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Anklage - verletzten Strafvorschriften
Gast
Unregistered
 
#1
11.05.2021, 14:02
Hallo,

gebt ihr in einer Anklage, bei der Nennung der verletzten Strafvorschriften auch die §§ der Nebenstrafen, Nebenentscheidungen usw. an? Oder erst danach?

Beispiel:

Vergehen, strafbar gem. §§ 1, 2, 3, 5 StGB

Der Geschädigte hat form- und fristgerecht Strafantrag gestellt. (Bl. XY d.A.) 

Das bei der Tat verwendete Messer unterliegt der Einziehung (§ 74 I StGB)

So finde ich es am "schönsten". Macht ihr das auch so  oder würdet ihr § 74 StGB bereits in der Kette mit aufnehmen? Und wäre schön wenn ihr euer Bundesland angeben könntet. Bei mir geht´s um die Handhabung in Niedersachen.
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omnimodo
Posting Freak
*****
Beiträge: 1.057
Themen: 7
Registriert seit: Apr 2021
#2
11.05.2021, 17:06
Frag deinen Ausbilder oder AG-Leiter.
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Gast
Unregistered
 
#3
11.05.2021, 18:52
Für nrw gilt, dass der Strafantrag zum Schluss kommt. 74 stgb kommt in die Normenkette, der Hinweis auf die einziehung aber danach
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