09.06.2021, 20:52
Ab welchem Gehalt ist denn beim Anwalt auch der Anspruch gg. das Versorgungswerk über dem der Pension?
Höchststufe R1 liegt bei rund 7k brutto.
Wer mit halbwegs gescheiten Noten bereits für 60k+ einsteigen kann, der überholt den höchststufe R1 Richter gut und gerne in den ersten 5 Jahren.
Da ich aber keine Ahnung von Versorgungswerk etc. habe interessiert mich, ob die Richterpension nicht vielleicht doch den Mehrverdienst des Anwalts wieder zu Gunsten R1 ausgleichen kann.
Was müsste man als Anwalt im Schnitt holen um besser dazustehen?
Bitte KEIN Justiz/ Anwalt bashing mal zur Abwechslung. Ich weiß wie schnell hier die Unterhaltungen zum Exkurs werden.
Höchststufe R1 liegt bei rund 7k brutto.
Wer mit halbwegs gescheiten Noten bereits für 60k+ einsteigen kann, der überholt den höchststufe R1 Richter gut und gerne in den ersten 5 Jahren.
Da ich aber keine Ahnung von Versorgungswerk etc. habe interessiert mich, ob die Richterpension nicht vielleicht doch den Mehrverdienst des Anwalts wieder zu Gunsten R1 ausgleichen kann.
Was müsste man als Anwalt im Schnitt holen um besser dazustehen?
Bitte KEIN Justiz/ Anwalt bashing mal zur Abwechslung. Ich weiß wie schnell hier die Unterhaltungen zum Exkurs werden.
09.06.2021, 21:24
Ich habe auch keinen Plan von Versorgungswerk usw. Aber bzgl des Gehalts von Richtern und ArbN habe ich auf der Seite schwurgericht.info etwas interessantes gefunden. Der Autor, Rcihter und Kaiser-Dozent, meint dort, dass ein "normaler" Arbeitnehmer ein Bruttogehalt von 81.500 € erhalten müsste, um auf sein Netto zu kommen. Außerdem heißt es ja oft, dass Richter/Beamte höhere Pensionen haben als angestellte Anwälte oder Selbstständige, da vor allem letztere sich um ihre Altersversorgung kümmern müssen...
http://schwurgericht.info/die-richterbes...sanwaelte/
http://schwurgericht.info/die-richterbes...sanwaelte/
09.06.2021, 21:34
Ohne Pension einzurechnen vermutlich.
Das Problem ist, dass keiner weiß, wie Pension und VW in 30 Jahren aussehen. Pleite geht eher das VW, ob die Politik die Beamten aber ewig schützen kann.. Jedenfalls dürfte beides eher besser als die gesetzliche Rente sein, da würde ich ehrlich gesagt praktisch gar nichts erwarten.
Das Problem ist, dass keiner weiß, wie Pension und VW in 30 Jahren aussehen. Pleite geht eher das VW, ob die Politik die Beamten aber ewig schützen kann.. Jedenfalls dürfte beides eher besser als die gesetzliche Rente sein, da würde ich ehrlich gesagt praktisch gar nichts erwarten.
09.06.2021, 21:50
Seien wir doch ehrlich, wer hier auf 500€ im Monat ein mehr oder weniger ausrechnen will, geht das ganze Thema sowieso falsch an.
Neben Pension muss zB noch die Beihilfe berücksichtigt werden. Dazu die unterschiedlichen Besoldungen bei Familie und Co.
Ganz grob kann man auf das Beamten brutto so 30% drauf rechnen. Dann passt das ungefähr mit vergleichbarem Angestellten brutto.
Neben Pension muss zB noch die Beihilfe berücksichtigt werden. Dazu die unterschiedlichen Besoldungen bei Familie und Co.
Ganz grob kann man auf das Beamten brutto so 30% drauf rechnen. Dann passt das ungefähr mit vergleichbarem Angestellten brutto.
09.06.2021, 22:41
(09.06.2021, 21:24)Gast schrieb: Ich habe auch keinen Plan von Versorgungswerk usw. Aber bzgl des Gehalts von Richtern und ArbN habe ich auf der Seite schwurgericht.info etwas interessantes gefunden. Der Autor, Rcihter und Kaiser-Dozent, meint dort, dass ein "normaler" Arbeitnehmer ein Bruttogehalt von 81.500 € erhalten müsste, um auf sein Netto zu kommen. Außerdem heißt es ja oft, dass Richter/Beamte höhere Pensionen haben als angestellte Anwälte oder Selbstständige, da vor allem letztere sich um ihre Altersversorgung kümmern müssen...
http://schwurgericht.info/die-richterbes...sanwaelte/
das sind rund 10.000 € mehr im jahr als sein damaliges R1.
R1 rund 5900 brutto für ihn gibt er an x 12 machen rund 71.000 brutto.
naja, selbst wenn die pension höher ist, dann kann ich aber in theorie auch einen teil an mehrgehalt des anwalts zurücklegen oder anderweitig investieren um das auszugleichen.
ab 90-100k im jahr sollte es sich gegen einen höchststufe R1 ebenfalls lohnen, nur dass man den betrag deutlich früher erreichen kann als der richter die höchststufe.
09.06.2021, 22:49
Ohne Pension kannst du das über einen b/netto Rechner in 10 Sekunden selbst rausfinden
09.06.2021, 22:51
09.06.2021, 23:39
(09.06.2021, 22:51)Sky schrieb:(09.06.2021, 22:49)Gast schrieb: Ohne Pension kannst du das über einen b/netto Rechner in 10 Sekunden selbst rausfinden
geht ja grade um den faktor pension und nein, denn ich hab auch keine ahnung von pkv und zuzahlung.
Von welchem Richter willst du denn ausgehen? Berufsanfänger, 10 Jahre BE oder kurz vor der Pensionierung? Kinder, Familie vorhanden? Welches Bundesland... da es nicht DIE Richterbesoldung gibt, musst du erstmal die Faktoren festlegen.
10.06.2021, 07:56
(09.06.2021, 23:39)Gast Gast schrieb:(09.06.2021, 22:51)Sky schrieb:(09.06.2021, 22:49)Gast schrieb: Ohne Pension kannst du das über einen b/netto Rechner in 10 Sekunden selbst rausfinden
geht ja grade um den faktor pension und nein, denn ich hab auch keine ahnung von pkv und zuzahlung.
Von welchem Richter willst du denn ausgehen? Berufsanfänger, 10 Jahre BE oder kurz vor der Pensionierung? Kinder, Familie vorhanden? Welches Bundesland... da es nicht DIE Richterbesoldung gibt, musst du erstmal die Faktoren festlegen.
naja schon. pension ist round about 70% bruttogehalt.
aber ich habe keine daten zu versorgungswerk.
nehmen wir mal den durchschnittsverdienst über 40 jahre, kinderlos.
10.06.2021, 08:00
Ist doch egal, mach das worauf du Bock hast, wirst bei beiden Berufen nicht hungern uns gut von leben.