13.06.2022, 09:18
Hallo zusammen,
ich habe vor eineinhalb Wochen als WissMit in einer größeren Kanzlei angefangen, um die Wartezeit bis zu einem Job in der Justiz zu überbrücken (Zweites Staatsexamen schon abgeschlossen). Letzteres wissen meine Kollegen auch, ich habe von Anfang an mit offenen Karten gespielt und dargelegt, dass ich nur 3 bis maximal 6 Monate da sein werde.
Eine Freundin hat mich nun gefragt, ob ich denn auch schon etwas zum Einstand mitgebracht hätte. Ich war irritiert, denn mir war nicht bewusst, dass dies auch für bspw. WissMit-Jobs zum guten Ton gehören soll. Ich hätte viel eher etwas zum Abschied mitgebracht, wenn ich die Kanzlei in einigen Monaten wieder verlasse.
Wie seht ihr das? Ist es gang und gebe, auch bei Neben-/Überbrückugsjobs etwas zum Einstand mitzubringen? Sollte ich das noch zügig nachholen, da meine Kollegen sonst evtl. einen schlechten Eindruck von mir bekommen könnten?
Vielen Dank!
ich habe vor eineinhalb Wochen als WissMit in einer größeren Kanzlei angefangen, um die Wartezeit bis zu einem Job in der Justiz zu überbrücken (Zweites Staatsexamen schon abgeschlossen). Letzteres wissen meine Kollegen auch, ich habe von Anfang an mit offenen Karten gespielt und dargelegt, dass ich nur 3 bis maximal 6 Monate da sein werde.
Eine Freundin hat mich nun gefragt, ob ich denn auch schon etwas zum Einstand mitgebracht hätte. Ich war irritiert, denn mir war nicht bewusst, dass dies auch für bspw. WissMit-Jobs zum guten Ton gehören soll. Ich hätte viel eher etwas zum Abschied mitgebracht, wenn ich die Kanzlei in einigen Monaten wieder verlasse.
Wie seht ihr das? Ist es gang und gebe, auch bei Neben-/Überbrückugsjobs etwas zum Einstand mitzubringen? Sollte ich das noch zügig nachholen, da meine Kollegen sonst evtl. einen schlechten Eindruck von mir bekommen könnten?
Vielen Dank!
13.06.2022, 09:25
(13.06.2022, 09:18)Gast schrieb: Hallo zusammen,
ich habe vor eineinhalb Wochen als WissMit in einer größeren Kanzlei angefangen, um die Wartezeit bis zu einem Job in der Justiz zu überbrücken (Zweites Staatsexamen schon abgeschlossen). Letzteres wissen meine Kollegen auch, ich habe von Anfang an mit offenen Karten gespielt und dargelegt, dass ich nur 3 bis maximal 6 Monate da sein werde.
Eine Freundin hat mich nun gefragt, ob ich denn auch schon etwas zum Einstand mitgebracht hätte. Ich war irritiert, denn mir war nicht bewusst, dass dies auch für bspw. WissMit-Jobs zum guten Ton gehören soll. Ich hätte viel eher etwas zum Abschied mitgebracht, wenn ich die Kanzlei in einigen Monaten wieder verlasse.
Wie seht ihr das? Ist es gang und gebe, auch bei Neben-/Überbrückugsjobs etwas zum Einstand mitzubringen? Sollte ich das noch zügig nachholen, da meine Kollegen sonst evtl. einen schlechten Eindruck von mir bekommen könnten?
Vielen Dank!
Moin,
ich hatte damals zum Einstand keinen Kuchen da ich es schlicht vergessen hatte bzw. Auch so wie du gedacht hatte, dass es zum Abschied etwas (selbstgebackenes) gibt.
Dass mir das in irgendeiner Weise übel genommen wurde kann ich nicht sagen. Sowohl die Nebentätigkeit als auch die Anwaltsstation wurden mir unproblematisch angeboten und die Kollegen sind alle nett zu mir. :D
Beim nächsten „Einstieg“ werde ich aber auf jeden Fall auch etwas mitbringen. Viele Kollegen nach mir haben es nämlich so gehandhabt. Also scheint es auf jeden Fall nicht übertrieben zu sein etwas zum Einstand mitzubringen.
13.06.2022, 09:40
einfach mal die Kollegen fragen, was so üblich ist. Das ist von Firma zu Firma einfach sehr unterschiedlich.
