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Geschwindigkeit - Zustellung Urteile
Gast
Unregistered
 
#1
21.09.2021, 13:50
Was sind eure Erfahrungen, wie schnell Urteile an Privatpersonen zugestellt werden?

Ich habe es jetzt das zweite Mal, dass ein Beklagter behauptet, das Urteil hätte er noch nicht bekommen und unser Schreiben an ihn (mit Bezug auf das Urteil) daher schneller da ist als das Urteil. Skeptical Klar, als Kanzlei bekommen wir das Urteil elektronisch über das total-innovative beA ;-) übermittelt, aber nach 5 oder 6 Tagen sollte das doch auch im Briefkasten der Gegenseite sein?!

Kann man insofern auch bei Gericht anrufen und nachfragen, ob der vllt. Blödsinn erzählt oder kommt das komisch?
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Gast
Unregistered
 
#2
21.09.2021, 13:59
Achso, vllt. noch als Hinweis: eine mündliche Verhandlung gab es jeweils nicht (beide Male § 495a ZPO).
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2 x a(rbeitslos)
Junior Member
Beiträge: 121
Themen: 4
Registriert seit: Sep 2021
#3
21.09.2021, 14:02
Frag doch das Gericht. Die werden den Zugang dokumentiert haben.
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Gast
Unregistered
 
#4
21.09.2021, 14:18
(21.09.2021, 14:02)2 x a(rbeitslos) schrieb:  Frag doch das Gericht. Die werden den Zugang dokumentiert haben.

Lesen liegt dir nicht, oder?
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Praktiker
Posting Freak
*****
Beiträge: 2.008
Themen: 0
Registriert seit: Apr 2021
#5
21.09.2021, 15:30
Das Gericht erfährt es als letztes, nämlich erst, wenn die ZU wieder zurückkommt, und das ist im Regelfall so eine Woche nach Zustellung. Vorher nützt es daher nichts, nachzufragen. Und das gilt natürlich nur, wenn die Zustellung nicht misslingt, dann dauert natürlich alles noch länger. Nach einer Woche spricht aber nichts gegen einen Anruf auf der Geschäftsstelle, die den Zeitpunkt auf Antrag ja auch bescheinigen müsste.
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