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Sitzungsdienst
Mia
Junior Member
**
Beiträge: 30
Themen: 6
Registriert seit: Jan 2021
#1
03.10.2021, 22:00
Werden bei Tatmehrheit die Ziffern im konkreten und abstrakten Anklagesatz jeweils mitverlesen?
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Andreas
Member
***
Beiträge: 168
Themen: 20
Registriert seit: Jan 2020
#2
03.10.2021, 22:17
(03.10.2021, 22:00)Mia schrieb:  Werden bei Tatmehrheit die Ziffern im konkreten und abstrakten Anklagesatz jeweils mitverlesen?

Ich habe das so in der Sitzungsvertretung gemacht. Es wird wahrscheinlich nicht reversibel sein, wenn man es weg lässt, aber die Verlesung ist ja nicht nur Folklore, sondern soll den Angeklagten nochmal vor Augen führen, warum er eigentlich auf der Anklagebank sitzt, sprich die Tat umgrenzen. Durch das mitverlesen der Ziffern kann man auch einen guten cut (pause) machen.
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Gast
Unregistered
 
#3
04.10.2021, 22:41
Bei manchen Anklagen wird auch (nach oben) verwiesen und dann zum Beispiel von "Tat 3." gesprochen. Dann ergibt dieser Verweis keinen Sinn, wenn vorher nicht verlesen wurde, was wohl "Tat 3." sein könnte. Ich diesen Fällen würde ich es also machen. Auch wenn es wirklich viele Taten sind und darunter auch noch aberwitzige Kombinationen von Tateinheit und Tatmehrheit sind.

Wenn es sich nur an Tag 1 um einen Betrug und an Tag 2 um eine Körperverletzung handelt, die überhaupt nichts miteinander zu tun haben, dann würde ich es eher weglassen. Aber nur aus ästethischen Gründen. Schaden kann es nicht.
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viovio7
Junior Member
**
Beiträge: 37
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2021
#4
04.10.2021, 23:19
Mir wurde auch gesagt, ich solle es mitlesen. Für den Angeklagten oder die Schöffen ist es auch einfach übersichtlicher so. Schaden kann es jedenfalls nicht.
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HerrKules
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.104
Themen: 7
Registriert seit: Mar 2021
#5
05.10.2021, 14:20
Meistens ist es doch ziemliche Folklore. Die Anklage kennen alle, mit Ausnahme der Schöffen und der Zuschauer. Als Referendar ist man doch nur beim Strafrichter? Dann fallen die Schöffen schonmal weg. Zuschauer gibts i.d.R. auch keine oder nur Bekannte des Angeklagten, die die Anklage mehr oder weniger auch kennen.. also naja. So schnell wie da komplexe Satzgebilde (Abstraktum) vorgelesen werden, kommt doch eh keiner mit.

Zum Thema: 1./2. hab ich schon mitgelesen, weil es sich ja gut einbauen lässt. Falls da jemand mit a./b. arbeitet würde ich das nicht mitlesen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.10.2021, 14:21 von HerrKules.)
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