16.02.2023, 21:30
Hallo zusammen,
vor 8 Monaten habe ich meine Widerspruchsbegründung meines Widerspruchs gegen den Bescheid fürs Nichtbestehen des 2. Examens an das JPA verschickt. Ist dieser Zeitraum zumutbar für einen Widerspruchsbescheid? Die Widerspruchsbegründung habe ich selbst geschrieben, anwaltliche Hilfe wollte ich erst nach dem Widerspruchsbescheid in Anspruch nehmen.
Hat jemand Erfahrungen?
Erstens ist das Thema für mich immer noch sehr belastend und zweitens - mein Leben ist nach dem Nichtbestehen natürlich weitergelaufen. Deswegen habe ich das Thema erstmal verdrängt. Aber 8 Monate sind wirklich sehr lange Zeit, damit sich 16 Leute meine 8 Klausuren nochmal anschauen.
vor 8 Monaten habe ich meine Widerspruchsbegründung meines Widerspruchs gegen den Bescheid fürs Nichtbestehen des 2. Examens an das JPA verschickt. Ist dieser Zeitraum zumutbar für einen Widerspruchsbescheid? Die Widerspruchsbegründung habe ich selbst geschrieben, anwaltliche Hilfe wollte ich erst nach dem Widerspruchsbescheid in Anspruch nehmen.
Hat jemand Erfahrungen?
Erstens ist das Thema für mich immer noch sehr belastend und zweitens - mein Leben ist nach dem Nichtbestehen natürlich weitergelaufen. Deswegen habe ich das Thema erstmal verdrängt. Aber 8 Monate sind wirklich sehr lange Zeit, damit sich 16 Leute meine 8 Klausuren nochmal anschauen.
17.02.2023, 11:56
Bei mir hat es sogar über 1 Jahr gedauert und dann auch noch ohne Erfolg. Was meinst du wie ich mich gefühlt habe. Diese Wartezeit und das ungewisse bringt einen um. Zudem hatte ich Rechtsanwälte, welche den Widerspruch eingelegt haben auch gegen 8 Klausuren.