13.06.2022, 10:52
(13.06.2022, 09:18)Gast schrieb: Hallo zusammen,
ich habe vor eineinhalb Wochen als WissMit in einer größeren Kanzlei angefangen, um die Wartezeit bis zu einem Job in der Justiz zu überbrücken (Zweites Staatsexamen schon abgeschlossen). Letzteres wissen meine Kollegen auch, ich habe von Anfang an mit offenen Karten gespielt und dargelegt, dass ich nur 3 bis maximal 6 Monate da sein werde.
Eine Freundin hat mich nun gefragt, ob ich denn auch schon etwas zum Einstand mitgebracht hätte. Ich war irritiert, denn mir war nicht bewusst, dass dies auch für bspw. WissMit-Jobs zum guten Ton gehören soll. Ich hätte viel eher etwas zum Abschied mitgebracht, wenn ich die Kanzlei in einigen Monaten wieder verlasse.
Wie seht ihr das? Ist es gang und gebe, auch bei Neben-/Überbrückugsjobs etwas zum Einstand mitzubringen? Sollte ich das noch zügig nachholen, da meine Kollegen sonst evtl. einen schlechten Eindruck von mir bekommen könnten?
Vielen Dank!
Moin,
ich hatte damals zum Einstand keinen Kuchen da ich es schlicht vergessen hatte bzw. Auch so wie du gedacht hatte, dass es zum Abschied etwas (selbstgebackenes) gibt.
Dass mir das in irgendeiner Weise übel genommen wurde kann ich nicht sagen. Sowohl die Nebentätigkeit als auch die Anwaltsstation wurden mir unproblematisch angeboten und die Kollegen sind alle nett zu mir. :D
Beim nächsten „Einstieg“ werde ich aber auf jeden Fall auch etwas mitbringen. Viele Kollegen nach mir haben es nämlich so gehandhabt. Also scheint es auf jeden Fall nicht übertrieben zu sein etwas zum Einstand mitzubringen.
13.06.2022, 11:06
Ihr geht das vollkommen falsch an.
Es geht nicht darum, ob einem etwas Übel genommen wird. Arbeit ist nicht die Vermeidung von negativen Ereignissen.
Es geht viel mehr darum, dass man eine positive Stimmung schafft.
Es geht nicht darum, ob einem etwas Übel genommen wird. Arbeit ist nicht die Vermeidung von negativen Ereignissen.
Es geht viel mehr darum, dass man eine positive Stimmung schafft.
13.06.2022, 11:32
Kuchen ist in Büros IMMER gern gesehen. Übel genommen wird sein Fehlen aber nicht.
13.06.2022, 15:05
(13.06.2022, 09:18)Gast schrieb: Hallo zusammen,
ich habe vor eineinhalb Wochen als WissMit in einer größeren Kanzlei angefangen, um die Wartezeit bis zu einem Job in der Justiz zu überbrücken (Zweites Staatsexamen schon abgeschlossen). Letzteres wissen meine Kollegen auch, ich habe von Anfang an mit offenen Karten gespielt und dargelegt, dass ich nur 3 bis maximal 6 Monate da sein werde.
Eine Freundin hat mich nun gefragt, ob ich denn auch schon etwas zum Einstand mitgebracht hätte. Ich war irritiert, denn mir war nicht bewusst, dass dies auch für bspw. WissMit-Jobs zum guten Ton gehören soll. Ich hätte viel eher etwas zum Abschied mitgebracht, wenn ich die Kanzlei in einigen Monaten wieder verlasse.
Wie seht ihr das? Ist es gang und gebe, auch bei Neben-/Überbrückugsjobs etwas zum Einstand mitzubringen? Sollte ich das noch zügig nachholen, da meine Kollegen sonst evtl. einen schlechten Eindruck von mir bekommen könnten?
Vielen Dank!
Darf ich mal fragen, welche Kanzlei dich genommen hat, obwohl du offen kommuniziert hast, dass du schon einen Job in der Justiz sicher hast? Bin in einer ähnlichen Situation und frage mich, wie ich die Zeit bis zum Start überbrücken soll.
13.06.2022, 21:13
Alles kann nichts Muss. Als Wissmit muss man eh sehr wenig. Mach dir keinen Stress.
13.06.2022, 22:33
13.06.2022, 23:30
(13.06.2022, 22:33)Gast schrieb:(13.06.2022, 09:40)Freidenkender schrieb: einfach mal die Kollegen fragen, was so üblich ist. Das ist von Firma zu Firma einfach sehr unterschiedlich.
Das erschließt sich mir nicht so richtig. Die Firmenkultur kennt man als Neuling ja gerade nicht.
gibt ja nicht nur Studienkollegen sondern auch Arbeitskollegen. Also am ersten Tag einfach mal einen der neuen Arbeitskollegen fragen, was dort so angesagt ist










