25.07.2023, 10:41
Hallo,
ich fange demnächst bei der Staatsanwaltschaft an und bin gerade mit der Planung zukünftiger Urlaube beschäftigt. Eigentlich soll es Ende diesen Jahres nochmal für 1-2 Wochen auf Tour gehen. Allerdings steht dem wohl die Wartezeit von 6 Monaten entgegen.
"(1) Erholungsurlaub kann erst sechs Monate nach der Einstellung in den öffentlichen Dienst (Wartezeit) beansprucht werden. Aus besonderen Gründen kann Erholungsurlaub vor Ablauf der Wartezeit genehmigt werden."
Die offizielle Wartezeit ist mir also bekannt. Nun frage ich mich, wie das aber in der Praxis gehandhabt wird. Meine bisherigen Arbeitgeber mochten es absolut nicht, wenn ich Resturlaub ins nächste Jahr geschleppt habe - da war auch ein Urlaub in der Probezeit nie ein Problem.
Wie läuft das in der Justiz? Wird starr an der Wartezeit festgehalten oder werden die "besonderen Gründe" eher großzügig ausgelegt? Es kann doch nicht in deren Sinne sein, dass ich im nächsten Jahr über 8 Wochen im Urlaub bin, oder etwa doch?
VG
ich fange demnächst bei der Staatsanwaltschaft an und bin gerade mit der Planung zukünftiger Urlaube beschäftigt. Eigentlich soll es Ende diesen Jahres nochmal für 1-2 Wochen auf Tour gehen. Allerdings steht dem wohl die Wartezeit von 6 Monaten entgegen.
"(1) Erholungsurlaub kann erst sechs Monate nach der Einstellung in den öffentlichen Dienst (Wartezeit) beansprucht werden. Aus besonderen Gründen kann Erholungsurlaub vor Ablauf der Wartezeit genehmigt werden."
Die offizielle Wartezeit ist mir also bekannt. Nun frage ich mich, wie das aber in der Praxis gehandhabt wird. Meine bisherigen Arbeitgeber mochten es absolut nicht, wenn ich Resturlaub ins nächste Jahr geschleppt habe - da war auch ein Urlaub in der Probezeit nie ein Problem.
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VG
Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:
https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php
Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
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Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
25.07.2023, 11:04
Also Resturlaub mit ins neue Jahr zu nehmen, ist bei uns (BW) absoluter Standard. Von ist nicht gewollt kann da absolut keine Rede sein. Stört niemanden, man wird halt dran erinnert den Urlaub zu nehmen bevor er dann verhält.
Wenn es eine 6-momatige Sperre gibt, würd ich an deiner Stelle - egal was hier für Erfahrungen kommen - nicht nach Urlaub fragen. Macht einfach keinen guten Eindruck und man kommt auch durchaus mal 6 Monate ohne Urlaub aus
Wenn es eine 6-momatige Sperre gibt, würd ich an deiner Stelle - egal was hier für Erfahrungen kommen - nicht nach Urlaub fragen. Macht einfach keinen guten Eindruck und man kommt auch durchaus mal 6 Monate ohne Urlaub aus
25.07.2023, 14:35
Die 6 Monate wurden streng gehandhabt
25.07.2023, 14:50
In Baden-Württemberg war/ist es kein Thema - man kann natürlich in den Urlaub.
25.07.2023, 18:33
In NDS (Fachgerichtsbarkeit) auch nicht. Anders kann es ggf in der StA sein, da müssen ja immer ein paar mehr Leute mitspielen (AL, HAL, ggf auch Gegenzeichner).