22.10.2021, 10:08
Guten Morgen zusammen,
bei mir steht demnächst der Wechsel von der Kanzlei ins Unternehmen an. Da ich derzeit an der Beantragung der Syndikuszulassung sitze, frage ich mich, ob man seine Zulassung als Rechtsanwalt behält oder aber zurückgibt. Wie habt ihr das gemacht? Ich plane derzeit nicht, nebenbei als niedergelassener RA zu praktizieren..
Beste Grüße
bei mir steht demnächst der Wechsel von der Kanzlei ins Unternehmen an. Da ich derzeit an der Beantragung der Syndikuszulassung sitze, frage ich mich, ob man seine Zulassung als Rechtsanwalt behält oder aber zurückgibt. Wie habt ihr das gemacht? Ich plane derzeit nicht, nebenbei als niedergelassener RA zu praktizieren..
Beste Grüße
22.10.2021, 10:45
Wenn du derzeit nicht planst, als niedergelassener RA zur arbeiten, dann brauchst du natürlich auch keine Zulassung. Ich persönlich habe meine Zulassung behalten. Die Mehrkosten sind überschaubar und wenn du dich z.B. in ein paar Jahren dazu entscheiden solltest doch wieder als Anwalt zu praktizieren, sei es "privat" oder hautpberuflich, dann würde ich sie an deiner Stelle auch behalten.
Andere Fragen in dem Zusammenhang wurden wie ich das sehe kürzlich hier auch schon gestellt bzw. beantwortet.
Andere Fragen in dem Zusammenhang wurden wie ich das sehe kürzlich hier auch schon gestellt bzw. beantwortet.
22.10.2021, 11:46
(22.10.2021, 10:45)Gast schrieb: Wenn du derzeit nicht planst, als niedergelassener RA zur arbeiten, dann brauchst du natürlich auch keine Zulassung. Ich persönlich habe meine Zulassung behalten. Die Mehrkosten sind überschaubar und wenn du dich z.B. in ein paar Jahren dazu entscheiden solltest doch wieder als Anwalt zu praktizieren, sei es "privat" oder hautpberuflich, dann würde ich sie an deiner Stelle auch behalten.
Andere Fragen in dem Zusammenhang wurden wie ich das sehe kürzlich hier auch schon gestellt bzw. beantwortet.
Vielen Dank für Deine Antwort!
Was fallen denn für Mehrkosten an und in welcher Höhe ca.?
22.10.2021, 12:15
Die größten Posten werden Kammerbeiträge für die für dich zuständige RAK und die Berufshaftplicht sein. Kammerbeiträge kannst du schnell bei der für dich zuständigen Kammer einsehen. Wie hoch der Versicherungsbeitrag wird lässt sich nicht pauschal sagen, wird aber wenn du ohnehin nicht praktizieren willst schon was für weniger als 100 €/Jahr geben.
22.10.2021, 15:21
Versicherung gibts bei Minimalumsatz wirklich für unter 100 Euro, RAK sind meist so +/- 300 Euro im Jahr.
Etwaig erzielte Einnahmen wären dann noch im Versorgungswerk zu verbeitragen.
Etwaig erzielte Einnahmen wären dann noch im Versorgungswerk zu verbeitragen.