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  5. WissMit bei US-GK -> Vorteil für LLM-Bewerbung?
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WissMit bei US-GK -> Vorteil für LLM-Bewerbung?
Frischi
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#1
21.06.2022, 09:17
Denkt ihr, dass die Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter einer Ami-Bude einem bei der Bewerbung für einen LLM in den USA hilft? 

Häufig sind die Kanzleien, die bei uns in Deutschland eher klein/nischig sind, in den USA dann Riesen Schiffe mit krasser Reputation usw…

Gleiches denke ich mir auch zB bei der Tätigkeit für eine Studentenzeitschrift: in den USA ist Editor der law review ja schon eine prestigeträchtige Leistung, bei uns kann das ja quasi jeder mit Interesse machen…
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Joko
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#2
21.06.2022, 09:31
(21.06.2022, 09:17)Frischi schrieb:  Denkt ihr, dass die Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter einer Ami-Bude einem bei der Bewerbung für einen LLM in den USA hilft? 

Häufig sind die Kanzleien, die bei uns in Deutschland eher klein/nischig sind, in den USA dann Riesen Schiffe mit krasser Reputation usw…

Gleiches denke ich mir auch zB bei der Tätigkeit für eine Studentenzeitschrift: in den USA ist Editor der law review ja schon eine prestigeträchtige Leistung, bei uns kann das ja quasi jeder mit Interesse machen…



Bzgl 1: Ich hoffe es dass es allgemein bei der LLM Bewerbung hilft. 

Ich habe mich auch für eine kleine amerikanische Einheit als WissMit entschieden. Zum Zeitpunkt der Bewerbung werden das dann ca 2,5 Jahre „Berufserfahrung“ sein. 

Ich schätze diese Erfahrung wird überall berücksichtigt.
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Frischi
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#3
21.06.2022, 09:36
(21.06.2022, 09:31)Joko schrieb:  
(21.06.2022, 09:17)Frischi schrieb:  Denkt ihr, dass die Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter einer Ami-Bude einem bei der Bewerbung für einen LLM in den USA hilft? 

Häufig sind die Kanzleien, die bei uns in Deutschland eher klein/nischig sind, in den USA dann Riesen Schiffe mit krasser Reputation usw…

Gleiches denke ich mir auch zB bei der Tätigkeit für eine Studentenzeitschrift: in den USA ist Editor der law review ja schon eine prestigeträchtige Leistung, bei uns kann das ja quasi jeder mit Interesse machen…



Bzgl 1: Ich hoffe es dass es allgemein bei der LLM Bewerbung hilft. 

Ich habe mich auch für eine kleine amerikanische Einheit als WissMit entschieden. Zum Zeitpunkt der Bewerbung werden das dann ca 2,5 Jahre „Berufserfahrung“ sein. 

Ich schätze diese Erfahrung wird überall berücksichtigt.

Berufserfahrung wird allgemein denke ich nicht schaden. Ich frage mich aber, ob evtl. bestimmte Kanzleien ggf. nochmal mehr herausstechen, eben weil die Bewerbung aus der Ami-Brille heraus betrachtet wird.
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Joko
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#4
21.06.2022, 09:56
(21.06.2022, 09:36)Frischi schrieb:  
(21.06.2022, 09:31)Joko schrieb:  
(21.06.2022, 09:17)Frischi schrieb:  Denkt ihr, dass die Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter einer Ami-Bude einem bei der Bewerbung für einen LLM in den USA hilft? 

Häufig sind die Kanzleien, die bei uns in Deutschland eher klein/nischig sind, in den USA dann Riesen Schiffe mit krasser Reputation usw…

Gleiches denke ich mir auch zB bei der Tätigkeit für eine Studentenzeitschrift: in den USA ist Editor der law review ja schon eine prestigeträchtige Leistung, bei uns kann das ja quasi jeder mit Interesse machen…



Bzgl 1: Ich hoffe es dass es allgemein bei der LLM Bewerbung hilft. 

Ich habe mich auch für eine kleine amerikanische Einheit als WissMit entschieden. Zum Zeitpunkt der Bewerbung werden das dann ca 2,5 Jahre „Berufserfahrung“ sein. 

Ich schätze diese Erfahrung wird überall berücksichtigt.

Berufserfahrung wird allgemein denke ich nicht schaden. Ich frage mich aber, ob evtl. bestimmte Kanzleien ggf. nochmal mehr herausstechen, eben weil die Bewerbung aus der Ami-Brille heraus betrachtet wird.


Interessante Frage.

Du kannst natürlich eleganter im Letter of Motivation darauf verweisen dass du gerne international arbeitest etc etc.
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Gast
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#5
21.06.2022, 11:51
(21.06.2022, 09:36)Frischi schrieb:  
(21.06.2022, 09:31)Joko schrieb:  
(21.06.2022, 09:17)Frischi schrieb:  Denkt ihr, dass die Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter einer Ami-Bude einem bei der Bewerbung für einen LLM in den USA hilft? 

