29.04.2022, 09:57
Hallo,
ich bin Referendarin in Bayern.
Heute wurde mir meine erste Unterhaltsbeihilfe überwiesen, allerdings zweimal (in voller Höhe). Bei einer steht dabei "Abschlag für April", bei der anderen gar nichts.
Ist die eine Unterhaltsbeihilfe dann für April und die andere bereits für Mai? Mir wurde mal gesagt, man würde die Beihilfe immer erst für den vergangenen Monat bekommen, daher bin ich etwas verwundert.
Auf der Website des OLG hab ich auch was zu einem Abschlag gelesen, allerdings steht dort nichts genauere dabei und ich hätte es eher so interpretiert, dass man ggf. nicht den vollen Betrag am Anfang bekommt.
Wie war es bei euch zu Ref-Beginn?
ich bin Referendarin in Bayern.
Heute wurde mir meine erste Unterhaltsbeihilfe überwiesen, allerdings zweimal (in voller Höhe). Bei einer steht dabei "Abschlag für April", bei der anderen gar nichts.
Ist die eine Unterhaltsbeihilfe dann für April und die andere bereits für Mai? Mir wurde mal gesagt, man würde die Beihilfe immer erst für den vergangenen Monat bekommen, daher bin ich etwas verwundert.
Auf der Website des OLG hab ich auch was zu einem Abschlag gelesen, allerdings steht dort nichts genauere dabei und ich hätte es eher so interpretiert, dass man ggf. nicht den vollen Betrag am Anfang bekommt.
Wie war es bei euch zu Ref-Beginn?
02.05.2022, 18:49
Wie du sagst, wird das Gehalt idR Ende des Monats überwiesen.
Hab damals in BY ganz normal Ende April (nicht dieses Jahr) mein erstes Gehalt bekommen. Gerade am Anfang kann es aber schon mal vorkommen, dass die monatlichen Beträge etwas schwanken, idR wird das dann aber durch Verrrechnungen später ausgeglichen.
Ein doppeltes Gehalt klingt allerdings schon etwas ungewöhnlich, evtl. tatsächlich ein Fehler.
Bei Interesse würde ich direkt beim LfF nachfragen, wobei man da vielleicht auch lieber keine schlafenden Hunde weckt.
Sich zu entreichern, dürfte wohl nichts bringen.
Hab damals in BY ganz normal Ende April (nicht dieses Jahr) mein erstes Gehalt bekommen. Gerade am Anfang kann es aber schon mal vorkommen, dass die monatlichen Beträge etwas schwanken, idR wird das dann aber durch Verrrechnungen später ausgeglichen.
Ein doppeltes Gehalt klingt allerdings schon etwas ungewöhnlich, evtl. tatsächlich ein Fehler.
Bei Interesse würde ich direkt beim LfF nachfragen, wobei man da vielleicht auch lieber keine schlafenden Hunde weckt.

Sich zu entreichern, dürfte wohl nichts bringen.

02.05.2022, 18:52
idR steht bei der Überweisung der Monat etwas kryptisch dabei ("zB Bezuege für 202204" statt "Gehalt für April 2022"), vielleicht kannst du das ja damit zuordnen