17.08.2021, 16:12
Servus liebe Leute,
ich habe mein 1. Examen in Bayern gemacht und überlege mir nun, mein Ref in Hessen zu machen. Vergleicht man den Prüfungsstoff beider Länder, erscheint mir die Stoffmenge im 2. Staatsexamen in Hessen sogar deutlich höher zu sein. Hier der Stoffkatalog für Hessen: https://justizpruefungsamt.hessen.de/sit..._02_17.pdf
Der Umfang der möglichen Prüfungsgegenstände in Hessen schreckt mich ehrlich gesagt ab. Folgende Rechtsgebiete wären für mich neu:
- Anfechtungsgesetz
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
- Insolvenzordnung
- Pflichtversicherungsgesetz
- Rechtspflegergesetz
- Straßen- und Straßenverkehrsrecht
- Unterlassungsklagengesetz
- Zwangsversteigerungsgesetz
- Wettbewerbsrecht
- Markenrecht
- Urheberecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Die strafrechtlichen Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes, Waffengesetzes, Abgabenordnung, Betäubungsmittelgesetz
- Beamtenrecht
- Gewerberecht
- Umweltrecht
- Ausbildungsförderungsrecht
- FamFG
Mir erscheint es nahezu unmöglich, all diese Rechtsgebiete während des Referendariats neu zu erlernen und dazu noch alle Gebiete des 1. Examens zu wiederholen. Allerdings dürften ja all diese Gebiete auch für diejenigen, die ihr erstes Staatsexamen in Hessen gemacht haben, neu sein? Es muss also wohl machbar sein.
Hat jemand hier das Ref in Hessen absolviert und kann mir was zu meinen Bedenken bzgl der Stoffmenge sagen?
ich habe mein 1. Examen in Bayern gemacht und überlege mir nun, mein Ref in Hessen zu machen. Vergleicht man den Prüfungsstoff beider Länder, erscheint mir die Stoffmenge im 2. Staatsexamen in Hessen sogar deutlich höher zu sein. Hier der Stoffkatalog für Hessen: https://justizpruefungsamt.hessen.de/sit..._02_17.pdf
Der Umfang der möglichen Prüfungsgegenstände in Hessen schreckt mich ehrlich gesagt ab. Folgende Rechtsgebiete wären für mich neu:
- Anfechtungsgesetz
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
- Insolvenzordnung
- Pflichtversicherungsgesetz
- Rechtspflegergesetz
- Straßen- und Straßenverkehrsrecht
- Unterlassungsklagengesetz
- Zwangsversteigerungsgesetz
- Wettbewerbsrecht
- Markenrecht
- Urheberecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Die strafrechtlichen Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes, Waffengesetzes, Abgabenordnung, Betäubungsmittelgesetz
- Beamtenrecht
- Gewerberecht
- Umweltrecht
- Ausbildungsförderungsrecht
- FamFG
Mir erscheint es nahezu unmöglich, all diese Rechtsgebiete während des Referendariats neu zu erlernen und dazu noch alle Gebiete des 1. Examens zu wiederholen. Allerdings dürften ja all diese Gebiete auch für diejenigen, die ihr erstes Staatsexamen in Hessen gemacht haben, neu sein? Es muss also wohl machbar sein.
Hat jemand hier das Ref in Hessen absolviert und kann mir was zu meinen Bedenken bzgl der Stoffmenge sagen?
Ich kann Dir empfehlen, zur Vorbereitung auf das Referendariat das Buch "99 Tipps & Hinweise für ein erfolgreiches Rechtsreferendariat" zu lesen. Das Buch gibt es als Print-Ausgabe und E-Book. Infos hierzu findest Du auf folgender Seite:
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
https://www.juristenkoffer.de/rechtsreferendariat/99-tipps-hinweise.php
Neben Tipps zur Planung des Referendariats beinhaltet das Buch auch viele hilfreiche Hinweise zur optimalen Examensvorbereitung sowie viele konkrete Tipps für das Schreiben der Klausuren.
17.08.2021, 16:59
(17.08.2021, 16:12)Enno schrieb: Servus liebe Leute,
ich habe mein 1. Examen in Bayern gemacht und überlege mir nun, mein Ref in Hessen zu machen. Vergleicht man den Prüfungsstoff beider Länder, erscheint mir die Stoffmenge im 2. Staatsexamen in Hessen sogar deutlich höher zu sein. Hier der Stoffkatalog für Hessen: https://justizpruefungsamt.hessen.de/sit..._02_17.pdf
Der Umfang der möglichen Prüfungsgegenstände in Hessen schreckt mich ehrlich gesagt ab. Folgende Rechtsgebiete wären für mich neu:
- Anfechtungsgesetz
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
- Insolvenzordnung
- Pflichtversicherungsgesetz
- Rechtspflegergesetz
- Straßen- und Straßenverkehrsrecht
- Unterlassungsklagengesetz
- Zwangsversteigerungsgesetz
- Wettbewerbsrecht
- Markenrecht
- Urheberecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Die strafrechtlichen Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes, Waffengesetzes, Abgabenordnung, Betäubungsmittelgesetz
- Beamtenrecht
- Gewerberecht
- Umweltrecht
- Ausbildungsförderungsrecht
- FamFG
Mir erscheint es nahezu unmöglich, all diese Rechtsgebiete während des Referendariats neu zu erlernen und dazu noch alle Gebiete des 1. Examens zu wiederholen. Allerdings dürften ja all diese Gebiete auch für diejenigen, die ihr erstes Staatsexamen in Hessen gemacht haben, neu sein? Es muss also wohl machbar sein.