Häufig sind die Kanzleien, die bei uns in Deutschland eher klein/nischig sind, in den USA dann Riesen Schiffe mit krasser Reputation usw…

Gleiches denke ich mir auch zB bei der Tätigkeit für eine Studentenzeitschrift: in den USA ist Editor der law review ja schon eine prestigeträchtige Leistung, bei uns kann das ja quasi jeder mit Interesse machen…



Bzgl 1: Ich hoffe es dass es allgemein bei der LLM Bewerbung hilft. 

Ich habe mich auch für eine kleine amerikanische Einheit als WissMit entschieden. Zum Zeitpunkt der Bewerbung werden das dann ca 2,5 Jahre „Berufserfahrung“ sein. 

Ich schätze diese Erfahrung wird überall berücksichtigt.

Berufserfahrung wird allgemein denke ich nicht schaden. Ich frage mich aber, ob evtl. bestimmte Kanzleien ggf. nochmal mehr herausstechen, eben weil die Bewerbung aus der Ami-Brille heraus betrachtet wird.

Meiner Erfahrung nach kennen sich die für LLM-Bewerbungen in den Law Schools zuständigen Personen ziemlich gut in den Heimatländern ihrer Studenten aus, insbesondere bei Ländern wie Deutschland, aus denen sie jedes Jahr Studenten haben.

Sie wissen z.B., dass Hengeler oder GL in Deutschland sehr renommiert sind. Einen Bewerbungsvorteil kann ich mir allenfalls dann vorstellen, wenn die Kanzlei, bei der du WissMit bist, eine enge Beziehung zu der jeweiligen Uni pflegt. Entscheidende Kriterien sind bei LLM-Bewerbungen von Deutschen ohnehin eher andere Faktoren als die WissMit-Tätigkeit in einer GK.
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Joko
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#6
21.06.2022, 12:04
(21.06.2022, 11:51)Gast schrieb:  
(21.06.2022, 09:36)Frischi schrieb:  
(21.06.2022, 09:31)Joko schrieb:  
(21.06.2022, 09:17)Frischi schrieb:  Denkt ihr, dass die Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter einer Ami-Bude einem bei der Bewerbung für einen LLM in den USA hilft? 

Häufig sind die Kanzleien, die bei uns in Deutschland eher klein/nischig sind, in den USA dann Riesen Schiffe mit krasser Reputation usw…

Gleiches denke ich mir auch zB bei der Tätigkeit für eine Studentenzeitschrift: in den USA ist Editor der law review ja schon eine prestigeträchtige Leistung, bei uns kann das ja quasi jeder mit Interesse machen…



Bzgl 1: Ich hoffe es dass es allgemein bei der LLM Bewerbung hilft. 

Ich habe mich auch für eine kleine amerikanische Einheit als WissMit entschieden. Zum Zeitpunkt der Bewerbung werden das dann ca 2,5 Jahre „Berufserfahrung“ sein. 

Ich schätze diese Erfahrung wird überall berücksichtigt.

Berufserfahrung wird allgemein denke ich nicht schaden. Ich frage mich aber, ob evtl. bestimmte Kanzleien ggf. nochmal mehr herausstechen, eben weil die Bewerbung aus der Ami-Brille heraus betrachtet wird.

Meiner Erfahrung nach kennen sich die für LLM-Bewerbungen in den Law Schools zuständigen Personen ziemlich gut in den Heimatländern ihrer Studenten aus, insbesondere bei Ländern wie Deutschland, aus denen sie jedes Jahr Studenten haben.

Sie wissen z.B., dass Hengeler oder GL in Deutschland sehr renommiert sind. Einen Bewerbungsvorteil kann ich mir allenfalls dann vorstellen, wenn die Kanzlei, bei der du WissMit bist, eine enge Beziehung zu der jeweiligen Uni pflegt. Entscheidende Kriterien sind bei LLM-Bewerbungen von Deutschen ohnehin eher andere Faktoren als die WissMit-Tätigkeit in einer GK.


Welche Kriterien sind das deiner Ansicht nach?

Für Irland vom Trinity College und anderen irischen Unis weiß ich gesichert, dass die ua die WiMi Tätigkeit eine Rolle spielt bei der Zulassung
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Gast
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#7
21.06.2022, 12:09
(21.06.2022, 12:04)Joko schrieb:  
(21.06.2022, 11:51)Gast schrieb:  
(21.06.2022, 09:36)Frischi schrieb:  
(21.06.2022, 09:31)Joko schrieb:  
(21.06.2022, 09:17)Frischi schrieb:  Denkt ihr, dass die Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter einer Ami-Bude einem bei der Bewerbung für einen LLM in den USA hilft? 

