29.09.2024, 09:48
(29.09.2024, 07:50)Leo@ius schrieb: Okay, danke euch, ich werde versuchen, eure Tipps mal in meine Verfahren einzubauen. Bei Räumungsstreitigkeiten sind Vergleiche derzeit schwierig, weil die Beklagten idR einwenden, dass sie noch nichts anderes haben und es ihnen zu unsicher ist, ob sie innerhalb einer gewährten Räumungsfrist etwas anderes finden. Habt ihr da eine Idee, was man dem entgegenhalten könnte?
Genau das ist es, was ich meinte, was es bei den Räumungsklagen teils etwas anspruchsvoller machen kann. Ggf. kann aber ja der Verzicht des Klägers auf Teile der Mietrückstände und ggf. eine Einmalzahlung zu den Umzugskosten in Betracht kommen. Gerade durch Letzteres können manchmal mehr (Miet-)Wohnungen für den Beklagten in Betracht kommen, wenn er ggf. einen Zuschuss zu bspw. einer Küche o.ä. erhält, wenn er ansonsten das dazu notwendige Kapital schlicht nicht hat und sich ansonsten nach Wohnungen umsehen müsste, die bereits über eine Küche verfügen, was in D keine Selbstverständlichkeit ist oder auch, damit er evtl. einen Umzug durch ein entsprechendes UN durchführen lassen kann, weil er selbst keine Mittel/Möglichkeiten dazu hat, das allein zu stemmen. Umzüge sind eben auch mit teils großen Kosten verbunden.
Da ist es dann eben tatsächlich reine Vermittlungs- und Verhandlungsarbeit herauszufinden, wie viel evtl. die jeweilige Seite bereit ist von einer aktuellen (Maximal-)Forderung abzuweichen und inwiefern sich diese Abweichung durch ein Entgegenkommen des Gegners beeinflussen lässt. Die ZPO gibt dir keine zahlenmäßige Begrenzung deiner Vergleichsvorschläge, das heißt, gerade in solchen Verfahren, die zu explodieren drohen, kannst du ruhig stetig dranbleiben, Vorschläge zu unterbreiten und ggf. auch die Vorteile für die Parteien dazustellen (Kläger: Er kann sein Eigentum schneller wieder nutzen und wahrscheinlich neu vermieten; Beklagter: Er muss ggf. die Mietrückstände nicht nachzahlen und kriegt ggf. einen Zuschuss zu Umzugskosten o.ä., jedenfalls ist es günstiger für ihn als das Unterliegen)
29.09.2024, 10:03
(29.09.2024, 07:50)Leo@ius schrieb: Okay, danke euch, ich werde versuchen, eure Tipps mal in meine Verfahren einzubauen. Bei Räumungsstreitigkeiten sind Vergleiche derzeit schwierig, weil die Beklagten idR einwenden, dass sie noch nichts anderes haben und es ihnen zu unsicher ist, ob sie innerhalb einer gewährten Räumungsfrist etwas anderes finden. Habt ihr da eine Idee, was man dem entgegenhalten könnte?
Ich habe Mietsachen in der Berufungsinstanz gemacht. Da ist es natürlich etwas einfacher, weil niemand mehr auf das Rechtsmittel hoffen kann. Ansonsten sind lange Räumungsfristen denkbar, Erlass von Mietschulden bei Auszug bis xy usw.
Was mir zu den Mängeln noch einfällt: Wenn mit der Räumungsklage kein Zahlungsantrag verbunden ist, fallen oft einige Posten weg: weil der Rückstand ohne den Schimmel ohnehin nicht hoch genug wäre, oder umgekehrt weil der Rückstand vom Schimmel bereits genügt, damit die Kündigung wirksam ist. Das ist Dir sicherlich klar, aber wir haben es nicht selten gesehen, dass die erste Instanz Mängeln nachging, die gar nicht mehr relevant waren.
29.09.2024, 11:06
(29.09.2024, 09:48)RefNdsOL schrieb:(29.09.2024, 07:50)Leo@ius schrieb: Okay, danke euch, ich werde versuchen, eure Tipps mal in meine Verfahren einzubauen. Bei Räumungsstreitigkeiten sind Vergleiche derzeit schwierig, weil die Beklagten idR einwenden, dass sie noch nichts anderes haben und es ihnen zu unsicher ist, ob sie innerhalb einer gewährten Räumungsfrist etwas anderes finden. Habt ihr da eine Idee, was man dem entgegenhalten könnte?
Genau das ist es, was ich meinte, was es bei den Räumungsklagen teils etwas anspruchsvoller machen kann. Ggf. kann aber ja der Verzicht des Klägers auf Teile der Mietrückstände und ggf. eine Einmalzahlung zu den Umzugskosten in Betracht kommen. Gerade durch Letzteres können manchmal mehr (Miet-)Wohnungen für den Beklagten in Betracht kommen, wenn er ggf. einen Zuschuss zu bspw. einer Küche o.ä. erhält, wenn er ansonsten das dazu notwendige Kapital schlicht nicht hat und sich ansonsten nach Wohnungen umsehen müsste, die bereits über eine Küche verfügen, was in D keine Selbstverständlichkeit ist oder auch, damit er evtl. einen Umzug durch ein entsprechendes UN durchführen lassen kann, weil er selbst keine Mittel/Möglichkeiten dazu hat, das allein zu stemmen. Umzüge sind eben auch mit teils großen Kosten verbunden.
Da ist es dann eben tatsächlich reine Vermittlungs- und Verhandlungsarbeit herauszufinden, wie viel evtl. die jeweilige Seite bereit ist von einer aktuellen (Maximal-)Forderung abzuweichen und inwiefern sich diese Abweichung durch ein Entgegenkommen des Gegners beeinflussen lässt. Die ZPO gibt dir keine zahlenmäßige Begrenzung deiner Vergleichsvorschläge, das heißt, gerade in solchen Verfahren, die zu explodieren drohen, kannst du ruhig stetig dranbleiben, Vorschläge zu unterbreiten und ggf. auch die Vorteile für die Parteien dazustellen (Kläger: Er kann sein Eigentum schneller wieder nutzen und wahrscheinlich neu vermieten; Beklagter: Er muss ggf. die Mietrückstände nicht nachzahlen und kriegt ggf. einen Zuschuss zu Umzugskosten o.ä., jedenfalls ist es günstiger für ihn als das Unterliegen)
Alles klar, danke für den umfangreichen Input :)