30.06.2024, 11:30
(27.06.2024, 13:37)Praktiker schrieb:(22.06.2024, 15:17)RiNrw schrieb:(19.06.2024, 10:15)1Ri schrieb: Da ich selbst am Landgericht in Zivilsachen war, macht man dort definitiv keine zwei Sitzungstage pro Woche und ich kenne auch keinen Kollegen, der regelmäßig mehr als 4 bis 5 Sachen auf den Sitzungstag geladen hat. Im Asylrecht gibt es so gut wie keine unstreitigen Erledigungen, am LG lag die Quote bei mir dagegen bei 1/3 bis 2/3 pro Sitzungstag. Auch die mündlichen Verhandlungen dauern in einem normalen Zivilsachendezernat zwischen 15 Minuten und 1 Stunde, wenn man nicht ausnahmsweise mal Zeugen hört. In Asyl ist doch unter 1 Stunde schon illusorisch, allein schon wegen der Dolmetschung.
Es ist nicht vergleichbar. Zudem gebietet Art. 19 IV GG verbunden mit der beinahe gegebenen Unanfechtbarkeit der Entscheidung ja nun auch eine gewisse andere Prioritätensetzung. Als LG Richter kann ich mir immer sagen, soll es das OLG richtiger machen. Aus dem Grund (ernstliche Zweifel an der Richtigkeit) ist gegen die ernstinstanzliche VG Asylsache nicht mal die Berufungszulassung möglich.
Aber wenn das der eigene Anspruch sein soll, dann bitte.
Zwar Off topic, aber bitte bei der Realität bleiben. Natürlich haben Richter am Landgericht in aller Regel 2 Sitzungstage, einen mit der Kammer und einen Einzelrichtertag. Da musst du schon an einem außergewöhnlichen LG gewesen sein
Nein, man hat nicht zwingend regelmäßig zwei Sitzungstage die Woche. Je nach Zuständigkeit wird mäßig oder gar nicht als Kammer verhandelt. Trotz Zuständigkeit für Berufung und eine Spezialmaterie, was beides nahezu immer auf der Kammer lief, habe ich nur sehr ausnahmsweise zweimal die Woche verhandelt. Das kann es geben und ist dann schon stressig, aber auf keinen Fall jede Woche.
Das mag dann aber an der Berufungstätigkeit liegen mit vielen 522-er Beschlüssen. Eine Richter in einer normalen 1. Instanzlichen Kammer (wie es die meisten sind) hat idR 2 Sitzungstage pro Woche. Das ist bei unserem Gericht in jeder Kammer so und auch bei Bekannten an anderen Gerichten.
30.06.2024, 15:44
(30.06.2024, 11:30)RiNrw schrieb:(27.06.2024, 13:37)Praktiker schrieb:(22.06.2024, 15:17)RiNrw schrieb:(19.06.2024, 10:15)1Ri schrieb: Da ich selbst am Landgericht in Zivilsachen war, macht man dort definitiv keine zwei Sitzungstage pro Woche und ich kenne auch keinen Kollegen, der regelmäßig mehr als 4 bis 5 Sachen auf den Sitzungstag geladen hat. Im Asylrecht gibt es so gut wie keine unstreitigen Erledigungen, am LG lag die Quote bei mir dagegen bei 1/3 bis 2/3 pro Sitzungstag. Auch die mündlichen Verhandlungen dauern in einem normalen Zivilsachendezernat zwischen 15 Minuten und 1 Stunde, wenn man nicht ausnahmsweise mal Zeugen hört. In Asyl ist doch unter 1 Stunde schon illusorisch, allein schon wegen der Dolmetschung.
Es ist nicht vergleichbar. Zudem gebietet Art. 19 IV GG verbunden mit der beinahe gegebenen Unanfechtbarkeit der Entscheidung ja nun auch eine gewisse andere Prioritätensetzung. Als LG Richter kann ich mir immer sagen, soll es das OLG richtiger machen. Aus dem Grund (ernstliche Zweifel an der Richtigkeit) ist gegen die ernstinstanzliche VG Asylsache nicht mal die Berufungszulassung möglich.
Aber wenn das der eigene Anspruch sein soll, dann bitte.
Zwar Off topic, aber bitte bei der Realität bleiben. Natürlich haben Richter am Landgericht in aller Regel 2 Sitzungstage, einen mit der Kammer und einen Einzelrichtertag. Da musst du schon an einem außergewöhnlichen LG gewesen sein
Nein, man hat nicht zwingend regelmäßig zwei Sitzungstage die Woche. Je nach Zuständigkeit wird mäßig oder gar nicht als Kammer verhandelt. Trotz Zuständigkeit für Berufung und eine Spezialmaterie, was beides nahezu immer auf der Kammer lief, habe ich nur sehr ausnahmsweise zweimal die Woche verhandelt. Das kann es geben und ist dann schon stressig, aber auf keinen Fall jede Woche.
Das mag dann aber an der Berufungstätigkeit liegen mit vielen 522-er Beschlüssen. Eine Richter in einer normalen 1. Instanzlichen Kammer (wie es die meisten sind) hat idR 2 Sitzungstage pro Woche. Das ist bei unserem Gericht in jeder Kammer so und auch bei Bekannten an anderen Gerichten.
Wir haben fast nie durch Beschluss zurückgewiesen. Und "normale" Kammern verhandeln bei uns sehr selten als Kammer. Meistens Übertragung auf Einzelrichter. Vielleicht müsste man auch noch sagen, wie lang ein Sitzungstag dauert. Ich habe meistens 6-8 Sachen terminiert. Aber sei's drum: offenbar sind die Dinge mal wieder regional sehr unterschiedlich...
01.07.2024, 08:06
Bei uns am LG war alle zwei Wochen eine Kammersitzung, aber nicht jede Woche.