26.03.2021, 22:08
Hallo zusammen,
die Frage steht mehr oder weniger schon im Titel.
Ich würde gerne an der Uni als WissMit (50%) Stelle anfangen und nebenbei als Anwalt ein paar Fälle erledigen.
Nach einiger Recherche habe ich herausgefunden, dass man wohl Nebentätigkeiten nur "anzeigen" müsste an der Uni.
Gibt es sonst vielleicht noch irgendeine Problematik aus meiner beabsichtigten "Doppelrolle", die ich vielleicht übersehe?
Vielen Dank für euren Input
die Frage steht mehr oder weniger schon im Titel.
Ich würde gerne an der Uni als WissMit (50%) Stelle anfangen und nebenbei als Anwalt ein paar Fälle erledigen.
Nach einiger Recherche habe ich herausgefunden, dass man wohl Nebentätigkeiten nur "anzeigen" müsste an der Uni.
Gibt es sonst vielleicht noch irgendeine Problematik aus meiner beabsichtigten "Doppelrolle", die ich vielleicht übersehe?
Vielen Dank für euren Input
26.03.2021, 22:13
Dürfte kein Problem sein. Kenne mehrere Leute, die das gemacht haben.
27.03.2021, 10:09
Kommt ein wenig drauf an, ob deine jeweilige Kammer mitspielt. Die meisten lassen das zu, einige sehen ein Problem mit der Unabhängigkeit durch die zeitgleiche Bedchäftigung beim Staat. Wichtig ist, dass nur bei einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter überhaupt nur eine in Frage kommt. Halbe Stelle etwa in der Univerwaltung, schließt die Zulassung aber aus.