26.08.2021, 18:34
Hallo,
ich werde ab 01.11.2021 in die Justiz (StA) in Brandenburg gehen.
Dort besteht die Möglichkeit sich freiwillig gesetzlich krankenversichern ohne auch den AG-Anteil selbst tragen zu müssen (pauschale Beihilfe- so wie bsp. in Hamburg). Soweit so gut!
Aber wie läuft das praktisch ab?
- führt das Land dann "automatisch" (natürlich nach Antragsstellung) den AG-Anteil ab, wie bei versicherungspflichtigen Angestellten?
oder
- ich erhalte meine normale R1-Besoldung + pauschale Beihilfe und muss der Krankenkasse das selbst zahlen?
Ich finde das kompliziert. Hat sich das jemand von euch schon durch?
ich werde ab 01.11.2021 in die Justiz (StA) in Brandenburg gehen.
Dort besteht die Möglichkeit sich freiwillig gesetzlich krankenversichern ohne auch den AG-Anteil selbst tragen zu müssen (pauschale Beihilfe- so wie bsp. in Hamburg). Soweit so gut!
Aber wie läuft das praktisch ab?
- führt das Land dann "automatisch" (natürlich nach Antragsstellung) den AG-Anteil ab, wie bei versicherungspflichtigen Angestellten?
oder
- ich erhalte meine normale R1-Besoldung + pauschale Beihilfe und muss der Krankenkasse das selbst zahlen?
Ich finde das kompliziert. Hat sich das jemand von euch schon durch?
26.08.2021, 19:03
Frag deine GKV oder den Dienstherren? Die müssen es doch wissen

26.08.2021, 19:33
26.08.2021, 22:10
(26.08.2021, 18:34)Die Gast schrieb: Hallo,
ich werde ab 01.11.2021 in die Justiz (StA) in Brandenburg gehen.
Dort besteht die Möglichkeit sich freiwillig gesetzlich krankenversichern ohne auch den AG-Anteil selbst tragen zu müssen (pauschale Beihilfe- so wie bsp. in Hamburg). Soweit so gut!
Aber wie läuft das praktisch ab?
- führt das Land dann "automatisch" (natürlich nach Antragsstellung) den AG-Anteil ab, wie bei versicherungspflichtigen Angestellten?
oder
- ich erhalte meine normale R1-Besoldung + pauschale Beihilfe und muss der Krankenkasse das selbst zahlen?
Ich finde das kompliziert. Hat sich das jemand von euch schon durch?
Du bist dann in der GKV freiwillig versichert und zahlst den vollen Beitrag i.H.v. 14%. Dein Dienstherr zahlt dir neben deinem Soll die pauschale Beihilfe aus, die in der Regel beim hälftigen Beitrag in der freiwilligen Versicherung in der GKV liegt.
Generell kannst du dir merken, dass ein Dienstherr bzw. Arbeitgeber (wenn man über der Pflichtgrenze liegt) bei einer freiwilligen Versicherung in der GKV niemals direkt an die GKV zahlt, sondern der Zuschuss immer an dich geht.