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  5. Formulierung Einleitungssatz Aktenvortrag (ÖR)
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Formulierung Einleitungssatz Aktenvortrag (ÖR)
bald in der mündlichen
Unregistered
 
#1
03.03.2022, 11:45
Liebes Forum,

bei der Vorbereitung auf meinen baldig stattfindenden Aktenvortrag im ÖR habe ich auf Empfehlung unserer AG Leiter das Büchlein von Andreas Kerst vom Beck-Verlag ( Der öffentlich-rechtliche-Aktenvortrag im Assessorexamen) gekauft. Beim Durcharbeiten dieses Buchs sowie der Kurzfassung in JA 2010, 374 irritiert mich der vorgeschlagene Muster-Einleitungssatz in doppelter Hinsicht. 

Laut dem Autor soll ein Muster-Einleitungssatz etwa wie folgt lauten:

 »Ich berichte (Ihnen) über einen Verwaltungsrechtsstreit, 

der im Frühjahr 2010 vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe anhängig war [...]"

Inwiefern macht diese Formulierung Sinn?

Zum einen ist die Unterscheidung zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit der Klage im verwaltungsgerichtlichen Verfahren doch wegen § 90 VwGO weitestgehend irrelevant.

Zum anderen, und das stört mich noch viel mehr, wieso wird eine Forum im Präteritum gebraucht? Es geht doch um das Unterbreiten eines Entscheidungsvorschlags zu einer aktuell zu treffenden Entscheidung, bei welcher die Zuhörer des Aktenvortrags eine Art Gremium darstellen sollen... für mich klingt der vorgeschlagene Einleitungssatz eher, als ob eine bereits abgeschlossene und entschiedene Geschichte erzählt werden soll. Dies entspricht ja nun so gar nicht der Idee des Aktenvortrages, wie ich ihn verstanden habe. 

Oder liegt es einfach an einem spezifischen Wording, das ich noch nicht verstanden habe? Fragezeichen

Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen, würde mich sehr freuen  Victory
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Mein Tipp: Bereite Dich auf den Aktenvortrag mit den aktuellen Protokollen zu den Vorträgen vor, die derzeit im Examen laufen:

https://www.protokolle-assessorexamen.de/kostenlose-aktenvortraege.php

Auf derselben Seite findest Du auch eine Liste von kostenlosen Aktenvorträgen, die von verschiedenen Landesjustizprüfungsämtern zu Verfügung gestellt werden.
 
Jura10089472
Junior Member
**
Beiträge: 46
Themen: 1
Registriert seit: Oct 2021
#2
03.03.2022, 16:27
Niemand - wirklich niemand wird das als Prüfer auch nur eine Millisekunde durchdenken oder hinterfragen. Konzentriert dich lieber aufs wesentliche
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Gast
Unregistered
 
#3
03.03.2022, 23:37
Das dürfte in der Tat nur untergeordnete Bedeutung haben. Mich überzeut das Präteritum hier aber auch nicht. Der Aktenvortrag ist im Ernstfall so gestellt, dass der Tag der Entscheidung dem Tag deiner mündlichen Prüfung entspricht. Du könntest also formulieren: "Ich stelle Ihnen einen Rechtsstreit vor, der heute beim Verwaltungsgericht ... zur Entscheidung ansteht."
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