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GK Vertrag vor schriftlichen Noten
Gast
Unregistered
 
#11
04.06.2021, 21:43
(04.06.2021, 18:40)Gast schrieb:  Das hieße ja, ich kann bei der 2 aus 4 Regel mit 2 ausreichend und Doktor plus LLM anfangen.

Dort wo die Regel gilt, ist dem so. Richtig verstanden ;-)
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Gast
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#12
04.06.2021, 22:34
Gibt es eine GK, die das praktiziert?
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Gast
Unregistered
 
#13
04.06.2021, 22:40
(04.06.2021, 22:34)Gast schrieb:  Gibt es eine GK, die das praktiziert?

Mehrere sogar.
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Gast
Unregistered
 
#14
04.06.2021, 23:01
(04.06.2021, 18:40)Gast schrieb:  Das hieße ja, ich kann bei der 2 aus 4 Regel mit 2 ausreichend und Doktor plus LLM anfangen.

Nein, kannst du (jedenfalls in der Regel) nicht. 2 aus 4 ist in der Tat verbreitet, aber - anders als es hier gerne mal dargestellt wird - hat man damit keinen Anspruch auf Einstellung gegenüber der Kanzlei. Die gucken sich schon auch den Rest an..
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Gast
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#15
05.06.2021, 11:35
(04.06.2021, 23:01)Gast schrieb:  
(04.06.2021, 18:40)Gast schrieb:  Das hieße ja, ich kann bei der 2 aus 4 Regel mit 2 ausreichend und Doktor plus LLM anfangen.

Nein, kannst du (jedenfalls in der Regel) nicht. 2 aus 4 ist in der Tat verbreitet, aber - anders als es hier gerne mal dargestellt wird - hat man damit keinen Anspruch auf Einstellung gegenüber der Kanzlei. Die gucken sich schon auch den Rest an..

Jup, dabei dient 2 aus 4 in der Regel auch nur dem Ausgleich von einem fehlenden VB, sodass häufig zumindest eins verlangt wird (bzw. halt beides, wenn man bei 2x 8,xx liegt).

Zudem gibts häufig auch absolute Notenuntergrenzen (zB 2 aus 4 aber kein Examen unter X Punkten (häufig 8) oder trotzdem das Verlangen einer Gesamtpunktzahl). Letzteres gibts natürlich auch als alleinige Kriterien. Gibt aber auch Kanzleien/Teams die da eine Mischung anbieten.
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Gast
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#16
05.06.2021, 17:57
Denke mit 7 P. aufwärts im zweiten nach VB im ersten (Pflichtfach) und Dr./LL.M hast du auch bei Top-Kanzleien gute Karten, wenn es um eine eher unbeliebte Praxisgruppe geht und du als WissMit/Referendar gute Arbeit geleistet hast.

Aus meiner Zeit als WissMit kenne ich zwei, bei denen das zweite schlechter als erwartet lief. Dennoch hat die Kanzlei ihnen Angebote gemacht (Akquisitionsfinanzierung). Es gab aber kein verbindliches Angebot, bevor die Note feststand. Entweder wird eine Mindestnote vereinbart oder die Kanzlei meldet sich, nachdem sie/der zuständige Partner deine Note mitgekriegt hat.
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