Hat jemand hier das Ref in Hessen absolviert und kann mir was zu meinen Bedenken bzgl der Stoffmenge sagen?
Eigentlich kann ich nicht viel dazu sagen, da ich nicht nach Hessen gegangen bin. Ich würde allerdings auf solche Stoffkataloge
nicht allzu viel geben. In Bayern kann grundsätzlich alles dran kommen. Selbstverständlich auch StVO. Das fällt dann unter
die Rubrik Grundzüge. In Bayern ist es jedenfalls so, dass es nicht so sehr darauf ankommt, was man weiß oder kann, man
muss halt nur besser sein als die anderen. Deswegen finde ich es auch immer witzig, wenn manche nach einer Klausur beruhigt
sind und sagen: War absolut machbar, es kamen nur Standardprobleme dran.
Der Schnitt ist aber regelmäßig derselbe wie bei einer Klausur, nach derer die Kandidaten urteilen: Total schwer; da kamen Sachen
dran, von denen man noch nie etwas gehört hatte.
Also da würde ich nach anderen Kriterien gehen: Wie weit ist Hessen entfernt. Wenn es Unterfranken ist, dann wäre es
sicher kein Problem. Man muss auch immer Umzug und Eingewöhnung bedenken, wenn man keine Leute kennt und eher
ein introvertierter typ ist. Von Niederbayern würde ich es mir schon sehr gut überlegen.
Wichtig ist auch zu wissen, wie die Prädikatsquote ist und wie und wo man nach dem Ref leichter verbeamtet wird.
18.08.2021, 09:03
(17.08.2021, 16:12)Enno schrieb: Servus liebe Leute,
ich habe mein 1. Examen in Bayern gemacht und überlege mir nun, mein Ref in Hessen zu machen. Vergleicht man den Prüfungsstoff beider Länder, erscheint mir die Stoffmenge im 2. Staatsexamen in Hessen sogar deutlich höher zu sein. Hier der Stoffkatalog für Hessen: https://justizpruefungsamt.hessen.de/sit..._02_17.pdf
Der Umfang der möglichen Prüfungsgegenstände in Hessen schreckt mich ehrlich gesagt ab. Folgende Rechtsgebiete wären für mich neu:
- Anfechtungsgesetz
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
- Insolvenzordnung
- Pflichtversicherungsgesetz
- Rechtspflegergesetz
- Straßen- und Straßenverkehrsrecht
- Unterlassungsklagengesetz
- Zwangsversteigerungsgesetz
- Wettbewerbsrecht
- Markenrecht
- Urheberecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Die strafrechtlichen Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes, Waffengesetzes, Abgabenordnung, Betäubungsmittelgesetz
- Beamtenrecht
- Gewerberecht
- Umweltrecht
- Ausbildungsförderungsrecht
- FamFG
Mir erscheint es nahezu unmöglich, all diese Rechtsgebiete während des Referendariats neu zu erlernen und dazu noch alle Gebiete des 1. Examens zu wiederholen. Allerdings dürften ja all diese Gebiete auch für diejenigen, die ihr erstes Staatsexamen in Hessen gemacht haben, neu sein? Es muss also wohl machbar sein.
Hat jemand hier das Ref in Hessen absolviert und kann mir was zu meinen Bedenken bzgl der Stoffmenge sagen?
Da sind wir dann Leidensgenossen. Habe 2021/I mein Examen in Bayern gemacht und fange November mit dem Ref in Hessen an.
Das ist glaube ich durchaus machbar.
Das lernen die "Einheimischen" auch erst zum Großteil
18.08.2021, 10:18
(18.08.2021, 09:03)Hdfwug schrieb:(17.08.2021, 16:12)Enno schrieb: Servus liebe Leute,
ich habe mein 1. Examen in Bayern gemacht und überlege mir nun, mein Ref in Hessen zu machen. Vergleicht man den Prüfungsstoff beider Länder, erscheint mir die Stoffmenge im 2. Staatsexamen in Hessen sogar deutlich höher zu sein. Hier der Stoffkatalog für Hessen: https://justizpruefungsamt.hessen.de/sit..._02_17.pdf
Der Umfang der möglichen Prüfungsgegenstände in Hessen schreckt mich ehrlich gesagt ab. Folgende Rechtsgebiete wären für mich neu:
- Anfechtungsgesetz
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
- Insolvenzordnung
- Pflichtversicherungsgesetz
- Rechtspflegergesetz
- Straßen- und Straßenverkehrsrecht
- Unterlassungsklagengesetz
- Zwangsversteigerungsgesetz
- Wettbewerbsrecht
- Markenrecht
- Urheberecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Die strafrechtlichen Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes, Waffengesetzes, Abgabenordnung, Betäubungsmittelgesetz
- Beamtenrecht
- Gewerberecht
- Umweltrecht
- Ausbildungsförderungsrecht
- FamFG
Mir erscheint es nahezu unmöglich, all diese Rechtsgebiete während des Referendariats neu zu erlernen und dazu noch alle Gebiete des 1. Examens zu wiederholen. Allerdings dürften ja all diese Gebiete auch für diejenigen, die ihr erstes Staatsexamen in Hessen gemacht haben, neu sein? Es muss also wohl machbar sein.
