28.10.2024, 19:30
Hallo ihr Lieben!
Da ich später gerne in die Justiz gehen würde (und aufgrund der neuen Regeln in NRW eine Auslandsstation deutlich unattraktiver geworden ist), überlege ich die Wahlstation an einem OLG zu absolvieren. Ich habe nur ein paar Fragen dazu:
1. Hat jemand von Euch Erfahrungen damit gemacht, die Wahlstation außerhalb des eigenen OLG-Bezirks zu machen? Ich gehöre zB zum Bezirk Hamm, würde mich aber aufgrund der Spezialzuständigkeiten (Kartell- und Patentsachen) gerne am OLG Düsseldorf bewerben.
2. Gibt es starre Notengrenzen? Ich habe leider knapp kein VB, aber in beiden Gebieten Vorkenntnisse (aus GKs).
BG
Da ich später gerne in die Justiz gehen würde (und aufgrund der neuen Regeln in NRW eine Auslandsstation deutlich unattraktiver geworden ist), überlege ich die Wahlstation an einem OLG zu absolvieren. Ich habe nur ein paar Fragen dazu:
1. Hat jemand von Euch Erfahrungen damit gemacht, die Wahlstation außerhalb des eigenen OLG-Bezirks zu machen? Ich gehöre zB zum Bezirk Hamm, würde mich aber aufgrund der Spezialzuständigkeiten (Kartell- und Patentsachen) gerne am OLG Düsseldorf bewerben.
2. Gibt es starre Notengrenzen? Ich habe leider knapp kein VB, aber in beiden Gebieten Vorkenntnisse (aus GKs).
BG
28.10.2024, 22:01
(28.10.2024, 19:30)HLLM schrieb: Hallo ihr Lieben!
Da ich später gerne in die Justiz gehen würde (und aufgrund der neuen Regeln in NRW eine Auslandsstation deutlich unattraktiver geworden ist), überlege ich die Wahlstation an einem OLG zu absolvieren. Ich habe nur ein paar Fragen dazu:
1. Hat jemand von Euch Erfahrungen damit gemacht, die Wahlstation außerhalb des eigenen OLG-Bezirks zu machen? Ich gehöre zB zum Bezirk Hamm, würde mich aber aufgrund der Spezialzuständigkeiten (Kartell- und Patentsachen) gerne am OLG Düsseldorf bewerben.
2. Gibt es starre Notengrenzen? Ich habe leider knapp kein VB, aber in beiden Gebieten Vorkenntnisse (aus GKs).
BG
Bekanntlich sind die OLGe nicht das BVerfG iSv derart hart als Station umkämpft und mit entsprechenden Anforderungen verbunden. Dementsprechend lohnt es sich sonst dort einfach mal anzufragen, insbesondere wenn du die Station bei einem bestimmten Zivilsenat verbringen möchtest.
Gerade wenn es sich um ein fremdes aber landesgleiches OLG handelt würde ich mir keine Sorgen um die "Fremdheit" des OLG machen; erst recht nicht, wenn es einen nachvollziehbaren Grund wie bspw. eine bestimmte Spezialzuständigkeit oder größere Nähe zum Wohnort gibt.
Thema: Note: Bekanntlich setzt das Land NRW - auch der Bezirk des OLG Düsseldorf - nicht zwingend vollbefriedigende Examina voraus. Daher sollte dich das nicht von der Station dort abhalten. Am Ende wird m.E. wohl vor allem entscheidend sein, ob der Zivilsenat, für den du dich interessierst, überhaupt zur Referendarsausbildung bereit ist und/oder Kapazitäten bestehen. Alles andere erachte ich für unproblematisch.
16.12.2024, 11:36
Das ist umproblematisch. Ich bin auch im OLG Bezirk Hamm und habe meine Wahlstation am OLG Düsseldorf gemacht. Ich hatte auch kein VB (7,6) im ersten Examen und hab sogar meinen Wunsch Senat bekommen.