21.03.2021, 12:14
Hallo,
ich werde meinen Vortrag für die Mündliche im Strafrecht halten, vermutlich wird es eine Revisionsprüfung.
In meiner letzten Station im Revisionssenat am OLG habe ich bisher erst einmal erfahren, dass die Sachrüge, so wie ich sie aus den Lehrbüchern/Skripten und auch im Examen geprüft habe also aufgeteilt in Darstellungs-und Subsumtionsrüge völlig praxisfremd ist
und auch als falsch bewertet wird, insbesondere, dass der BGH gar keine Begriffe wie "Darstellungs"-oder" Subsumtionsrüge" kennt.
Gibt es hier jemanden, der sich mit der "richtigen" Prüfung der Sachrüge besser auskennt und ein grobes Schema hat, wie man das am besten aufbaut und wie man das Urteil tatsächlich überprüft oder vielleicht eine gute Quelle/Aufsatz/Urteil o.Ä, was da besser hilft.
In der Station werde ich das bestimmt noch lernen, möchte aber natürlich jetzt schonmal besser auf meine Vorträge vorbereitet sein und nicht erst 3-4 in den Sand setzen, bevor das was wird.
LG
ich werde meinen Vortrag für die Mündliche im Strafrecht halten, vermutlich wird es eine Revisionsprüfung.
In meiner letzten Station im Revisionssenat am OLG habe ich bisher erst einmal erfahren, dass die Sachrüge, so wie ich sie aus den Lehrbüchern/Skripten und auch im Examen geprüft habe also aufgeteilt in Darstellungs-und Subsumtionsrüge völlig praxisfremd ist

Gibt es hier jemanden, der sich mit der "richtigen" Prüfung der Sachrüge besser auskennt und ein grobes Schema hat, wie man das am besten aufbaut und wie man das Urteil tatsächlich überprüft oder vielleicht eine gute Quelle/Aufsatz/Urteil o.Ä, was da besser hilft.
In der Station werde ich das bestimmt noch lernen, möchte aber natürlich jetzt schonmal besser auf meine Vorträge vorbereitet sein und nicht erst 3-4 in den Sand setzen, bevor das was wird.
LG
Zur Vorbereitung Deiner mündlichen Prüfung solltest Du auf jeden Fall die vielen Infos der Seite Protokolle-Assessorexamen.de nutzen:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
https://www.protokolle-assessorexamen.de/
Neben der Möglichkeit, kostenlos die Protokolle Deiner Prüfer herunterzuladen, findest Du auf der Seite eine Sammlung von im Netz abrufbaren Aktenvorträgen. Zudem findest Du dort Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung, den "Fall des Monats" für Rechtsreferendare sowie hilfreiche Tools wie den Notenrechner:
https://www.protokolle-assessorexamen.de/infos.php
21.03.2021, 13:28
Aus was für einem Bundesland kommst du?
Für NRW gibt es jede Menge Aktenvorträge auch zum Thema Revision mit Lösungsvermerken, die genauso gehalten sind wie die Klausurlösungen. Das wird von niemandem als "falsch" bewertet.
Für NRW gibt es jede Menge Aktenvorträge auch zum Thema Revision mit Lösungsvermerken, die genauso gehalten sind wie die Klausurlösungen. Das wird von niemandem als "falsch" bewertet.
21.03.2021, 16:24
Ich mache Examen in Hamburg..
21.03.2021, 16:48
Die Darstellung ist iRe Gutachtens keinesfalls praxisfern.
Der BGH schreibt meist Urteile oder Beschlüsse. Dort differenziert er in der Tat regelmäßig nicht. Da aber gewichtige Stimmen in der juristischen Wissenschaft für eine solche gedankliche Trennung sprechen, die sich iRd Gutachtens auch niederschlagen soll, wäre eine Bewertung als "falsch" ihrerseits prüfungsrechtlich "falsch", da eine Differenzierung jedenfalls vertretbar ist.
Der BGH schreibt meist Urteile oder Beschlüsse. Dort differenziert er in der Tat regelmäßig nicht. Da aber gewichtige Stimmen in der juristischen Wissenschaft für eine solche gedankliche Trennung sprechen, die sich iRd Gutachtens auch niederschlagen soll, wäre eine Bewertung als "falsch" ihrerseits prüfungsrechtlich "falsch", da eine Differenzierung jedenfalls vertretbar ist.
21.03.2021, 20:28
(21.03.2021, 16:48)Gast schrieb: Die Darstellung ist iRe Gutachtens keinesfalls praxisfern.
Der BGH schreibt meist Urteile oder Beschlüsse. Dort differenziert er in der Tat regelmäßig nicht. Da aber gewichtige Stimmen in der juristischen Wissenschaft für eine solche gedankliche Trennung sprechen, die sich iRd Gutachtens auch niederschlagen soll, wäre eine Bewertung als "falsch" ihrerseits prüfungsrechtlich "falsch", da eine Differenzierung jedenfalls vertretbar ist.
Denke auch man sollte es zwar wie im GA aufbauen (also Rügen trennen) aber außer an den problematischen Punkten überwiegend urteilsstil. So war es in allen AVs die ich zur Revision gesehen habe. Was dann in der Praxis gemacht wird interessiert ja erstmal nicht wenn die LSG Skizze auch trennt