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  5. Verbesserungsversuch NRW
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Verbesserungsversuch NRW
Gast
Unregistered
 
#1
15.06.2022, 08:10
Guten Morgen,

Ich überlege in den Verbesserungsversuch zu gehen (mündliche diesen Juni).
Nach meinen Recherchen wären die schriftlichen dann spätestens im November (oder liege ich da falsch?).
Was ich aber noch nicht verstanden habe, ist ob uch nach dem neuen oder den alten JAG verbessere (die Gewichtung der  Mündlichen Prüfung hat sich ja geändert). 
Hat da vielleicht jemand, der in den kommenden Monaten verbessert Infornationen zu?
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Gast NRW
Unregistered
 
#2
15.06.2022, 08:27
Das alte JAG ist anwendbar:

Artikel 2 Abs. 4 JAG NRW lautet:

(4) Auf Wiederholungsprüfungen, einschließlich der Wiederholungen zum Zwecke der Notenverbesserung, ist das beim ersten Prüfungsversuch angewendete Recht anzuwenden. Dies gilt auf Antrag auch, wenn die Prüfung für nicht unternommen erklärt worden ist oder als nicht unternommen gilt. Satz 1 gilt nicht, wenn die Prüfung zu den dort genannten Verfahren nach Ablauf von drei Jahren und sechs Monaten nach Inkrafttreten dieses Gesetzes erfolgt ist.

Der Monat November ist richtig. Ab dem Bestehen des Examens hast Du 3 Monate Zeit zur Anmeldung und musst dann spätestens im übernächsten Monat schreiben.
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