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Bewerbung als Richter zurücknehmen
Juri28
Junior Member
**
Beiträge: 5
Themen: 3
Registriert seit: Nov 2020
#1
03.06.2021, 13:13
Liebes Forum,

ich suche nach Erfahrungsberichten oder Ratschlägen. Zur Situation:

Ich wollte seit dem Studium Richter werden und habe mich nach dem 2. Examen (8,x; erstes Examen 9,x) in NRW beworben. Meine Note hat bisher für eine Einleidung zum AC nicht gereicht, weshalb ich den Verbesserungsversuch angetreten bin. Ich habe nach den schriftlichen Klausuren des Verbesserungsversuchs eine Stelle als angestellter Anwalt angenommen. Ende Mai habe ich die Noten der Klausuren für den Verbesserungsversuch erhalten und liege bereits mit der Note aus den Klausuren bei 9,6, sodass (wenn die mündliche Prüfung nicht schief geht), ich schon davon ausgehen kann, meinen "Traum" von der Richtertätigkeit realisieren zu können.

Jetzt ist es aber so, dass mir mein derzeitiger Job als Rechtsanwalt gut gefällt. Ich habe (aus meiner Sicht) humane Arbeitszeiten, verdiene deutlich mehr als ein Richter und habe überwiegend "spannende" Aufgaben. Dadurch bin ich mir nicht mehr so sicher, ob ich das so schnelll gegen eine Richterstelle eintauschen möchte. Langfristig sehe ich mich aber schon eher als Richter im Gericht, d.h. mein Vorhaben habe ich noch nicht ganz aufgegeben.

Ich überlege deshalb, meine Bewerbung als Richter nach meiner mündlichen Prüfung (im Juli) zurückzunehmen. Weiß jemand, ob das irgendwie gespeichert wird oder mir sonst Steine in den Weg legen könnte, wenn ich mich z.B. in zwei oder drei Jahren nochmal bei demselben Gericht bewerben sollte? Ich denke, dass eine Rücknahme der Bewerbung auf jeden Fall besser ist, als die Bewerbung laufen zu lassen und mein besseres Zeugnis erst in zwei Jahren dort einzureichen. Außerdem käme eine Rücknahme evtl. auch besser an als eine evtl. irgendwann eintreffende Einladung zum AC abzuschlagen, oder? Habt ihr sonst irgendwelche Ratschläge, die ihr los werden möchtet?

Grüße
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.06.2021, 13:17 von Juri28.)
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Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php

Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
 
HerrKules
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.104
Themen: 7
Registriert seit: Mar 2021
#2
03.06.2021, 14:10
Denke ich schon, dass das in die Akte kommt und aufgehoben wird, aber weiß es nicht.

Magst du sagen, wo du jetzt arbeitest (MK/GK/Rechtsgebiet), dass du da wesentlich mehr als ein Richter für humane Arbeitszeiten kriegst? Und wie viel human ist? :D Bin auch noch am überlegen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03.06.2021, 14:11 von HerrKules.)
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Gast
Unregistered
 
#3
03.06.2021, 16:22
Wenn der Datenschutzbeauftragte seinen Job macht, dann werden die Daten nach Wegfall des Speicherungsgrundes (Bewerbungsverfahren) zeitnah gelöscht. Ob das der Fall ist, wird dir höchstwahrscheinlich niemand hier sagen können. Ich halte es für wahrscheinlich, weil es sich inzwischen bei den meisten Behörden herumgesprochen haben dürfte, dass es sowas wie Datenschutz gibt und man die gesetzlichen Vorgaben beachten musst.

Feststeht: Wenn Du da derzeit nicht hinwillst, dann ist der einzig vernünftige Weg, die Bewerbung zurückzuziehen.

Diese (nicht untypische) Rumspekuliererei, ob irgendwas nicht irgendwen in dröflzig Jahren stören könnte, zeugt meines Erachtens nicht gerade von Selbstbewusstsein.
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Nachtmahr
Junior Member
**
Beiträge: 9
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2021
#4
03.06.2021, 16:28
Ich hatte mich mal bei der Justiz in MV beworben. Dort wurde ich auf eine Warteliste gesetzt und mir gleichzeitig mitgeteilt, dass, falls ich meine Bewerbung zurückziehen sollte, meine Bewerbungsunterlagen und persönlichen Daten etc alle aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht werden würden. Hab ich dann so auch veranlasst. Gehe daher davon aus, dass auch die anderen Bundesländer so verfahren. Wüsste auch nicht, warum man eine zurückgezogene Bewerbung, noch bevor es überhaupt zum AC bzw Auswahlgespräch gekommen ist, aufbewahren oder vermerken sollte. Falls doch, dürfte es bei einer erneuten Bewerbung  jedenfalls völlig unschädlich sein.
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Gast
Unregistered
 
#5
03.06.2021, 20:04
Dann sagst du halt, dass du zwischenzeitlich einen Job gefunden hast, den du nicht für die Justiz aufgeben willst.
Die Justiz muss ja auch nicht denken, dass jeder gleich springt, wenn sie ankommen.
In der freien Wirtschaft verdient man halt mehr. Dann sollen sie die Notenanforderungen halt absenken oder die Klausuren besser bewerten. Gibt genug arbeitslose Volljuristen.
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Gast
Unregistered
 
#6
03.06.2021, 23:05
Besser JETZT absagen als absagen wenn eine Einladung zum AC kommt.

Deine Bewerbung müsste eigentlich gelöscht werden. Selbst wenn nicht: Erfahrung als Anwalt schadet doch null
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Juri28
Junior Member
**
Beiträge: 5
Themen: 3
Registriert seit: Nov 2020
#7
05.06.2021, 10:50
Danke für eure Antworten.

Mir ist klar, dass das nicht von Selbstbewusstsein zeugt. Man macht sich halt so seine Gedanken, wenn man jahrelang auf etwas hinarbeitet und sich plötzlich selbst dagegen entscheidet. Aber ja, ich denke auch, dass mir das nicht zum Nachteil gereichen wird, falls ich mich irgendwann doch für die Justiz entscheiden werde.
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guga
Unregistered
 
#8
05.06.2021, 12:32
Die Justiz kriegt sicher dauern Zurücknahmen. Was machen die Leute, die sich bei mehreren OLG oder Ländern beworben haben? Die müssen auch alles zurückziehen nachdem sie etwas haben.
Der Jurist dürfte das absolut egal sein.
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