28.05.2021, 23:51
(28.05.2021, 23:48)guga schrieb: jaja blende nur das gängige Scheinsozius Problem aus. Ich war bei der KK nach einem Monat auf Briefbogen und Internet. Wäre voll drin in jedem Haftungsfall.
Ja, da gebe ich Dir natürlich recht. Ist bei mir z.B. nicht so. Habe da nämlich keinen Bock drauf. Und den Zusatz angestellter RA wollte der AG nicht.
31.05.2021, 15:26
Hi, ich bin der Kollege mit den Haftungsfällen. Mein Arbeitgeber ist tatsächlich als PartG mbB organisiert. Die Versicherung läuft auch über den AG (habe also keine „eigene“) - der zweite Fall ist auch mittlerweile durch (haben wir selbst gezahlt, damit ich im Falle des AG-Wechsels nicht mit erhöhter Prämie einsteige) - die Versicherung meinte, dass es egal ist, ob man über den AG oder selbst versichert ist, weil eben jeder RA Versicherungspflicht hat. Das heißt für die Versicherung zumindest, dass ich jetzt mit einem Fall in der Kreide stehe. Wenn ich eine eigene Vers. abschließe holt die sich alle Infos über meine Mitgliedsnummer bei der Kammer, verheimlichen ist alsoeh nicht.
Ich kündige sobald ich kann und schaue mal nach beruflichen Alternativen (gern mit etwas weniger Verantwortung...)
Ich kündige sobald ich kann und schaue mal nach beruflichen Alternativen (gern mit etwas weniger Verantwortung...)

