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  5. Einstellung Justiz aufschieben / nach hinten schieben
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Einstellung Justiz aufschieben / nach hinten schieben
Gast
Unregistered
 
#1
01.03.2021, 23:30
Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: Ich habe mich bei der Justiz beworben und bald ein Einstellungsgespräch. Justiz ist das was ich beruflich machen möchte. Leider haben sich jetzt private Umstände ergeben, die dafür sorgen, dass ein Einstieg in den nächsten sechs bis sieben Monaten tatsächlich nicht möglich ist, auch nicht in Teilzeit oÄ.

Ich überlege jetzt was das klügste Vorgehen ist:

a) Bewerbung schon vor dem Gespräch zurück ziehen und sagen, man kann die Bewerbung momentan nicht weiter verfolgen, hat aber weiter Interesse und würde sich nochmal bewerben 

b) Gespräch und Zusage abwarten, dann sagen dass Einstellung erst zum XX möglich ist; wenn ein so später Einstellungstermin aus planungstechnischen Gründen für die Justiz nicht möglich ist, dann absagen und fragen, ob man sich in XX Monaten nochmal bewerben könnte  

Ich möchte durch eine Absage nicht für die Justiz verbrannt sein, sondern gegenüber der Justiz deutlich machen, dass ich grundsätzlich Interesse habe, es nur eben momentan mit der Einstellung nicht geht. Das war leider im Zeitpunkt der Bewerbung so gar nicht absehbar.

Was wäre das beste Vorgehen? Mir erscheint a) am klügsten, aber beworben habe ich mich nun so oder so, sodass auch bei Variante a) eine Absage meinerseits erfolgen würde. 

Gibt es sowas wie eine Bewerbungszurückstellung? Ich möchte einfach nicht, dass ich auf eine rote Liste komme weil ich mich beworben und dann abgesagt habe - und mich dann ggf nicht nochmal bewerben kann (weiß jemand ob das so ist?)

Danke!
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Wer Richter auf Probe bzw. Staatsanwalt werden möchte, sollte sich mit dem Karriere-Dossier über die Einstellungschancen und Bewerbungsvoraussetzungen informieren. Das Karriere-Dossier ist als Print-Buch sowie als E-Book für alle 16 Bundesländer erhältlich:

https://www.juristenkoffer.de/richter/karriere-dossier-richter-staatsanwalt-werden.php

Und zur Vorbereitung auf das alles entscheidende Vorstellungsgespräch sollte man auf die vielen hunderten Erfahrungsberichte anderer Juristen zugreifen, die bereits das Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.
 
Schwanger?
Unregistered
 
#2
01.03.2021, 23:32
Klingt nach Schwangerschaft. Ich bin ein Freund davon, immer mit offenen Karten zu spielen. Antwort A!
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Gast
Unregistered
 
#3
01.03.2021, 23:55
(01.03.2021, 23:32)Schwanger? schrieb:  Klingt nach Schwangerschaft. Ich bin ein Freund davon, immer mit offenen Karten zu spielen. Antwort A!

In meiner Einstellungkamagne wurden zwei Schwangere eingestellt. Wir sind beim Staat, nicht in einer nur auf maximale Gewinnerzielung ausgerichteten Kanzlei.
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Gast
Unregistered
 
#4
02.03.2021, 08:37
(01.03.2021, 23:30)Gast schrieb:  Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: Ich habe mich bei der Justiz beworben und bald ein Einstellungsgespräch. Justiz ist das was ich beruflich machen möchte. Leider haben sich jetzt private Umstände ergeben, die dafür sorgen, dass ein Einstieg in den nächsten sechs bis sieben Monaten tatsächlich nicht möglich ist, auch nicht in Teilzeit oÄ.

Ich überlege jetzt was das klügste Vorgehen ist:

a) Bewerbung schon vor dem Gespräch zurück ziehen und sagen, man kann die Bewerbung momentan nicht weiter verfolgen, hat aber weiter Interesse und würde sich nochmal bewerben 

b) Gespräch und Zusage abwarten, dann sagen dass Einstellung erst zum XX möglich ist; wenn ein so später Einstellungstermin aus planungstechnischen Gründen für die Justiz nicht möglich ist, dann absagen und fragen, ob man sich in XX Monaten nochmal bewerben könnte  

Ich möchte durch eine Absage nicht für die Justiz verbrannt sein, sondern gegenüber der Justiz deutlich machen, dass ich grundsätzlich Interesse habe, es nur eben momentan mit der Einstellung nicht geht. Das war leider im Zeitpunkt der Bewerbung so gar nicht absehbar.

Was wäre das beste Vorgehen? Mir erscheint a) am klügsten, aber beworben habe ich mich nun so oder so, sodass auch bei Variante a) eine Absage meinerseits erfolgen würde. 

Gibt es sowas wie eine Bewerbungszurückstellung? Ich möchte einfach nicht, dass ich auf eine rote Liste komme weil ich mich beworben und dann abgesagt habe - und mich dann ggf nicht nochmal bewerben kann (weiß jemand ob das so ist?)

Danke!

Würde auf keinen Fall a) machen. Gehe lieber zum Gespräch und erwähne im Gespräch (nicht hinterher!), ab wann du einsteigen kannst. Ich wurde im Gespräch gefragt, wann ich einsteigen könne. Manche können wegen Kündigungsfristen erst Monate später einsteigen, das ist nichts Ungewöhnliches. Du wirst sicher nicht verbrannt sein. Wenn die dich haben wollen, warten die gern auch ein paar Monate. Es ist immerhin der Staat, wenn die etwas ganz dringend zu besetzen haben, finden die zunächst auch noch jemand anderen und planen dann langfristig mit dir.

