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Herausgabeverlangen Polizei
hbref
Unregistered
 
#1
06.05.2021, 10:18
hey :) ich soll hier gerade eine Rechercheaufgabe erledigen. Es geht um eine Wohnungsverweisung durch einen Polizisten, weil jemand seine Frau geschlagen hat. Der Schläger will aber den Schlüssel nicht rausgeben. Hat jemand eine Idee, nach welcher Norm die Polizei den Schlüssel herausverlangen kann? müsste niedersächsisches Polizeirecht sein...
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Gast
Unregistered
 
#2
06.05.2021, 10:22
Generalklausel
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hbref
Unregistered
 
#3
06.05.2021, 10:24
eine speziellere Norm nach den Standardmaßnahmen gibts nicht im NSOG? 
Wäre die Generalklausel dort § 11 NSOG? hab in NRW studiert und ist mir alles gerade sehr fremd iwie .. 
und vielen lieben Dank für jede Antwort :)
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Gast
Unregistered
 
#4
06.05.2021, 10:38
Wenn er sich weigert, unmittelbarer Zwang, also Schwitzkasten und dann kitzeln, bis er den Schlüssel herausgibt. Nein, spaß. Ich würde als Grund VA eine Sicherstellung annehmen und wenn der Adressat sich weigert, der Sicherstellung folge zu leisten, unmittelbaren Zwang; vgl. auch  https://www.rodorf.de/01_polg/19.htm
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hbref
Unregistered
 
#5
06.05.2021, 11:16
danke dir :)) Bene
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