03.05.2018, 21:13
Wie baut man den Aktenvortrag aus Anwaltssicht am besten auf, bei dem man die Erfolgsaussichten einer Revision prüfen soll?
Konkret ist mir unklar, wann und wie die Sachverhaltsschilderung erfolgen soll. Gibt man nur den Tenor der Verurteilung und die Besonderheiten iRd Verfahrens wieder, auf denen letztlich die Revision gestützt werden soll oder fasst man den Sachverhalt umfassend zusammen?
Konkret ist mir unklar, wann und wie die Sachverhaltsschilderung erfolgen soll. Gibt man nur den Tenor der Verurteilung und die Besonderheiten iRd Verfahrens wieder, auf denen letztlich die Revision gestützt werden soll oder fasst man den Sachverhalt umfassend zusammen?
Kennst Du schon das größte Portal zur mündlichen Prüfung im 2. Examen? Auf Protokolle-Assessorexamen gibt es die meisten kostenlosen Protokolle zum Assessorexamen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Außerdem gibt es auf der Seite viele Infos zB zu Aktenvorträgen und aktueller Rechtsprechung. Zudem besteht die Möglichkeit, über die Seite die für die mündliche Prüfung benötigten Kommentare zu mieten:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/kommentare-mieten.php
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Außerdem gibt es auf der Seite viele Infos zB zu Aktenvorträgen und aktueller Rechtsprechung. Zudem besteht die Möglichkeit, über die Seite die für die mündliche Prüfung benötigten Kommentare zu mieten:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/kommentare-mieten.php
04.05.2018, 10:11
Also ich würde es jetzt nicht absolut garantieren wollen aber ich würde denken dass man auch kurz den Sachverhalt zusammenfassen muss, da du ja sonst die Sachrüge nicht richtig darstellen kannst, insbesondere vor dem Hintergrund dass du ja gerade als Anwalt auch nicht verurteilte Tb prüfen musst ..