03.09.2022, 10:10
Bei uns in der Behörde unterzeichnen die Sachgebietsleiter auch mit Blau und der gehobene Dienst muss schwarz nutzen. Informier dich daher lieber über die entsprechenden Farben :D
03.09.2022, 11:12
03.09.2022, 11:16
(03.09.2022, 11:12)beA schrieb:(02.09.2022, 21:39)Held schrieb: Zu Zeiten von beA wird das natürlich immer seltener.
Was hat man sich unter "beA" vorzustellen?
Falls die Frage erst gemeint ist: besonderes elektronisches Anwaltspostfach. Kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass man beA noch nie gehört hat.
03.09.2022, 11:18
03.09.2022, 19:22
Für BW:
3.3.2 Sicht- und Arbeitsvermerke
Als Sichtvermerke gelten Striche oder Namenszeichen; mit Arbeitsvermerken (z.B. +, Schlusszeichnung
der entscheidenden Verfügung vorbehalten oder bR, bitte Rücksprache) werden Hinweise für den weite-
ren Geschäftsgang gegeben. Es hat sich bewährt, dabei farbige Schreibmittel zu benutzen, z.B. die Be-
hördenleitung grüne, ihre ständige Vertretung rote und die Abteilungsleitung blaue.
https://www.ph-weingarten.de/fileadmin/r...rdnung.pdf
3.3.2 Sicht- und Arbeitsvermerke
Als Sichtvermerke gelten Striche oder Namenszeichen; mit Arbeitsvermerken (z.B. +, Schlusszeichnung
der entscheidenden Verfügung vorbehalten oder bR, bitte Rücksprache) werden Hinweise für den weite-
ren Geschäftsgang gegeben. Es hat sich bewährt, dabei farbige Schreibmittel zu benutzen, z.B. die Be-
hördenleitung grüne, ihre ständige Vertretung rote und die Abteilungsleitung blaue.
https://www.ph-weingarten.de/fileadmin/r...rdnung.pdf
04.09.2022, 00:16
(03.09.2022, 19:22)Praktiker schrieb: Für BW:
3.3.2 Sicht- und Arbeitsvermerke
Als Sichtvermerke gelten Striche oder Namenszeichen; mit Arbeitsvermerken (z.B. +, Schlusszeichnung
der entscheidenden Verfügung vorbehalten oder bR, bitte Rücksprache) werden Hinweise für den weite-
ren Geschäftsgang gegeben. Es hat sich bewährt, dabei farbige Schreibmittel zu benutzen, z.B. die Be-
hördenleitung grüne, ihre ständige Vertretung rote und die Abteilungsleitung blaue.
https://www.ph-weingarten.de/fileadmin/r...rdnung.pdf
?
04.09.2022, 16:34
(04.09.2022, 00:16)Gast schrieb:(03.09.2022, 19:22)Praktiker schrieb: Für BW:
3.3.2 Sicht- und Arbeitsvermerke
Als Sichtvermerke gelten Striche oder Namenszeichen; mit Arbeitsvermerken (z.B. +, Schlusszeichnung
der entscheidenden Verfügung vorbehalten oder bR, bitte Rücksprache) werden Hinweise für den weite-
ren Geschäftsgang gegeben. Es hat sich bewährt, dabei farbige Schreibmittel zu benutzen, z.B. die Be-
hördenleitung grüne, ihre ständige Vertretung rote und die Abteilungsleitung blaue.
https://www.ph-weingarten.de/fileadmin/r...rdnung.pdf
?
Zur Farbe der Stifte und dass blau niemand benutzt... Dienstordnung der Landesverwaltung von BW.
04.09.2022, 17:56
(04.09.2022, 16:34)Praktiker schrieb:(04.09.2022, 00:16)Gast schrieb:(03.09.2022, 19:22)Praktiker schrieb: Für BW:
3.3.2 Sicht- und Arbeitsvermerke
Als Sichtvermerke gelten Striche oder Namenszeichen; mit Arbeitsvermerken (z.B. +, Schlusszeichnung
der entscheidenden Verfügung vorbehalten oder bR, bitte Rücksprache) werden Hinweise für den weite-
ren Geschäftsgang gegeben. Es hat sich bewährt, dabei farbige Schreibmittel zu benutzen, z.B. die Be-
hördenleitung grüne, ihre ständige Vertretung rote und die Abteilungsleitung blaue.
https://www.ph-weingarten.de/fileadmin/r...rdnung.pdf
?
Zur Farbe der Stifte und dass blau niemand benutzt... Dienstordnung der Landesverwaltung von BW.
Der Kollege meinte damit doch offensichtlich nur, dass bei ihm niemand blau nutzt.
04.09.2022, 22:50
Seitdem bei uns die e-Akte eingeführt wurde, unterzeichne ich nur noch extrem selten etwas händisch. Für die wenigen Male tut es auch ein stinknormaler Kulli, den ich auch für meine (wenigen) Notizen hernehme. Meine to-do-Liste führe ich mittlerweile auch am PC.
06.09.2022, 09:45
Ich nehme den "Drehgriffel" von Leuchtturm. Der beste Kuli der Welt :)