aus der Uni-Bib ausgeliehen und musste keine neuen kaufen oder sie kostenpflichtig mieten. Vielleicht gibt es die Option auch bei dir in der Nähe?
27.05.2024, 08:06
Evtl. hilft ein Gang in die nächste (Uni-)Bibliothek? Insbesondere ältere Auflagen sollte man da idR problemlos bekommen, um sein Gewissen zu beruhigen.
27.05.2024, 09:35
In NRW werden die Kommentare gestellt für den AV. Man braucht keine mitbringen.
Im Gespräch darf man Kommentare nicht nutzen.
Im Gespräch darf man Kommentare nicht nutzen.
30.05.2024, 16:58
Für mich haben auch Alt-Auflagen ausgereicht. Ich hatte meinen Aktenvortrag im Zivilrecht, der Grüneberv war 1 Jahr alt, StGB und StPO Kommentar waren 3 Jahre alt.
Ich fand es sehr praktisch, 2-3 Definition für den Vortrag rauszusuchen. Gerade für Begriffe, die man noch so ungefähr in Erinnerung hat, aber wo einem dann der genaue Wortlaut/die genaue Definition entfallen ist (Verkehrssicherungspflicht, Herausforderungsfälle, oder sowas).
Die aktuellsten Urteile braucht man mMn für den Vortrag nicht.
Ich fand es sehr praktisch, 2-3 Definition für den Vortrag rauszusuchen. Gerade für Begriffe, die man noch so ungefähr in Erinnerung hat, aber wo einem dann der genaue Wortlaut/die genaue Definition entfallen ist (Verkehrssicherungspflicht, Herausforderungsfälle, oder sowas).
Die aktuellsten Urteile braucht man mMn für den Vortrag nicht.