24.05.2021, 14:13
...aber worin liegt der Unterschied zwischen der Verwaltungsstation bei der Stadtverwaltung und dem LRA der Stadt?
24.05.2021, 16:42
Weiss nicht ob ich die Frage richtig verstehe. Das Landratsamt untersteht dem Landrat, welcher Kreisordnungsbehörde ist. Die Stadt ist Teil des Kreises. Das LRA ist also in manchen Bereicheb zuständig für den gesamten Kreis, unter anderem auch für die Stadt, die Sitz des Landratsamts ist. In NRW beispielsweise im Bereich Straßenverkehrszulassung, Fahrerlaubnissachen, Ausländerangelegenheiten.
24.05.2021, 22:26
Das LRA als Behörde hat seinen Sitz in irgendeiner Stadt, ansonsten aber nichts mit ihr zu tun. Die Einzelheiten haben etwas mit dem jeweiligen Bundesland zu tun und der Art der Stadt (Stadtkreis? Größe Kreisstadt?).