• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Obiter dictum - Sonstiges
  5. Rechtshistorische Frage
Antworten

 
Rechtshistorische Frage
Egon
Unregistered
 
#1
26.03.2021, 20:06
Kennt jemand den Ursprung der "Ermächtigungsgrundlage", also insb. seit wann dies ein Begriff im öffentlichen Recht ist?
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#2
26.03.2021, 20:29
Wann der konkrete Terminus etabliert wurde wüsste ich auch nicht. Aber das Konzept/die Struktur ist auf jeden Fall älter. Mindestens mal die Kreuzberg Entscheidung.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#3
26.03.2021, 23:28
"Zu den Ermächtigungsgesetzen vor 1933 gehören unter anderem das Kriegsermächtigungsgesetz von 1914 oder das Gesetz zur Durchführung der Waffenstillstandsbedingungen von 1919 sowie verschiedene Ermächtigungsgesetze während der Weimarer Republik."

https://www.juraforum.de/lexikon/ermaechtigungsgesetz

"In der deutschen Geschichte gab es seit 1914 eine Reihe von Ermächtigungsgesetzen. Sie widersprachen zwar der Weimarer Verfassung, die keine solche Übertragung von Rechten eines Organs an ein anderes Organ vorsah, doch die damalige Staatsrechtslehre akzeptierte diese Gesetze; sie kamen in Krisenzeiten und mit Zweidrittelmehrheit zustande." (Wikipedia"

Das Ermächtigungsgesetz der Nazis hieß übrigens gar nicht so, sondern "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich".
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#4
28.03.2021, 08:37
(26.03.2021, 20:06)Egon schrieb:  Kennt jemand den Ursprung der "Ermächtigungsgrundlage", also insb. seit wann dies ein Begriff im öffentlichen Recht ist?
Genau kann ich dir den Ursprung des Begriffes auch nicht erläutern, aber das dahinterstehende Konzept hat sich mit Aufkommen der Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat entwickelt. In diesem Moment gab es das Bedürfnis eine Unterscheidungsgrundlage dafür zu treffen, wann der Staat ein Grundrecht beschränken darf und wann nicht. Insofern sind wir für den deutschen Rechtsraum zeitlich wahrscheinlich in den 20er Jahren.
Davon zu unterscheiden sind die vor allem auf staatsrechtlicher Ebene für bestimmte Staatsorgane gegenüber anderen kompetenzerweiternd wirkenden sog. Ermächtigungsgesetze. Das ist was anderes.
Zitieren
Egon
Unregistered
 
#5
28.03.2021, 13:23
(28.03.2021, 08:37)Gast schrieb:  
(26.03.2021, 20:06)Egon schrieb:  Kennt jemand den Ursprung der "Ermächtigungsgrundlage", also insb. seit wann dies ein Begriff im öffentlichen Recht ist?
Genau kann ich dir den Ursprung des Begriffes auch nicht erläutern, aber das dahinterstehende Konzept hat sich mit Aufkommen der Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat entwickelt. In diesem Moment gab es das Bedürfnis eine Unterscheidungsgrundlage dafür zu treffen, wann der Staat ein Grundrecht beschränken darf und wann nicht. Insofern sind wir für den deutschen Rechtsraum zeitlich wahrscheinlich in den 20er Jahren.
Davon zu unterscheiden sind die vor allem auf staatsrechtlicher Ebene für bestimmte Staatsorgane gegenüber anderen kompetenzerweiternd wirkenden sog. Ermächtigungsgesetze. Das ist was anderes.

Danke, das ist ebenfalls ein guter Aspekt. Mir geht es im Wesentlichen auch darum nachzuvollziehen, wann der Bergriff sich tatsächlich als juristisch etablierter Begriff in Rspr. und Lit. wiederfinden lässt.
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#6
28.03.2021, 18:00
(28.03.2021, 13:23)Egon schrieb:  
(28.03.2021, 08:37)Gast schrieb:  
(26.03.2021, 20:06)Egon schrieb:  Kennt jemand den Ursprung der "Ermächtigungsgrundlage", also insb. seit wann dies ein Begriff im öffentlichen Recht ist?
Genau kann ich dir den Ursprung des Begriffes auch nicht erläutern, aber das dahinterstehende Konzept hat sich mit Aufkommen der Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat entwickelt. In diesem Moment gab es das Bedürfnis eine Unterscheidungsgrundlage dafür zu treffen, wann der Staat ein Grundrecht beschränken darf und wann nicht. Insofern sind wir für den deutschen Rechtsraum zeitlich wahrscheinlich in den 20er Jahren.
Davon zu unterscheiden sind die vor allem auf staatsrechtlicher Ebene für bestimmte Staatsorgane gegenüber anderen kompetenzerweiternd wirkenden sog. Ermächtigungsgesetze. Das ist was anderes.

Danke, das ist ebenfalls ein guter Aspekt. Mir geht es im Wesentlichen auch darum nachzuvollziehen, wann der Bergriff sich tatsächlich als juristisch etablierter Begriff in Rspr. und Lit. wiederfinden lässt.

Der Begriff wird tatsächlich seit den 20er Jahren gebraucht:
https://www.dwds.de/r/plot/?view=1&corpu...sgrundlage
Zitieren
Gast
Unregistered
 
#7
28.03.2021, 18:56
Und hier habe ich wohl noch einen Zeitschriftenartikel aus 1882 gefunden, indem von der "Ermächtigung" der Polizei gesprochen wird. Anlass war womöglich das im selben Jahr gefällte Kreuzbergurteil des Preußischen OVG, in dem es auch um die Frage ging, in welchen Grenzen die Polizei "ermächtigt" sei, eigenes Recht zu schaffen/setzen. Allerdings fehlt der Wortteil "-grundlage", stattdessen wurden teilw. "Rechtsgrundlage" und "ermächtigen" verwendet. 

https://www.digizeitschriften.de/dms/img...ys461#navi
Zitieren
Egon
Unregistered
 
#8
28.03.2021, 19:37
(28.03.2021, 18:56)Gast schrieb:  Und hier habe ich wohl noch einen Zeitschriftenartikel aus 1882 gefunden, indem von der "Ermächtigung" der Polizei gesprochen wird. Anlass war womöglich das im selben Jahr gefällte Kreuzbergurteil des Preußischen OVG, in dem es auch um die Frage ging, in welchen Grenzen die Polizei "ermächtigt" sei, eigenes Recht zu schaffen/setzen. Allerdings fehlt der Wortteil "-grundlage", stattdessen wurden teilw. "Rechtsgrundlage" und "ermächtigen" verwendet. 

https://www.digizeitschriften.de/dms/img...ys461#navi

Danke für die Hilfe! Gibt ja doch coole Leute hier im Forum :-)
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten



 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus