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Prüfungen unter Infektionsschutzgesetz
Gast
Unregistered
 
#11
23.04.2021, 12:16
(23.04.2021, 11:07)Gast schrieb:  
(23.04.2021, 10:09)Gast schrieb:  Also das Wortlautargument überzeugt mich nicht. Dass eine Prüfung kein Präsenzunterricht ist, ist schon sehr gewollt. Prüfungen finden in aller Regel im Rahmen des Unterrichts statt. Da einen Unterschied zu ziehen ist schon sehr gewollt.

[...]

Ähm, nein. Deine Auffassung ist sehr gekünstelt und gewollt. Unterricht ist schon per definitionem eine Unterweisung Lernender durch eine Lehrperson, damit auf Wissensvermittlung gerichtet. Eine Prüfung ist kein Unterricht, sie prüft Wissen ab, vermittelt aber kein Wissen. Es fehlt doch bereits am geistig-kommunikativen Austausch zwischen Lernenden und einer Lehrperson, die es bei den Prüfungen ohnehin überhaupt nicht gibt.

Genau.
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Gast
Unregistered
 
#12
23.04.2021, 18:41
(22.04.2021, 23:12)Praktiker schrieb:  
(22.04.2021, 20:17)KnappvorbeiNRW schrieb:  Hey zusammen,

ich will hier nicht wieder Panik in den Monats-Threads machen, sondern bin eher juristisch an der Fragestellung interessiert (auch wenn es mich evtl. betreffen könnte):


"juristisch" könnte z.B. im Wege der historischen Auslegung gehen. Und schwupps:

Prüfungen, insbesondere Abschlussprüfungen, sind kein Unterricht im Sinne der Vorschrift und bleiben daher unberührt. Gleiches gilt für Forschungstätigkeiten, Tätigkeiten in Laboren und ähnlichen Einrichtungen.

(Drucksache 19/28444, Seite 14, https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/284/1928444.pdf)

Das Wortlautargument war ja schon geliefert.

Noch Fragen? ;)

ha, nice. war meine überlegung richtig
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Gast
Unregistered
 
#13
23.04.2021, 21:41
(23.04.2021, 10:09) pid=\124283' schrieb:Im Ergebnis ist das aber auch total egal. Das Examen findet statt, komme was wolle. Es sind im April 1945 in Berlin noch mündliche Prüfungen abgenommen worden, da wird so eine Pandemie die JPA's nicht aufhalten.


Das ist nicht richtig!
Im Frühling 2020 wurden im Rahmen des 1. Lockdowns alle Examenstermine abgesagt.
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