07.03.2021, 19:37
Nein, es gibt keine Mehrkosten für den Arbeitgeber. Der Arbeitsvertrag muss nur so formuliert sein, dass die Voraussetzung des 46 BRAO (Syndikusrechtsanwalt) eingehalten werden
07.03.2021, 19:40
46 BRAO, also fachlich unabhängige und eigenverantwortliche Tätigkeit.
Wenn du nähere Informationen brauchst, kriegst du die bestimmt auch bei einer der Rechtsanwaltskammern.
Viel Glück und Erfolg. ?✌??
Wenn du nähere Informationen brauchst, kriegst du die bestimmt auch bei einer der Rechtsanwaltskammern.
Viel Glück und Erfolg. ?✌??