Häufig sind die Kanzleien, die bei uns in Deutschland eher klein/nischig sind, in den USA dann Riesen Schiffe mit krasser Reputation usw…

Gleiches denke ich mir auch zB bei der Tätigkeit für eine Studentenzeitschrift: in den USA ist Editor der law review ja schon eine prestigeträchtige Leistung, bei uns kann das ja quasi jeder mit Interesse machen…



Bzgl 1: Ich hoffe es dass es allgemein bei der LLM Bewerbung hilft. 

Ich habe mich auch für eine kleine amerikanische Einheit als WissMit entschieden. Zum Zeitpunkt der Bewerbung werden das dann ca 2,5 Jahre „Berufserfahrung“ sein. 

Ich schätze diese Erfahrung wird überall berücksichtigt.

Berufserfahrung wird allgemein denke ich nicht schaden. Ich frage mich aber, ob evtl. bestimmte Kanzleien ggf. nochmal mehr herausstechen, eben weil die Bewerbung aus der Ami-Brille heraus betrachtet wird.

Meiner Erfahrung nach kennen sich die für LLM-Bewerbungen in den Law Schools zuständigen Personen ziemlich gut in den Heimatländern ihrer Studenten aus, insbesondere bei Ländern wie Deutschland, aus denen sie jedes Jahr Studenten haben.

Sie wissen z.B., dass Hengeler oder GL in Deutschland sehr renommiert sind. Einen Bewerbungsvorteil kann ich mir allenfalls dann vorstellen, wenn die Kanzlei, bei der du WissMit bist, eine enge Beziehung zu der jeweiligen Uni pflegt. Entscheidende Kriterien sind bei LLM-Bewerbungen von Deutschen ohnehin eher andere Faktoren als die WissMit-Tätigkeit in einer GK.


Welche Kriterien sind das deiner Ansicht nach?

Für Irland vom Trinity College und anderen irischen Unis weiß ich gesichert, dass die ua die WiMi Tätigkeit eine Rolle spielt bei der Zulassung

1. Examensnoten
2. Sonstige akademische Leistungen (Diss, Veröffentlichungen)
3. Passen deine rechtlichen Interessen zu den Schwerpunkten der Uni? (warum möchtest du ausgerechnet zu Uni XY?)
4. Praktische Erfahrungen (da ein Großteil der Bewerber schonmal bei einer GK WissMit war, hilft eine solche Tätigkeit (bei Deutschen) nur begrenzt weiter)
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Gast
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#8
21.06.2022, 21:24
(21.06.2022, 09:17)Frischi schrieb:  Denkt ihr, dass die Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter einer Ami-Bude einem bei der Bewerbung für einen LLM in den USA hilft? 

Häufig sind die Kanzleien, die bei uns in Deutschland eher klein/nischig sind, in den USA dann Riesen Schiffe mit krasser Reputation usw…

Gleiches denke ich mir auch zB bei der Tätigkeit für eine Studentenzeitschrift: in den USA ist Editor der law review ja schon eine prestigeträchtige Leistung, bei uns kann das ja quasi jeder mit Interesse machen…
Ich meine schon, dass es einen gewissen Vorteil bringen kann, wenn man bei den einschlägigen US-Kanzleien (d.h. S&C, Skadden, Kirkland, Latham, s. Rankings) arbeitet.

Auch wenn die Auswähler den deutschen Markt gut kennen sollten, ist das US-amerikanische Selbstverständnis nun mal, im Wirtschaftsrecht die globale Nummer 1 zu sein. Wenn man mal ganz ehrlich zu sich selbst ist, wird man als Kontinentaleuropäer nicht abstreiten können, dass deutlich mehr Impulse importiert als exportiert werden.

Dennoch lässt sich der Unterschied zwischen einer Tätigkeit bei Kirkland und einer Tätigkeit bei Freshfields wohl kaum quantifizieren. Dafür ist das admission office zu sehr eine black box. 

Bei den deutschen law reviews würde ich demgegenüber auf jeden Fall einen größeren Vorteil sehen. Es kann bereits sein, dass das admission office gar nicht weiß, dass die Anforderungen in Deutschland erheblich von denen in den USA abweichen können. In jedem Fall ist es ein Engagement an der Fakultät und wirkt als solches schon positiv.

Am Ende ist es wie bei allem in der juristischen Ausbildung: Es heißt immer, es komme nur auf die Examensnoten (und mit großen Abstrichen Promotion und LLM) an. Sonstige Einzelaspekte - law review, law clinic, Moot Court, Zusatzqualifikationen usw. - seien dagegen irrelevant.
In der Summe haben diese sonstigen Dinge aber plötzlich doch eine Relevanz.
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