Jetzt jedoch das bewerbungsverfahren abzubrechen ist rechtfertigungsbedürftig. Man wird sich fragen, ob du kalte Füße bekommen hast. Mit der Sache erst nach einer einsrellungszusage herauszurücken halte ich ebenfalls für unseriös, zumal dir Zusage ja zu einem konkreten Termin erfolgen wird?
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Veilchen
Unregistered
 
#5
02.03.2021, 10:17
(01.03.2021, 23:32)Schwanger? schrieb:  Klingt nach Schwangerschaft. Ich bin ein Freund davon, immer mit offenen Karten zu spielen. Antwort A!

Ich finde das klingt gar nicht nach Schwangerschaft. Der TE will ja in 6-7 Monaten beginnen, das wäre bei einer jetzt überraschenderweise eingetretenen Schwangerschaft ja grad der Zeitpunkt wenn das Baby da ist.

Hast du mal versucht telefonisch nachzufragen, was es in deinem Fall für Möglichkeiten gibt?
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Gast
Unregistered
 
#6
02.03.2021, 10:23
(02.03.2021, 10:17)Veilchen schrieb:  
(01.03.2021, 23:32)Schwanger? schrieb:  Klingt nach Schwangerschaft. Ich bin ein Freund davon, immer mit offenen Karten zu spielen. Antwort A!

Ich finde das klingt gar nicht nach Schwangerschaft. Der TE will ja in 6-7 Monaten beginnen, das wäre bei einer jetzt überraschenderweise eingetretenen Schwangerschaft ja grad der Zeitpunkt wenn das Baby da ist.

Hast du mal versucht telefonisch nachzufragen, was es in deinem Fall für Möglichkeiten gibt?

Ich würde dir auch raten, nachzufragen. Ich habe letztens für NRW nachgefragt, und da wurde mir die Auskunft gegeben, dass man den Einstellungszeitpunkt bis zu 6 Monate nach dem Einstellungstermin nach hinten verschieben kann. Würde bei dir dann ja ggf. Genau passen
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Gast
Unregistered
 
#7
02.03.2021, 14:29
(02.03.2021, 10:17)Veilchen schrieb:  
(01.03.2021, 23:32)Schwanger? schrieb:  Klingt nach Schwangerschaft. Ich bin ein Freund davon, immer mit offenen Karten zu spielen. Antwort A!

Ich finde das klingt gar nicht nach Schwangerschaft. Der TE will ja in 6-7 Monaten beginnen, das wäre bei einer jetzt überraschenderweise eingetretenen Schwangerschaft ja grad der Zeitpunkt wenn das Baby da ist.

Hast du mal versucht telefonisch nachzufragen, was es in deinem Fall für Möglichkeiten gibt?

Genau, keine Schwangerschaft. Sondern ein Pflegefall in der Familie, der in den nächsten Monaten meine Betreuung erfordert und wo ich örtlich und zeitlich vollkommen gebunden bin.

Habe ich noch nicht, aber werde ich machen. Ggf. gibt es ja die Möglichkeit, den Einstellungstermin bis 6 Monate nach hinten zu schieben.
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Gast
Unregistered
 
#8
02.03.2021, 14:35
Schwierig, ich würde bei Der Personalabteilung anrufen und die Situation kurz schildern. Im Zweifel haben die sowas schon mal erlebt.
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Gast
Unregistered
 
#9
02.03.2021, 15:15
(02.03.2021, 14:29)Gast schrieb:  
(02.03.2021, 10:17)Veilchen schrieb:  
(01.03.2021, 23:32)Schwanger? schrieb:  Klingt nach Schwangerschaft. Ich bin ein Freund davon, immer mit offenen Karten zu spielen. Antwort A!

Ich finde das klingt gar nicht nach Schwangerschaft. Der TE will ja in 6-7 Monaten beginnen, das wäre bei einer jetzt überraschenderweise eingetretenen Schwangerschaft ja grad der Zeitpunkt wenn das Baby da ist.

Hast du mal versucht telefonisch nachzufragen, was es in deinem Fall für Möglichkeiten gibt?

Genau, keine Schwangerschaft. Sondern ein Pflegefall in der Familie, der in den nächsten Monaten meine Betreuung erfordert und wo ich örtlich und zeitlich vollkommen gebunden bin.

Habe ich noch nicht, aber werde ich machen. Ggf. gibt es ja die Möglichkeit, den Einstellungstermin bis 6 Monate nach hinten zu schieben.

Würde an deiner Stelle bei der Personalabteilung anrufen und persönlich kurz den Ausnahmefall schildern. Denke das wirkt einfach besser, als wenn man einfach schreibt, dass man aus persönlichen Gründen absagt, aber weiterhin Interesse an einer späteren Tätigkeit in der Justiz hat. Sowas klingt eher danach, als ob die Justiz Arbeitgeber zweiter Wahl wäre und man einfach was vermeintlich besseres gefunden hat, das man zunächst ausprobieren möchte. Kann mir hingegen kaum vorstellen, dass irgendjemand in der Personalabteilung kein Verständnis für deine Situation aufbringt, wenn du deine Beweggründe kurz persönlich schilderst. Und wenn dies nicht der Fall sein sollte, würde ich um einen solchen Arbeitgeber ohnehin einen großen Bogen machen Wink
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