Hat jemand hier das Ref in Hessen absolviert und kann mir was zu meinen Bedenken bzgl der Stoffmenge sagen?
Da sind wir dann Leidensgenossen. Habe 2021/I mein Examen in Bayern gemacht und fange November mit dem Ref in Hessen an.
Das ist glaube ich durchaus machbar.
Das lernen die "Einheimischen" auch erst zum Großteil
Laut Stoffkatalog werden in den meisten der von dir genannten Rechtgebieten nur die Grundzüge, also ein systematisches Verständnis der Normen erwartet. Das RVG dürfte in allen BL eine Rolle spielen, da Kenntnisse im Recht der Rechtsanwaltsvergütung essentiell für Zweckmäßigkeitserwägungen sind; also soll die Klage wegen der Kosten zum Beispiel anerkannt oder doch besser ein Versäumnisurteil in Kauf genommen werden. Auch hier musst du aber kein Profi sein. Es dürfte also ausreichend sein, wenn du dir für jedes Rechtsgebiet einen Tag, eher sogar nur einen 1/2 Tag Zeit nimmst; vieles wiederholt man auch im Zusammenhang mit anderen Rechtsgebieten. Man sollte hier auch nicht isoliert lernen. Das Anfechtungs-, Zwangsversteigerungs- und Insolvenzgesetz spielt zum Beispiel im Zusammenhang mit der Zwangsvollstreckung eine große Rolle und sollte am besten auch in diesem Zusammenhang gelernt werden. Das Pflichtversicherungsgesetz spielt insbesondere bei Verkehrsunfällen eine Rolle, da der Direktanspruch gegen die Versicherung aus § 115 VVG eine Pflichtversicherung voraussetzt. Was du natürlich bei einem BLwechsel berücksichtigen muss, ist das öffentliche Recht, das zum großen Teil Landesrecht ist. Hier muss man sich natürlich etwas umorientieren. Aber machbar ist das auf jeden Fall. Wenn du jetzt noch Zeit bis zum Ref hast, würde ich dir auf jeden Fall raten, dich schon mal mit einer Materie auseinanderzusetzten; zB. mit dem Zwangsvollstreckungsrecht.
18.08.2021, 12:18
Woher weißt du denn, dass du im November in Hessen anfangen wirst?
Die bewerbungsfrist ist doch noch gar nicht abgelaufen und die warteliste wird ja leider auch immer länger, sodass auch ein prädikat kein Garant für einen Platz ist.
Die bewerbungsfrist ist doch noch gar nicht abgelaufen und die warteliste wird ja leider auch immer länger, sodass auch ein prädikat kein Garant für einen Platz ist.
18.08.2021, 15:26
(18.08.2021, 12:18)Hessin123 schrieb: Woher weißt du denn, dass du im November in Hessen anfangen wirst?
Die bewerbungsfrist ist doch noch gar nicht abgelaufen und die warteliste wird ja leider auch immer länger, sodass auch ein prädikat kein Garant für einen Platz ist.
Hab einen Schnitt von 11.83
Also wenn ich damit nicht rein komme dann weiß ich auch nicht
20.08.2021, 12:02
Ich bin von Bayern nach dem 1. Examen nach Hessen gewechselt und kann soweit für Zivilrecht und Strafrecht sprechen. In beiden Rechtsgebieten war es nicht so, dass man irgendwie hinterher hing. Gerade im Zivilrecht hatte ich das Gefühl, dass wir in Bayern ZPO schon ziemlich vertieft gemacht haben. Was das Verwaltungsrecht betrifft, da gibt es schon Unterschiede, aber ich sehe es nicht als problematisch an, sich das anzueignen. Kenne auch einige, die das so gemacht haben.
21.08.2021, 17:56
Also ich habe in Hessen mein 1. Examen gemacht und nichts von dem, was du aufgezählt hast, lernen wir in der Uni oder fürs Examen! Da brauchst du dir keine Sorgen machen.
Schau doch besser mal in den Stoffkatalog für das 1. Examen (§7 JAG Hessen) statt in den für das 2. und vergleiche, was davon du (nicht) kannst. Wahrscheinlich ist das gar nichts. :)
Schau doch besser mal in den Stoffkatalog für das 1. Examen (§7 JAG Hessen) statt in den für das 2. und vergleiche, was davon du (nicht) kannst. Wahrscheinlich ist das gar nichts. :)










