03.05.2021, 08:49
(03.05.2021, 08:03)Gast schrieb:(03.05.2021, 07:15)Gast23 schrieb: Also R2 realistisch, naja. Fakt ist, die Justiz ist erstmal nicht auf Beförderungen ausgelegt. Für r2 musst du zur Erprobung, Dafür musst du ein gewisses Dienstalter mitbringen, dann muss ne r2 Stelle frei werden und du dich dafür bewerben und genommen werden.
Denke, dass r2 in einen großen BL ohne Ortspräferenz des Bewerbers (gut) möglich ist, sonst eher schwer.
Die Verwaltung dagegen ist auf Beförderungen und Stellenwechsel angelegt und Beförderungen sind nicht so formalisiert wie in der Justiz. Gerade in Bezug auf die ministerien gilt halt, dass du neben denjenigen sitzt, die darüber entscheiden können (auch bzgl Ausnahmen). Wenn man sich mit den entsprechenden Leuten gut versteht, macht das die Wege eher kürzer...
„Relativ realistisch“. Dass man zur Erprobung und ggf auch mal eine gewisse örtlich Flexibilität zeigen muss, ist doch klar.
Keine Ahnung, ob das dem TE klar ist, deswegen wollte ich mal drauf hinweisen.
Zumal sich dieses Vorgehen in nrw nur sehr beschränkt lohnen würde, würde ich für r2 zum LG Bielefeld wechseln, würde die 300 € an Gehaltsplus durch Fahrtkosten etc aufzehren...
03.05.2021, 09:29
(03.05.2021, 08:00)Gast schrieb:(03.05.2021, 07:28)bremer_2020 schrieb:(03.05.2021, 06:05)Gast schrieb: Hier in NRW entspricht die Besoldung ab B2 der R-Besoldung. Da R2 relativ realistisch ist, B2 schon weniger, und alles andere darüber sowieso nicht planbar ist, kann man sich überlegen, welche Schlüsse man daraus ziehen will. Im Übrigen würde ich meine Berufswahl nicht von der Besoldung abhängig machen, weil die Tätigkeit in der Verwaltung etwas strukturell anderes ist als die Tätigkeit als Richter.
Naja, das stimmt nicht so ganz.
R1 ist in der ersten Stufe 4560 Brutto. A13 ist in der ersten Stufe (mit Laufbahnzulage) 4562 Euro brutto. R1 beträgt in letzter Stufe 7034 Euro und A15 6858 Euro. Natürlich durchläuft man die Erfahrungsstufen in der R Besoldung schneller, allerdings ist die R Besoldung nicht an die B Besoldung sondern an A13-15 angepasst.
Ich hab über R1 und A13 bis A15 überhaupt nicht gesprochen, sondern nur ab R2/B2.
Stimmt für NRW trotzdem nicht. R2 entspricht A16, mit, zugegeben, 33 Euro mehr pro Monat für R2 in der höchsten Erfahrungsstufe. B3 entspricht dann R3. Das Gehalt unterscheidet sich letztlich nicht sonderlich zwischen Verwaltung und Justiz.
03.05.2021, 10:28
In der Verwaltung gibts halt, finde ich, interessantere Karrierestellen. Beispielsweise Referatsleiter, wo du dann gleich mehrere Referenten unter dir hast. Fände ich persönlich interessanter als Vorsitzender Richter am LG oder Richter am OLG zu sein.