11.09.2022, 14:18
Vielen Dank für die hilfreichen Beiträge hier, das bringt mir schon mal einiges.
Sehr ihr sonst Probleme bzw Risiken sich erstmal arbeitslos zu melden?
Die Beiträge ins Versorgungswerk dürften ja während der Arbeitslosigkeit ausfallen, oder? Dann zahlt man ja wahrscheinlich wieder in die gesetzliche Rentenversicherung.
Krankenversicherung wird ja übernommen wie ihr ja auch schreibt.
Die Investitionen in der Vorgründungsphase dürften ja später trotzdem als Betriebsausgaben abgesetzt werden!?
Sehr ihr sonst Probleme bzw Risiken sich erstmal arbeitslos zu melden?
Die Beiträge ins Versorgungswerk dürften ja während der Arbeitslosigkeit ausfallen, oder? Dann zahlt man ja wahrscheinlich wieder in die gesetzliche Rentenversicherung.
Krankenversicherung wird ja übernommen wie ihr ja auch schreibt.
Die Investitionen in der Vorgründungsphase dürften ja später trotzdem als Betriebsausgaben abgesetzt werden!?
11.09.2022, 14:24
Wenn du als Anwalt zugelassen bleibst/bist (was einer Arbeitslosigkeit nicht im Wege steht) kannst du auch weiter ins Versorgungswerk einzahlen. Man kann sich auf den niedrigsten Betrag runter setzen lassen (1xx €/Monat). In der Sperrzeit übernimmt das die Agentur meines Wissens nicht.
Absetzen kannst du alles bzw es zählt soweit ich weiss das Kalenderjahr. Das müsstest du ggf nochmal anderweitig abklären. Aber wie hier schon geschrieben wurde, gibt es vom Finanzamt da auch kostenlose Beratungen.
Absetzen kannst du alles bzw es zählt soweit ich weiss das Kalenderjahr. Das müsstest du ggf nochmal anderweitig abklären. Aber wie hier schon geschrieben wurde, gibt es vom Finanzamt da auch kostenlose Beratungen.